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	<title>Steuern Spanien &#187; admin</title>
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		<title>Steuer 2012: Steuererhöhung</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 05:46:33 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die ersten Maßnahmen der neuen Regierung sind die Erhöhung der Steuern (ca. 6 Milliarden Euro extra Einnahmen) und Kostenreduzierungen (um ca. 9 Milliarden Euro). Die Steuererhöhung soll  nur temporär sein,  für die Jahre 2012 und 2013. Es handelt sich hierbei nur um die erste einer Reihe von Maßnahmen. Zweifellos werden die nächsten Maßnahmen dann entsprechend [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die ersten Maßnahmen der neuen Regierung sind die Erhöhung der Steuern (ca. 6 Milliarden Euro extra Einnahmen) und Kostenreduzierungen (um ca. 9 Milliarden Euro).</p>
<p>Die Steuererhöhung soll  nur temporär sein,  für die Jahre <strong>2012 und 2013</strong>. Es handelt sich hierbei nur um die erste einer Reihe von Maßnahmen. Zweifellos werden die nächsten Maßnahmen dann entsprechend verkündet werden.</p>
<p>Im Jahre 2012 werden zusätzliche Steuersätze bei der Einkommenssteuer eingeführt. Dieses nennt sich „Solidaritätsaufschlag“ für die Allgemeinen und  für die Kapitaleinkünfte.</p>
<p>Diese Sondersteuersätze werden zu den Standard-Steuersätzen der Progressions-Tabelle der Einkommenssteuer zusätzlich eingeführt. Siehe Aufstellung etwas weiter unten. Somit wird Spanien eines der Länder mit den höchsten Steuersätze der westlichen Welt sein: <strong>Eine Person die 175.000 € im Jahr verdient wird die Hälfte an Steuern zahlen müssen.</strong></p>
<p><strong>Die ansässigen Personen müssen die Kapital-Erträge, inkl. der Gewinne durch den Verkauf von Immobilien, zu 27 Prozent versteuern (vorher 21 %). Die Nicht-Residenten zu 21 Prozent (vorher 19 %)</strong>.</p>
<p>Die Regierung hat die Empfehlungen Brüssels, die MWST zu erhöhen, in den Wind geschlagen und anstatt dessen die Einkommenssteuer erhöht.</p>
<p>Eine weitere Steuer die erhöht  wird, ist die Grundsteuer (in Spanisch genannt &#8220;IBI&#8221;). Mit dieser Erhöhung, werden ca. 18 Millionen Immobilien (mehr als 50 % der Gesamtzahl) im Durchschnitt 10 % mehr Grundsteuer pro Jahr bezahlen. Das macht ungefähr Euro 900 Millionen extra an Steuern aus, die in die Kassen der Gemeinden gespritzt werden.</p>
<p>Hinsichtlich der Kosten hat sich die neue Regierung von Rajoy dazu entschlossen, Euro 9 Milliarden zu kürzen. Es werden 20 Prozent an Subventionen für die politischen Parteien und Gewerkschaften gekürzt. Reduzierung von 20 % bei den Führungskräften der Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen. Die Gehälter der Beamten werden auf Eis gelegt und die Arbeitszeit der Beamten wird auf 37,5 Stunden erhöht (inklusive Kaffeepause).<br />
Das gesetzliche Mindestgehalt  wird auf Euro 614,40 monatlich festgelegt. Desweiteren wurde beschlossen, Kürzungen bei der Entwicklungshilfe, öffentlichen spanischen Fernsehens, RENFE (Eisenbahn), Autobahnen und Infrastrukturen vorzunehmen.</p>
<p>Diese erste Maßnahme setzt somit eine Anpassung von Euro 15 Milliarden voraus. Es fehlen dann aber immer noch Euro 25 Milliarden um das gesetzte Ziel des Defizits zu erreichen. Wir werden sehen, wo dieses Geld dann herkommen soll. Die großen Kostenpunkte sind bis dato noch nicht in Angriff genommen worden, wie z.B. das Gesundheitswesen, Bildung und Renten. Diese Posten machen 80 % des Haushaltes aus.</p>
<p>Alle Analytiker gehen davon aus, dass die spanische Wirtschaft einen Rückgang von zwischen -0,5 % und -1% im Jahr 2012 haben wird. Es wird mit Sicherheit eine Stagnierungsperiode geben (Wachstum gleich NULL), die viele Jahre dauern wird.</p>
<p>Die Arbeitslosigkeit stieg im Jahre 2011 in Spanien um 300.000 Personen, somit wurde ein Stand von 23 % erreicht. 5,3 Millionen Menschen sind in Spanien arbeitslos. 510.000 Familien werden bis zum Jahr 2015 Ihr Haus verloren haben, weil Sie den Zahlungen ihrer Hypothek nicht nachkommen konnten.</p>
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		<title>Vermögenssteuer wieder eingeführt</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 05:37:46 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die spanische Regierung hat die Vermögenssteuer wieder in Kraft gesetzt.  Diese Maßnahme könnte jährliche Einnahmen von Euro 1.080 Millionen ausmachen. Die Vermögenssteuer wird vorübergehend nur für die Jahre 2011 und 2012 neu eingesetzt und für Vermögensarten über  700.000 Euro. Das wirkt sich auf ca. 160.000 Steuerzahler aus. Der Freibetrag wird erweitert, und zwar um das [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die spanische Regierung hat die <b>Vermögenssteuer</b> wieder in Kraft gesetzt.  Diese Maßnahme könnte jährliche Einnahmen von Euro 1.080 Millionen ausmachen.</p>
<p>Die <i>Vermögenssteuer</i> wird vorübergehend <strong>nur für die Jahre 2011 und 2012</strong> neu eingesetzt und für <strong>Vermögensarten über  700.000 Euro</strong>. Das wirkt sich auf ca. <strong>160.000 Steuerzahler</strong> aus.</p>
<p>Der Freibetrag wird erweitert, und zwar um das siebenfache, als der, der bis zum Jahre 2008 galt, als diese Steuer einfroren wurde. Ansonsten wird die <u>Vermögenssteuer</u> die gleiche Struktur bei behalten.</p>
<p>Es muss erwähnt werden, dass die Regierung die Vermögenssteuer  vor ca. 3 Jahren still legte (zum 1. Januar 2008) um die Wirtschaft anzukurbeln, neben anderen Maßnahmen. Nun, da die Regierung jetzt dringend diese Einnahmen benötigt, setzt sie die Steuer wieder ein, obwohl der Konsum in einer Flaute steckt. Im Jahre 2007 hatte der Staat von der Vermögenssteuer Einnahmen von 1.800 Millionen Euro.</p>
<p>Steuerpflichtig sind Immobilien, Fahrzeuge, Depots und Girokonten, Aktien und Investmentfonds, Anleihen oder Lebensversicherungen u.a. Es ist  aber das Erste Domizil (Immobilieneigentum wo man drin ständig wohnt) von der Steuer befreit, aber nur die ersten Euro 300.000,-. Das ist trotzdem das Doppelte als vor dem Jahr 2008.</p>
<p>Die Nicht-Residenten, die Eigentum in Spanien auf Ihren privaten Namen haben, können leider von diesem konkreten Freibetrag  keinen Nutzen ziehen, aber doch auf den allgemeinen Freibetrag von 700.000 Euro. Zum Beispiel, wenn das Mallorca-Haus um 1,5 Mio. Euro gekauft wurde, muss man nur 800.000 versteuern. In diesem Beispiel macht  die Vermögenssteuer dann 3.620 Euro im Jahr aus. Wenn aber das Haus  im Namen von Ehemann und Ehefrau je zu 50% gekauft wurde, dann sinkt die Vermögenssteuer stark , denn € 1.500.000 / 2 = € 750.000,  – € 700.000 Freibetrag = € 50.000 an versteuerbarem Vermögen. Macht dann nur 100 Euro im Jahr pro Nase aus.</p>
<p>Die autonomischen Regionen Spaniens werden weiterhin die gleiche Autorität beibehalten um die Steuern gemäß Ihrem Zweck entsprechend anzupassen. Es ist daher wahrscheinlich, dass in den autonomen Regionen, wo die PP (Volkspartei) regiert, eine Ermäßigung von 100 % angewandt wird, somit wird diese Steuer so gut wie gar nicht zum Tragen kommen. Dies ist zum Beispiel der aktuelle Fall bei der Erbschaftsteuer (nur bei Steuer-Residenten).</p>
<p>Wer spanischen  Immobilien auf den Namen einer Gesellschaft hat, braucht sich um die spanische Vermögenssteuer keine Sorge zu machen.</p>
<p>Die neue Regierung Spaniens hat ein öffentliches Defizit von 8,2 % vorgefunden, das die vorherige Regierung von Zapatero hinterlassen hat. Zwei Prozent mehr als erwartet. Das heißt in Geld, eine Abweichung von 22 Milliarden Euro. Und das bedeutet, wenn Spanien im Jahre 2012, wie mit Brüssel vereinbart, das Ziel des Defizits von 4,4 % erreichen will, Anpassungen von Euro 40 Milliarden vorgenommen werden müssen.</p>
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		<title>Wichtigste Neuigkeiten im neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 01:14:35 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Am 3. Februar 2011 wurde in Madrid das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland abgeschlossen. Zum Inkrafttreten dieses Abkommens fehlt nur noch die Veröffentlichung im spanischen Amtsblatt (Boletín Oficial del Estado). Der vollständige Text des Doppelbesteuerungs-Abkommens kann hier heruntergeladen werden: Download. Die relevantesten Neuigkeiten betreffen die steuerliche Behandlung von unbeweglichem Vermögen. 1. Verkauf von in Spanien gelegenem Immobilien durch in [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 3. Februar 2011 wurde in Madrid das neue <a title="Doppelbesteuerungsabkommen Spanien Deutschland" href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2012/04/doppelbesteuerungsabkommen-brd-spanien.pdf" target="_blank">Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland</a> abgeschlossen. Zum Inkrafttreten dieses Abkommens fehlt nur noch die Veröffentlichung im spanischen Amtsblatt (Boletín Oficial del Estado).</p>
<p>Der vollständige Text des Doppelbesteuerungs-Abkommens kann hier heruntergeladen werden: <a title="Doppelbesteuerungsabkommen" href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2012/04/doppelbesteuerungsabkommen-brd-spanien.pdf" target="_blank">Download</a>. Die relevantesten Neuigkeiten betreffen die steuerliche Behandlung von unbeweglichem Vermögen.</p>
<h3>1. Verkauf von in Spanien gelegenem Immobilien durch in Deutschland ansässige<br />
Personen.</h3>
<p>Durch das neue Abkommen wird die Veräußerung von Immobilien in Spanien, das im direkten Eigentum von deutschen natürlichen oder juristischen Personen steht, nicht modifiziert.</p>
<p>Wir erinnern an das Besteuerungssystem: In Spanien wird auf den Veräußerungsgewinn ein fester Satz von 19 % berechnet. Allerdings wurde im September letzten Jahres für die Jahre 2012 und 2013 ein Aufschlag von 2 % auferlegt, so dass der Steuersatz in diesen Jahren 21 % beträgt.</p>
<p>Zum Zeitpunkt des Verkaufs muss der Käufer 3 % des Kaufpreises einbehalten und an das Finanzamt abführen. Dieser Betrag gilt als Vorauszahlung auf die durch die Übertragung entstandene Steuer.</p>
<p>Der Gewinn berechnet sich als Differenz zwischen Nettoverkaufspreis und aktualisierten Anschaffungskosten der Immobilie. Der Nettoverkaufspreis ist der um Veräußerungskosten und angefallene <b>Steuern</b> (z.B. Maklerprovision, kommunale Wertzuwachssteuer) geminderte Verkaufspreis. Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem tatsächlichen Betrag, zu dem diese Anschaffung getätigt wurde, sowie den mit dem Kauf verbundenen Kosten und <i>Steuern</i> und den Investitionen und Verwendungen zusammen. Diese Anschaffungskosten werden mit einem bestimmten Koeffizienten aktualisiert, um den Effekt der Inflation zu mildern. Dieser Koeffizient wird jedes Jahr im Haushaltsgesetz festgelegt.</p>
<p>In jedem Fall behält Deutschland das Recht einer zusätzlichen Besteuerung. Artikel 23 des Abkommens legt im Prinzip ein Steuerfreistellungssystem fest, in dem Progression und Besteuerung gemäß den internen deutschen Rechtsnormen erfolgen</p>
<h3>2. Verkauf von Aktien oder Anteilen an Gesellschaften, die Eigentümer von Immobilien<br />
in Spanien sind.</h3>
<p>Nach dem alten Abkommen, das zum Zeitpunkt der Publikation dieses Artikels noch in Kraft ist, wurde diese Art von Geschäften in Spanien nicht besteuert. Aber mit dem neuen Abkommen ist die Übertragung von Anteilen an Gesellschaften, deren Aktivvermögen (direkt oder indirekt über andere Gesellschaften) zu über 50 % aus Immobilien in Spanien besteht, in Spanien steuerpflichtig. In diesem Fall wird die Steuer auf den Gewinn berechnet, der sich als Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die Aktien oder Anteile und ihrem Verkaufspreis ergibt. Der Steuersatz beträgt wie oben bereits erwähnt 19 % und für 2012 und 2013 21 %.</p>
<h3>3. Besitz von Aktien und Anteilen an Gesellschaften mit Immobilien in Spanien<br />
(Vermögensteuer)</h3>
<p>Was die Vermögensteuer betrifft, löste nach dem alten Abkommen der Besitz von Anteilen an einer Gesellschaft durch eine nicht in Spanien ansässige Person dort nicht diese Steuer aus. Aber im neuen Abkommen wird in Artikel 21 die Vermögenssteuerpflicht von natürlichen Personen, die im Besitz von Aktien oder Anteilen einer Gesellschaft sind, deren hauptsächliches Aktivvermögen Immobilien in Spanien ist, festgelegt, und zwar unabhängig davon, in welchem Land der Steuersitz dieser Gesellschaft ist. Der Wert der Anteile ist der höchste der folgenden drei: der Nennwert, der theoretische Wert der letzten genehmigten Bilanz oder der Wert, der sich aus der Multiplikation des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei Geschäftsjahre mit 5 ergibt. Jede Person kann einen Freibetrag in Höhe von 700.000 Euro in Anspruch nehmen. In der Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise das Haus eines deutschen Ehepaares auf Mallorca, das auf den Namen einer Gesellschaft eingetragen ist und jeder Ehegatte 50 % des Gesellschaftskapitals hält, nur zur Vermögensteuer herangezogen wird, wenn der nach oben genannter Regel berechnete Wert 1,4 Millionen Euro übersteigt.</p>
<p>Außerdem ist zu beachten, dass die 2011 eingeführte Vermögensteuer 2011 für die Steuerjahre 2011 und 2012 nur eingeschränkt gilt. Die Steuertabelle kann <a title="Steuertabelle" href="http://www.elblogsalmon.com/conceptos-de-economia/el-impuesto-de-patrimonio- calculo-de-la-base-imponible-y-tipos-efectivos" target="_blank">hier</a> eingesehen werden.</p>
<h3>4. Besteuerung im Falle einer Erbschaft oder Schenkung von spanischen Immobilien<br />
sowie von Aktien und Anteilen an Gesellschaften mit unbeweglichem Vermögen in<br />
Spanien.</h3>
<p>Das Abkommen ist auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht anwendbar. Somit richtet sich die Besteuerung dieser Sachverhalte nach den internen Rechtsnormen jedes Landes.</p>
<p>Dieser Steuer unterliegen in Spanien alle Vermögenswerte und Rechte jedweder Natur, die in Spanien belegen sind bzw. dort ausgeübt oder verwirklicht werden können. Gesellschaften gelten als in Spanien befindlich, wenn sie ihren Gesellschafts- und Steuersitz in Spanien haben.</p>
<p>Die Bemessungsgrundlage der Steuer ist der tatsächliche Wert, also der Verkehrswert der Immobilie oder der Anteile. Der auf Rechtsgeschäfte zwischen Ehegatten und Verwandten der ab- und aufsteigenden Linie ersten Grades anzuwendende Steuersatz erreicht seinen Höchstwert von 34 % bei Beträgen, die 797.555,08 € übersteigen. Hier die <a title="Steuertabelle " href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2012/04/Steuertabelle.png" target="_blank">Steuertabelle</a>.</p>
<p>Jedenfalls hat die Europäische Kommission Spanien im Februar 2011 eine mit Gründen versehene Stellungnahme (IP/11/162) übermittelt mit der Aufforderung, Änderungen in die nationale Gesetzgebung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer einzuführen, um die völlige Einhaltung des Gemeinschaftsrecht zu gewährleisten. Die spanische Reaktion könnte eine mittelfristige Modifizierung der Belastung von Gebietsfremden mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer sein, auch wenn dies keineswegs sicher ist.</p>
<h3>5. Neuigkeiten auf dem Gebiet der Renten.</h3>
<p>Ab 2015 wird Deutschland das Recht haben, 5 % der Renten einzubehalten, die an in Spanien ansässige Deutsche gezahlt werden. Ab 2030 wird der Einbehalt 10 % betragen.</p>
<h3>6. Austausch von Informationen und Zusammenarbeit bei der Erhebung.</h3>
<p>Das Abkommen stärkt die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Steuerbehörden deutlich. Hierfür wurden eine ausführliche Klausel zum Informationsaustausch sowie einige spezifische Verfahrensregeln zur Erhebung und zur Kontrolle der tatsächlich Begünstigten und von Wohnsitzwechseln eingeführt.</p>
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		<title>Steuer Suchmaschine: Steuern in Spanien und in Europa</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Apr 2011 22:51:10 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Hier kommt man zu einer Suchmaschine für Steuern in Europa. Man muss nur die Art der Steuer eingeben, z. B. Personal Income Tax, das Jahr, und das Land. So kommt man zu einem Resumé aller Steuerarten der verschiedenen Länder (allerdings nur in English). No related posts. Ähnliche Artikel bereitgestellt von Yet Another Related Posts Plugin.
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		<item>
		<title>Vorteile der spanischen S.L.</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 00:31:42 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die wichtigsten Vorteile der spanischen S.L. (Sociedad Limitada, Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Die Einsetzung der spanischen S.L. in Deutschland Durchgriffshaftung bei spanischer S.L. Unterschiede zwischen S. L. (GmbH) und S. A. (AG) No related posts. Ähnliche Artikel bereitgestellt von Yet Another Related Posts Plugin.
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		<title>Steueränderungen 2011</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 18:18:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[News + Steuertipps]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Folgenden möchte ich Ihnen einige Steueränderungen vorstellen, die durch das Haushaltsgesetzt 2011 in Kraft getreten sind. Körperschaftssteuer 1. Die Höchstgrenze des Jahresumsatzes, für die steuerliche Anerkennung als Unternehmer kleineren Umfangs, wird auf 10 Millionen erhöht. Ebenso kann ein Unternehmen, welches über drei Jahre hinweg diese Höchstgrenze einhält aber  danach nicht, trotzdem auch für weitere [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Folgenden möchte ich Ihnen einige <b>Steueränderungen</b> vorstellen, die durch das Haushaltsgesetzt 2011 in Kraft getreten sind.</p>
<h3><strong>Körperschaftssteuer</strong></h3>
<p>1. Die Höchstgrenze des Jahresumsatzes, für die steuerliche Anerkennung als Unternehmer kleineren Umfangs, wird auf 10 Millionen erhöht. Ebenso kann ein Unternehmen, welches über drei Jahre hinweg diese Höchstgrenze einhält aber  danach nicht, trotzdem auch für weitere drei Jahre dasselbe Steuersystem anwenden.</p>
<p>Einer der Vorteile der Versteuerung für Unternehmen kleineren Umfangs liegt in dem um 5 % reduzierten Steuersatz für eine etablierte erste Gewinnspanne. Diese erste Gewinnspane wird von 120.000 auf 300.000 Euro erweitert. Somit wird der erste 300.000 Euro Gewinn mit 25 % versteuert und was darüber hinaus liegt, linear mit 30 %.<br />
Aber ich erinnere daran, dass bereits durch das „Real Decreto 13/2010“ vom 3. Dezember 2010 für Unternehmen kleineren Umfangs, dessen versteuernde Grundlage unter 5 Millionen Euro im Jahr liegt und unter 25 Mitarbeiter beschäftigt, die ersten 300.000 Euro sogar nur noch mit 20 % zu versteuern sind. Gewinne über 300.000 Euro bleiben dann bei dem Steuersatz von 25 %.</p>
<p>Denken Sie auch an die durch das erwähnte Real Decreto ermöglichte freie Abschreibung für Anschaffungen bis zum Jahr 2015  (siehe mein Steuertipp vom 14. Dezember 2010).</p>
<p>2. Die Pflicht für Klein-Unternehmen, die verbundenen Operationen zu dokumentieren und zu berichten,  entfällt, wenn diese Geschäfte insgesamt nicht 100.000 Euro überschreiten. Wenn Operationen mit demselben Unternehmen oder derselben Person bestehen, liegt die Grenze bei 250.000 Euro.</p>
<h3><strong>Einkommensteuer für natürliche Personen</strong></h3>
<p>1. Es werden zwei neue Progressionsabschnitte in der Einkommenssteuer-Tabelle eingeführt: für Einkommen über 120.000 Euro und über 175.000 Euro. Der damalige Spitzensteuersatz wird jeweils um 1 % und um 2 % erhöht.</p>
<p>Die Progressionstabelle, soweit die autonome Region keine Besonderheiten vorsieht, ergibt sich wie folgt:</p>
<div id="attachment_261" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><a href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2011/03/Einkommensteuer-Spanien-2011.png"><img class="size-medium wp-image-261" title="Einkommensteuer Spanien 2011" src="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2011/03/Einkommensteuer-Spanien-2011-300x96.png" alt="Steuern Spanien: Einkommensteuer" width="300" height="96" /></a><p class="wp-caption-text">Steuern Spanien: Einkommensteuer</p></div>
<p>2. Der Kinderfreibetrag bei Geburt oder Adoption fällt weg.</p>
<p>3. Die Reduzierung von 40 % für unregelmäßige Einkommen wird begrenzt. Sie galt für Einkommen innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren. Nunmehr kann die Reduzierung nur geltend gemacht werden wenn die unregelmäßigen Einkommen unter 300.000 Euro liegen.</p>
<p>4. Neue Bestimmungen für die Eigenheimfreibeträge.</p>
<p>Die Absetzung des Erwerbspreises kann nur geltend gemacht werden, wenn das zu versteuernde Einkommen gewöhnlich unter 24. 107,20 Euro im Jahr liegt.</p>
<p>Für Einkommen unter 17.707,20 Euro liegt die Höchstgrenze der Abschreibung bei 9.040 Euro und verringert sich progressiv für Einkommen zwischen 17.707,20 und 24.107,20 Euro.</p>
<p>Für Erwerbe vor 2011 gilt eine Übergangsvorschrift nach der die Abschreibung ohne Rücksicht auf die Einkommenshöhe anerkannt wird.</p>
<p>5. Absetzung für Mieten von Wohneinheiten.</p>
<p>Die Minderung des Nettoeinkommens wird bei Mieteinnahmen von 50 % auf 60 % erhöht.</p>
<p>Die 100 %-ige Reduzierung  gilt nur für neue Mietverträge ab 2011 wenn der Mieter zwischen 18 und 30 Jahre alt ist (vorher galt es zwischen dem Alter von 18 bis 35 Jahren)</p>
<p>6. SICAV</p>
<p>Die Versteuerung von Auszahlungen in Form von Kapitalreduzierungen mit Rückzahlungen der Einlagen oder Verteilung von Erstausschreibungen an Mitglieder der SICAV wird geändert.</p>
<p>Ab jetzt gilt die erste Zahlung an die Mitglieder als Gewinnverteilung der SICAV und nicht als Rückzahlung der Einlage. Dies gilt auch für Auszahlungen bei Kapitalreduzierungen.</p>
<h3><strong>Einkommenssteuer der Nicht-Residenten</strong></h3>
<p>1. Für eine steuerfreie Dividendenausschüttung an Unternehmen innerhalb der EU wird der Mindestbeteiligungssatz auf 5 % reduziert.</p>
<p>2. Der Einbehalt von 10 % für bestimmte Lizenzgebühren einer spanischen an eine andere Gesellschaft oder Niederlassung innerhalb der EU ist abgeschafft, sie erfolgt nun ohne Einbehalt.</p>
<h3><strong>Steuern für Gesellschaftsvorgänge</strong></h3>
<p>Kapitalerhöhungen und Gründungen von Firmen kleineren Umfangs bleiben in den Jahre 2011 und 2012 steuerfrei. Der Steuersatz lag bei 1 % auf das gezeichnete Kapital.</p>
<h3><strong>KFZ-Steuern</strong></h3>
<p>Für Fahrzeuge, die ihre Kennzeichnungspflicht in Spanien nicht erfüllen, wird die Möglichkeit eingeführt, zunächst den Fahrer auf seine diesbezügliche Pflicht oder die entsprechende Garantie der umgehenden Steuerzahlung hinzuweisen. Beim Verstoß gegen diese Pflicht kann das Fahrzeug stillgelegt werden. Diese Vorschrift ist die Konsequenz eines Verfahrens durch die Europäische Kommission gegen Spanien.</p>
<p>Es wird die Möglichkeit eingeräumt, die Steuer zu zahlen, ohne dass das Fahrzeug ein spanisches Kennzeichen erhält. Die endgültige Pflicht, das Fahrzeug in Spanien anzumelden, wird auf Fahrzeuge beschränkt, die von einer in Spanien ansässigen Person oder Gesellschaft genutzt werden.</p>
<h3><strong>Grundsteuer</strong></h3>
<p>Die Katasterwerte werden ab 1.1.2011 um 1 % erhöht.<br />
Diese Erhöhung  findet allgemein auf Werte des Jahres 2010 statt.</p>
<h3><strong>Gesetzlicher Zinssatz und Verzugszins für 2011</strong></h3>
<p>Der gesetzliche Zinssatz für 2011 wird auf 4 % und der Verzugszins auf 5 % festgelegt.</p>
<h3><strong>Beiträge an die Handelskammer</strong></h3>
<p>Den Jahresbeitrag an die Handelskammer müssen ab 2011 nur die Unternehmen bezahlen, die sich freiwillig den Kammern anschließen wollen. Bis dato war es eine wahllose Pflicht.</p>
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		<title>Spanische S.L.</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 12:48:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[News + Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[S. L. (Spanische GmbH)]]></category>
		<category><![CDATA[Spanische GmbH]]></category>
		<category><![CDATA[Spanische S.L.]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern in Spanien]]></category>

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		<description><![CDATA[Steuern in Spanien, Spanische GmbH &#8211; Vorteile No related posts. Ähnliche Artikel bereitgestellt von Yet Another Related Posts Plugin.
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		<title>Neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-Spanien unterzeichnet</title>
		<link>http://steuern-spanien.com/neues-doppelbesteuerungsabkommen-dba-deutschland-spanien-unterzeichnet/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 11:30:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Doppelbesteuerung]]></category>
		<category><![CDATA[News + Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Doppelbesteuerungsabkommen]]></category>

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		<description><![CDATA[Das geltende deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1966 ist eines der ältesten deutschen Doppelbesteuerungsabkommen. Das neue Abkommen soll nach Ratifizierung durch die Parlamente in Kraft treten. Weiterlesen&#8230; Hier ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien No related posts. Ähnliche Artikel bereitgestellt von Yet Another Related Posts Plugin.
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Das geltende deutsch-spanische <b>Doppelbesteuerungsabkommen</b> aus dem Jahr 1966 ist eines der ältesten deutschen <i>Doppelbesteuerungsabkommen</i>. Das neue Abkommen soll nach Ratifizierung durch die Parlamente in Kraft treten.</p>
<p><a href="http://mallorcasteuerberater.amplify.com/2011/02/03/neues-dba-deutschland-spanien-unterzeichnet/">Weiterlesen&#8230;</a></p>
<p>Hier ist <a href="http://steuern-spanien.com/doppelbesteuerungsabkommen-deutschland-spanien/">das neue <u>Doppelbesteuerungsabkommen</u> zwischen Deutschland und Spanien</a></p>
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		<title>Wie Sie eine spanische Immobilie in Deutschland versteuern müssen.</title>
		<link>http://steuern-spanien.com/wie-sie-eine-spanische-immobilie-in-deutschland-versteuern-mussen/</link>
		<comments>http://steuern-spanien.com/wie-sie-eine-spanische-immobilie-in-deutschland-versteuern-mussen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 11:00:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalanlagen]]></category>
		<category><![CDATA[News + Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[S. L. (Spanische GmbH)]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilie]]></category>
		<category><![CDATA[Spanien]]></category>
		<category><![CDATA[spanische Immobilie]]></category>

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		<description><![CDATA[Was Sie als Eigentümer einer spanischen Immobilie über steuerliche Fragen in Deutschland wissen müssen, vorausgesetzt, Sie sind in Deutschland ansassig. Nutzen Sie alles, was die Gesetze und der Europäische Gerichtshof ermöglichen. Weiterlesen&#8230; Inhalt dieses Artikels: Mieteinkünfte Wie macht man Mietverluste in Deutschland steuerlich geltend Spanische Mietverluste ermöglichen die Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland Steuerbonuse [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Was Sie als Eigentümer einer spanischen <b>Immobilie</b> über steuerliche Fragen in Deutschland wissen müssen, vorausgesetzt, Sie sind in Deutschland ansassig. Nutzen Sie alles, was die Gesetze und der Europäische Gerichtshof ermöglichen.</p>
<p><a href="http://mallorca-steuerberater.com/wie-sie-eine-spanische-immobilie-in-deutschland-versteuern-mussen/">Weiterlesen&#8230;</a></p>
<p><strong>Inhalt dieses Artikels:</strong></p>
<ol>
<li>Mieteinkünfte</li>
<li>Wie macht man Mietverluste in Deutschland steuerlich geltend</li>
<li>Spanische Mietverluste ermöglichen die Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland</li>
<li>Steuerbonuse</li>
<li>So können Sie mehr steuerliche Vorteile erzielen</li>
<li>Eigengebrauch</li>
<li>Verkauf</li>
<li>Zwei ganz besondere Falle<br />
I. Vermietung der <i>Immobilie</i> über eine Ferienhausvermittlung<br />
II. Die spanische <u>Immobilie</u> ist im Besitz einer Deutschen Gesellschaft und wird vermietet</li>
<li>Umsatzsteuer</li>
</ol>
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		<title>Für Steuerfreaks: Die Geschichte des “missing trader fraud“ und die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer.</title>
		<link>http://steuern-spanien.com/fu%cc%88r-steuerfreaks-die-geschichte-des-%e2%80%9cmissing-trader-fraud%e2%80%9c-und-die-innergemeinschaftliche-mehrwertsteuer/</link>
		<comments>http://steuern-spanien.com/fu%cc%88r-steuerfreaks-die-geschichte-des-%e2%80%9cmissing-trader-fraud%e2%80%9c-und-die-innergemeinschaftliche-mehrwertsteuer/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 10:39:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mehrwertsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[News + Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Karussellbetrug]]></category>

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		<description><![CDATA[Einige meiner Mandanten bitten mich bei der Gründung einer Gesellschaft, diese auch in dem Innergemeinschaftlichen Register, auch VIES (VAT Information Exchange System) genannt, anzumelden. Die Anmeldung geschieht durch das Formularblatt 036 beim Finanzamt. Das Finanzamt muss dann die sogenannte innergemeinschaftliche Steuernummer (auf spanisch „Número Registro de Operador Intracomunitario“ – ROI) erteilen, was bedeutet, dass die [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Einige meiner Mandanten bitten mich bei der Gründung einer Gesellschaft, diese auch in dem Innergemeinschaftlichen Register, auch VIES (VAT Information Exchange System) genannt, anzumelden.</p>
<p>Die Anmeldung geschieht durch das Formularblatt 036 beim Finanzamt. Das Finanzamt muss dann die sogenannte innergemeinschaftliche Steuernummer (auf spanisch „Número Registro de Operador Intracomunitario“ – ROI) erteilen, was bedeutet, dass die Gesellschaft im innergemeinschaftlichen Register verzeichnet ist. Durch diesen Vorgang wird es der Gesellschaft ermöglicht, innerhalb Europas Waren oder Dienstleistungen zu erwerben, ohne die <b>Mehrwertsteuer</b> zu zahlen. Oder um es deutlicher zu sagen: der Erwerb erfolgt zum Netto-Preis.</p>
<p>Das Finanzamt erschwert die Eintragung im ROI in letzter Zeit zunehmend, was wiederum einige Mandanten nicht verstehen und in manchen Fällen zu verständlicher Verärgerung führt.</p>
<p>Die Gründe, weshalb das Finanzamt zunehmend skeptischer wird ist eindeutig: ein in ganz Europa zunehmender Betrug mit der <i>Mehrwertsteuer</i>. Einige Schätzungen gehen davon aus, dass in ganz Europa jährlich 250 Milliarden Euros hinterzogen werden. Hinsichtlich dieser Summe ist die Skepsis verständlich.</p>
<p>Das Finanzamt geht sogar soweit, dass ein Beamter im Rahmen des Antrages auf VIES beim Gesellschaftssitz vorspricht. Wenn der Sitz in einem Büro, wie dem meinigen ist, wird er freundlich empfangen, aber es wird  deutlich, dass dies ein Steuerberatungsbüro ist und nicht der Geschäftssitz der „XYZ Gesellschaft“. Der Beamte stellt also einige Fragen, füllt sein Formular aus und bittet uns manchmal sogar beim Finanzamt selber vorzusprechen, um zu erklären, „was die Gesellschaft tatsächlich tut“ (sic).</p>
<p>Selbstverständlich ist die Registrierung für manche Gesellschaften und manche Handelstätigkeiten absolut entscheidend, z.B. wenn sie Waren, Möbel oder Autos aus Deutschland einführen. Aber es kommt auch vor, dass es nur um den Erwerb eines iPad in Deutschland geht und man die 19 Prozent  <u>Mehrwertsteuer</u> sparen will.</p>
<p>Ich möchte deshalb eines klarstellen: Die innergemeinschaftliche Steuernummer aus Lust und Tollerei zu beantragen, weil man eventuell einiges in Deutschland kaufen möchte, ist sinnlos, vergessen Sie es! Und wenn Sie dieses Schreiben weiterlesen, werden Sie die Gründe verstehen.</p>
<p>Ich weiß, dass einige meiner Leser ausgesprochene „Steuer-Info-Fans“ sind und möchte Ihnen daher erklären, wie die organisierten Banden in Europa tatsächlich einen Betrug in Höhe von 250 Milliarden Euros begehen können.</p>
<p><strong>Achtung!: das Folgende ist reine Information, es ist in keinem Fall als eine Anleitung zum Begehen von Straftaten zu verstehen! Jegliche Tätigkeit in diesem Sinne ist strafbar, ich lehne jede Verantwortung ab!</strong></p>
<p>Der Betrug existiert seit der Einführung der Übergangsvorschriften der Mehrwertsteuer im Jahre 1992 und ist unter verschiedenen Begriffen bekannt: „missing trader fraud“ auf Englisch, „Karussellbetrug“ auf Deutsch, oder auch „verschwundener Händler Betrug“ in deutscher Übersetzung.</p>
<p>Zum Verständnis sei erklärt, was die Übergangsvorschriften der Mehrwertsteuer  besagen. Übergangsvorschriften heißen sie, weil sie eigentlich nur 4 Jahre gelten sollten, und heute bereits 18 Jahre Anwendung finden. Wenn die Bürger wüssten, was sie dieser Übergang in diesen 18 Jahren gekostet hat, würde ein Skandal ausbrechen. Es handelt sich um einen erheblichen Aderlass der Staatskassen der von den Politikern und der Europäischen Union zugelassen wird. Rechnen Sie mal: ein Durchschnitt von 150 Milliarden Euros pro Jahr mal 18 Jahre ergeben 2,7 Billionen Euros! Grund genug, um nicht viel Wind darum zu machen. Aber ich komme vom Thema ab, wir waren bei der Mehrwertsteuer.</p>
<p>Jeder Verkauf von einem europäischen Land in ein anderes ist von der Mehrwertsteuer in dem Land des Verkäufers befreit. Die Rechnung an den in einem anderen Land ansässigen Käufer enthält keine Mehrwertsteuer.</p>
<p>Jeder Verkauf von einem europäischen Land in ein anderes unterliegt der  Steuerpflicht des Erwerberlandes. Der Erwerber muss sich selbst die Mehrwertsteuer berechnen, aber da er MwSt. abzugsberechtigt ist und er sie absetzen kann, ist die Rechnung gleich 0 mit der Folge: er führt keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab. Ein Beispiel: Eine spanische Gesellschaft kauft von einen deutschen Unternehmen einen Computer für 1.000 Euros, die deutsche Gesellschaft stellt eine Netto-Rechnung über 1.000 Euros aus, die von der spanischen Gesellschaft bezahlt wird. Bei Erhalt der Ware muss die spanische Gesellschaft sich selbst die Mehrwertsteuer  von 180 Euros in Rechnung stellen, da sie aber gleichzeitig Erwerber der Ware ist, ist sie über dieselben 180 Euros Vorsteuer abzugsberechtigt.?</p>
<p>Wenn sie keine weitere Handelstätigkeit vornehmen würde, sähe die IVASteuererklärung für die spanische Gesellschaft wie folgt aus: abzuführende IVA = umgewälzte IVA – Vorsteuer (bezahlte IVA) = 180 – 180 = 0, keine Steuerzahlung.?</p>
<p>Sehen wir nun dasselbe mit einer teuren Ware, die leicht zu transportieren ist und große Nachfrage hat: ein Handy ist perfekt! Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum die Handys fast verschenkt werden ? Es ist kein Geschenk der Mobil-Telefon-Konzerne, sondern das Ergebnis eines Karussellbetruges. Ebenso eignen sich für diesen Betrug Gebrauchtwagen, Alkohol, Goldwaren oder Informatikmaterial.</p>
<p><strong>Der Betrug funktioniert folgendermaßen:</strong></p>
<p>Eine Gesellschaft (A) „Zwischengesellschaft“ genannt (conduit company), vertreibt eine Ware innerhalb Europas an einen „verschwundenen Händler“ (missing trader), (B) in einem anderen Mitgliedsland. Diese Gesellschaft (B) ist ein eingetragenes innergemeinschaftliches Unternehmen, erwirbt die Ware ohne MwSt. Und verkauft sie dann an eine dritte Gesellschaft (C) (broker), innerhalb des selben Landes. Die Gesellschaft (B) berechnet dem Broker (C) die MwSt., führt sie jedoch nicht an den Staat ab und verschwindet. Der Broker (C) beantragt beim Finanzamt eine Rückzahlung der von ihm an (B) gezahlten MwSt.. Danach kann die Gesellschaft (C) einen innergemeinschaftlichen steuerfreien Verkauf an die Gesellschaft (A) tätigen und (A) wiederum kann einen innergemeinschaftlichen steuerfreien Verkauf  an die Gesellschaft (B) realisieren, wodurch der betrügerische Kreislauf geschlossen ist. Dies stellt den Begriff „Karussellbetrug“ dar.</p>
<p>Um die Nachforschungen zu erschweren, erfolgt der Vertrieb von (B) an (C)  nicht direkt sondern über Zwischengesellschaften, sogenannte „buffers“. In manchen Fällen kann es eine Vielzahl von buffers geben, die zum Teil vielleicht sogar gar nichts von dem Betrug wissen, wenngleich sie häufig darauf aufmerksam werden durch den niedrigen Preis der Waren und die Art der Angebote. Die „missing traders“, die die Ware liefern, riechen wirklich faul. Aber die Zwischengesellschaften, die nicht direkt an dem Betrug beteiligt sind, arbeiten mit einer attraktiven Spanne und verdienen auch gut, sodass sie kein Interesse an einer Anzeige haben. Ihre Mitwirkung an dem Betrug ist schwer nachweisbar.</p>
<p>Die „missing trader“ Gesellschaften (B) werden kurzfristig gegründet und wieder „aufgelöst“, teilweise innerhalb ein paar Monate oder sogar weniger. Manchmal realisieren die nur einen oder zwei „Geschäfte“ und verschwinden in der Luft. Sie werden von den spanischen Finanzamtbeamten „Forellen“ genannt, weil die schwer zu fangen sind. Als Geschäftsführer diese Gesellschaften werden mittellose Strohmänner eingesetzt, wie zum Beispiel,  Strassenbettler, Drogenabhängige oder ältere Personen die  kein Vermögen haben. Das tun sie für ein paar zerdrückte Geldscheine auf der Hand.</p>
<p>Die Kette dieses Betrugs kann beliebig verkompliziert werden, sowohl auf der Ebene der „buffers“ als auch auf der Ebene der „Forellen“ oder „missing traders“.  Man könnte Seiten über die verschiedenen Tricks füllen. Spanier und Italiener zeichnen sich durch besondere Fantasie aus, dicht gefolgt von Holländern und Franzosen. Nicht umsonst hatten diese Länder in der Vergangenheit große Künstler.</p>
<p>Am Ende der Kette wird die Ware in der Regel an eine Gesellschaft aus der Branche zu einem sehr niedrigen Preis verkauft, sodass neben dem Steuerbetrug eine Marktlage entsteht, die nicht der Wirklichkeit entspricht, und die rechtmäßig handelnde Firmen vom Markt vertreibt.?Der Betrug wird von professionellen Betrügern in großer Zahl und mit erheblichen Gewinnen durchgeführt. Für jede umgesetzte Million verdienen sie glatte 180.000 Euros (bei einem MwSt-Satz von 18 Prozent). Und genauso wie man eine Million bewegt kann man auch 100 Millionen endlos weiter bewegen. Es reicht aus, genügend Gesellschaften zu gründen ohne Aufsehen zu erwecken und dann dem Geldfluss freien Lauf zu lassen. In vielen Fällen wird die Ware sogar gar nicht bewegt, manchmal reisen nur die leeren Handykartons. Der Gewinn wird letztendlich in Steuerparadiesen gewaschen.</p>
<p>Die Strafen für Drogenhandel, der immerhin ein hohes Risiko darstellen, sind hoch. Aber der organisierte MwSt-Betrug ist schwer aufzudecken und die Haftstrafen sind viel geringer. Auch wenn man die gesamte KarussellKette aufdeckt, kann diese kurz danach irgendwo anders wieder neu anfangen. Werden nur die mittellosen Strohmänner der „missing traders“ oder „Forellen“ verhaftet, nützt es gar nichts. Manche leben nicht einmal in Spanien. Die wirklich Verantwortlichen der Bande aufzudecken und heranzuziehen ist fast unmöglich.</p>
<p>Welche Lösung gibt es ? Die Übergangsbestimmungen der Mehrwertsteuer ein für alle mal abzuschaffen ! Die innerhalb der EU vertriebenen Waren würden dann ganz normal mit MwSt. abgerechnet werden und dem Betrug wäre die Grundlage genommen.</p>
<p>Warum geschieht dies nicht ? Eine Einigung zwischen den Ländern hinsichtlich der Mehrwertsteuer ist schwer zu erreichen, dies vor allem wegen der unterschiedlichen Steuersätze, von 15 % in Zypern und Luxemburg bis zu 25 % in Dänemark und Schweden.?</p>
<p>Die Länder befürchten, dass durch das Abschaffen der Übergangsbestimmung der Handel in die Länder abzieht, deren MwSt. satz niedrig ist, weil diese dann mit einem niedrigeren Preis exportieren könnten. Die fehlende Einigung in dieser Materie ermöglich somit den Betrug.</p>
<p><strong>Mein Rat an alle, die die Anmeldung als innergemeinschaftliche Händler beim Finanzamt beantragen wollen:</strong></p>
<ol>
<li>Legen Sie den Gesellschaftssitz nicht in ein Geschäftszentrum oder ähnliches, oder ein Büro mit vielen Gesellschaften etc., dies ist zwar rechtmäßig, aber es kommt dem Finanzamt verdächtig vor.</li>
<li>Geben Sie als Anschrift auch keine unklaren Daten an, z.B. Carretera de Andratx  s/n (sin número) oder ähnliches. Die eigene Wohnung ist zwar rechtmäßig, aber ebenso verdächtig.</li>
<li>Es ist wichtig, dass der Geschäftsführer anwesend und ansprechbar ist und die Verhandlungen mit dem Finanzamt persönlich führen kann, sein Auftreten ist ausschlaggebend. Selbstverständlich können Sie den Antrag über einen Anwalt, Steuerberater etc. stellen, aber ich garantiere Ihnen, dass dies den Vorgang nicht beschleunigt, im Gegenteil !</li>
<li>Es ist ratsam, Proforma Rechnungen vorzulegen, die von ernsthaften ausländischen Firmen mit innergemeinschaftlichen Steuernummern ausgestellt sind. Und andererseits ernsthafte eigene Kostenvoranschläge oder Rechnungen auf innergemeinschaftliche Firmen über die zukünftige Tätigkeit zur Hand zu haben.</li>
<li>Hilfreich ist es auch, Empfehlungen vorlegen zu können, sei es, dass der Geschäftsführer auch bei anderen Gesellschaften tätig und dem Finanzamt daher positiv bekannt ist, sei es, dass man nachweislich auf eine jahrelange Tätigkeit in diesem Bereich zurückgreifen kann.</li>
<li>Bedenken Sie, dass Bereiche, wie Autohandel, Bürobedarf oder Mobil-Telefone „Problemwaren“ sind.  Die früher übliche Sitte, ein anderes Gewerbe vortäuschend anzumelden, um die Eintragung zu erreichen, ist nicht mehr durchführbar. Das Finanzamt wird ihre Tätigkeit genauestens überprüfen.</li>
<li>Die Ideallösung: einen glaubhaften Gesellschaftssitz, leicht zu finden und gut beschriftet, ein ausreichendes Lager, Anmeldung von Telefonlinien und sonstigen Versorgungsleitungen und ein professioneller Geschäftsführer mit seriösem Auftreten.</li>
</ol>
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