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Baumängel bei gekaufter Wohnung

Posted: November 9th, 2009 | Author: admin | Filed under: Baurecht, Immobilien, News + Steuertipps | Tags: , , , , | No Comments »

Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Wohnung in Spanien gekauft. Neu oder gebraucht. Die Wohnung weist Baumängel auf. Welches Beistandsrecht gilt? Welche Fristen sind einzuhalten?

Kauf einer Immobilie direkt vom Bauträger:

Sie können immer beim Bauträger reklamieren. Sie können verlangen, dass der Bauträger die Mängel repariert oder dass er Sie entsprechend entschädigt. In jedem Fall ist der Bauträger dazu verpflichtet, eine Versicherung nachzuweisen, die ihn bei solchen Risiken freistellt. Diese Haftung ist zeitbedingt. Je nach Art des Fehlers oder Mangels sind die Fristen unterschiedlich. Die Frist beginnt ab der Übergabe der Immobilie.

Frist: 10 Jahre

Diese Frist gilt für entdeckte Fehler, welche die Festigkeit oder Stabilität des Gebäudes gefährden, z.B. Fundamente, Träger, Tragebalken, Eisen, Tragewände.

Frist: 3 Jahre

Mängel, welche die Bewohnbarkeit betreffen, d.h. einen zufriedenstellenden Gebrauch der Wohnung gewährleisten, z.B. undichte Stellen und Feuchtigkeit, Hygiene, Gesundheit, Umwelt, Lärmschutz, thermische Isolierung, Energieeinsparung.

Frist: 1 Jahr

gilt bei geringen Mängeln, z.B. Türen, elektrische Störungen, Kacheln, Fliesen, Fenster, etc.

Frist: 6 Monate

Ist der Verkäufer der Wohnung eine Privatperson, die nicht Bauträger ist oder war, gilt die 6-Monats-Frist. Der vorherige Besitzer muss nur für die sichtbaren Mängel aufkommen. Bei unsichtbaren Mängeln gilt “Kauf, wie gesehen” ( “como cuerpo cierto”).

Sind beim Kauf der gebrauchten Wohnung die Fristen des Bauträgers noch nicht abgelaufen (10 Jahre, 3 Jahre oder 1 Jahr), kann nach wie vor beim Bauträger reklamiert werden. Falls der Bauträger nicht mehr existiert, müssen Sie sich an den Architekten wenden.

Mein Rat:

Lassen Sie sich vor dem Kauf ein Gutachten von einem Gutachter Ihres Vertrauens (!) anfertigen, ggf. von Ihrem deutschen Architekten, den Sie in diesem Fall mitbringen.

Ein Prozeß in Spanien ist langwierig und selten von Erfolg gekrönt, weil meistens die unterlegene Partei kein Geld mehr hat.

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