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	<title>Steuern Spanien &#187; Doppelbesteuerung</title>
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		<title>Steuer 2012: Steuererhöhung</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 05:46:33 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die ersten Maßnahmen der neuen Regierung sind die Erhöhung der Steuern (ca. 6 Milliarden Euro extra Einnahmen) und Kostenreduzierungen (um ca. 9 Milliarden Euro). Die Steuererhöhung soll  nur temporär sein,  für die Jahre 2012 und 2013. Es handelt sich hierbei nur um die erste einer Reihe von Maßnahmen. Zweifellos werden die nächsten Maßnahmen dann entsprechend [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die ersten Maßnahmen der neuen Regierung sind die Erhöhung der Steuern (ca. 6 Milliarden Euro extra Einnahmen) und Kostenreduzierungen (um ca. 9 Milliarden Euro).</p>
<p>Die Steuererhöhung soll  nur temporär sein,  für die Jahre <strong>2012 und 2013</strong>. Es handelt sich hierbei nur um die erste einer Reihe von Maßnahmen. Zweifellos werden die nächsten Maßnahmen dann entsprechend verkündet werden.</p>
<p>Im Jahre 2012 werden zusätzliche Steuersätze bei der Einkommenssteuer eingeführt. Dieses nennt sich „Solidaritätsaufschlag“ für die Allgemeinen und  für die Kapitaleinkünfte.</p>
<p>Diese Sondersteuersätze werden zu den Standard-Steuersätzen der Progressions-Tabelle der Einkommenssteuer zusätzlich eingeführt. Siehe Aufstellung etwas weiter unten. Somit wird Spanien eines der Länder mit den höchsten Steuersätze der westlichen Welt sein: <strong>Eine Person die 175.000 € im Jahr verdient wird die Hälfte an Steuern zahlen müssen.</strong></p>
<p><strong>Die ansässigen Personen müssen die Kapital-Erträge, inkl. der Gewinne durch den Verkauf von Immobilien, zu 27 Prozent versteuern (vorher 21 %). Die Nicht-Residenten zu 21 Prozent (vorher 19 %)</strong>.</p>
<p>Die Regierung hat die Empfehlungen Brüssels, die MWST zu erhöhen, in den Wind geschlagen und anstatt dessen die Einkommenssteuer erhöht.</p>
<p>Eine weitere Steuer die erhöht  wird, ist die Grundsteuer (in Spanisch genannt &#8220;IBI&#8221;). Mit dieser Erhöhung, werden ca. 18 Millionen Immobilien (mehr als 50 % der Gesamtzahl) im Durchschnitt 10 % mehr Grundsteuer pro Jahr bezahlen. Das macht ungefähr Euro 900 Millionen extra an Steuern aus, die in die Kassen der Gemeinden gespritzt werden.</p>
<p>Hinsichtlich der Kosten hat sich die neue Regierung von Rajoy dazu entschlossen, Euro 9 Milliarden zu kürzen. Es werden 20 Prozent an Subventionen für die politischen Parteien und Gewerkschaften gekürzt. Reduzierung von 20 % bei den Führungskräften der Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen. Die Gehälter der Beamten werden auf Eis gelegt und die Arbeitszeit der Beamten wird auf 37,5 Stunden erhöht (inklusive Kaffeepause).<br />
Das gesetzliche Mindestgehalt  wird auf Euro 614,40 monatlich festgelegt. Desweiteren wurde beschlossen, Kürzungen bei der Entwicklungshilfe, öffentlichen spanischen Fernsehens, RENFE (Eisenbahn), Autobahnen und Infrastrukturen vorzunehmen.</p>
<p>Diese erste Maßnahme setzt somit eine Anpassung von Euro 15 Milliarden voraus. Es fehlen dann aber immer noch Euro 25 Milliarden um das gesetzte Ziel des Defizits zu erreichen. Wir werden sehen, wo dieses Geld dann herkommen soll. Die großen Kostenpunkte sind bis dato noch nicht in Angriff genommen worden, wie z.B. das Gesundheitswesen, Bildung und Renten. Diese Posten machen 80 % des Haushaltes aus.</p>
<p>Alle Analytiker gehen davon aus, dass die spanische Wirtschaft einen Rückgang von zwischen -0,5 % und -1% im Jahr 2012 haben wird. Es wird mit Sicherheit eine Stagnierungsperiode geben (Wachstum gleich NULL), die viele Jahre dauern wird.</p>
<p>Die Arbeitslosigkeit stieg im Jahre 2011 in Spanien um 300.000 Personen, somit wurde ein Stand von 23 % erreicht. 5,3 Millionen Menschen sind in Spanien arbeitslos. 510.000 Familien werden bis zum Jahr 2015 Ihr Haus verloren haben, weil Sie den Zahlungen ihrer Hypothek nicht nachkommen konnten.</p>
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		<title>Vermögenssteuer wieder eingeführt</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 05:37:46 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die spanische Regierung hat die Vermögenssteuer wieder in Kraft gesetzt.  Diese Maßnahme könnte jährliche Einnahmen von Euro 1.080 Millionen ausmachen. Die Vermögenssteuer wird vorübergehend nur für die Jahre 2011 und 2012 neu eingesetzt und für Vermögensarten über  700.000 Euro. Das wirkt sich auf ca. 160.000 Steuerzahler aus. Der Freibetrag wird erweitert, und zwar um das [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die spanische Regierung hat die <b>Vermögenssteuer</b> wieder in Kraft gesetzt.  Diese Maßnahme könnte jährliche Einnahmen von Euro 1.080 Millionen ausmachen.</p>
<p>Die <i>Vermögenssteuer</i> wird vorübergehend <strong>nur für die Jahre 2011 und 2012</strong> neu eingesetzt und für <strong>Vermögensarten über  700.000 Euro</strong>. Das wirkt sich auf ca. <strong>160.000 Steuerzahler</strong> aus.</p>
<p>Der Freibetrag wird erweitert, und zwar um das siebenfache, als der, der bis zum Jahre 2008 galt, als diese Steuer einfroren wurde. Ansonsten wird die <u>Vermögenssteuer</u> die gleiche Struktur bei behalten.</p>
<p>Es muss erwähnt werden, dass die Regierung die Vermögenssteuer  vor ca. 3 Jahren still legte (zum 1. Januar 2008) um die Wirtschaft anzukurbeln, neben anderen Maßnahmen. Nun, da die Regierung jetzt dringend diese Einnahmen benötigt, setzt sie die Steuer wieder ein, obwohl der Konsum in einer Flaute steckt. Im Jahre 2007 hatte der Staat von der Vermögenssteuer Einnahmen von 1.800 Millionen Euro.</p>
<p>Steuerpflichtig sind Immobilien, Fahrzeuge, Depots und Girokonten, Aktien und Investmentfonds, Anleihen oder Lebensversicherungen u.a. Es ist  aber das Erste Domizil (Immobilieneigentum wo man drin ständig wohnt) von der Steuer befreit, aber nur die ersten Euro 300.000,-. Das ist trotzdem das Doppelte als vor dem Jahr 2008.</p>
<p>Die Nicht-Residenten, die Eigentum in Spanien auf Ihren privaten Namen haben, können leider von diesem konkreten Freibetrag  keinen Nutzen ziehen, aber doch auf den allgemeinen Freibetrag von 700.000 Euro. Zum Beispiel, wenn das Mallorca-Haus um 1,5 Mio. Euro gekauft wurde, muss man nur 800.000 versteuern. In diesem Beispiel macht  die Vermögenssteuer dann 3.620 Euro im Jahr aus. Wenn aber das Haus  im Namen von Ehemann und Ehefrau je zu 50% gekauft wurde, dann sinkt die Vermögenssteuer stark , denn € 1.500.000 / 2 = € 750.000,  – € 700.000 Freibetrag = € 50.000 an versteuerbarem Vermögen. Macht dann nur 100 Euro im Jahr pro Nase aus.</p>
<p>Die autonomischen Regionen Spaniens werden weiterhin die gleiche Autorität beibehalten um die Steuern gemäß Ihrem Zweck entsprechend anzupassen. Es ist daher wahrscheinlich, dass in den autonomen Regionen, wo die PP (Volkspartei) regiert, eine Ermäßigung von 100 % angewandt wird, somit wird diese Steuer so gut wie gar nicht zum Tragen kommen. Dies ist zum Beispiel der aktuelle Fall bei der Erbschaftsteuer (nur bei Steuer-Residenten).</p>
<p>Wer spanischen  Immobilien auf den Namen einer Gesellschaft hat, braucht sich um die spanische Vermögenssteuer keine Sorge zu machen.</p>
<p>Die neue Regierung Spaniens hat ein öffentliches Defizit von 8,2 % vorgefunden, das die vorherige Regierung von Zapatero hinterlassen hat. Zwei Prozent mehr als erwartet. Das heißt in Geld, eine Abweichung von 22 Milliarden Euro. Und das bedeutet, wenn Spanien im Jahre 2012, wie mit Brüssel vereinbart, das Ziel des Defizits von 4,4 % erreichen will, Anpassungen von Euro 40 Milliarden vorgenommen werden müssen.</p>
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		<title>Wichtigste Neuigkeiten im neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 01:14:35 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Am 3. Februar 2011 wurde in Madrid das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland abgeschlossen. Zum Inkrafttreten dieses Abkommens fehlt nur noch die Veröffentlichung im spanischen Amtsblatt (Boletín Oficial del Estado). Der vollständige Text des Doppelbesteuerungs-Abkommens kann hier heruntergeladen werden: Download. Die relevantesten Neuigkeiten betreffen die steuerliche Behandlung von unbeweglichem Vermögen. 1. Verkauf von in Spanien gelegenem Immobilien durch in [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 3. Februar 2011 wurde in Madrid das neue <a title="Doppelbesteuerungsabkommen Spanien Deutschland" href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2012/04/doppelbesteuerungsabkommen-brd-spanien.pdf" target="_blank">Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland</a> abgeschlossen. Zum Inkrafttreten dieses Abkommens fehlt nur noch die Veröffentlichung im spanischen Amtsblatt (Boletín Oficial del Estado).</p>
<p>Der vollständige Text des Doppelbesteuerungs-Abkommens kann hier heruntergeladen werden: <a title="Doppelbesteuerungsabkommen" href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2012/04/doppelbesteuerungsabkommen-brd-spanien.pdf" target="_blank">Download</a>. Die relevantesten Neuigkeiten betreffen die steuerliche Behandlung von unbeweglichem Vermögen.</p>
<h3>1. Verkauf von in Spanien gelegenem Immobilien durch in Deutschland ansässige<br />
Personen.</h3>
<p>Durch das neue Abkommen wird die Veräußerung von Immobilien in Spanien, das im direkten Eigentum von deutschen natürlichen oder juristischen Personen steht, nicht modifiziert.</p>
<p>Wir erinnern an das Besteuerungssystem: In Spanien wird auf den Veräußerungsgewinn ein fester Satz von 19 % berechnet. Allerdings wurde im September letzten Jahres für die Jahre 2012 und 2013 ein Aufschlag von 2 % auferlegt, so dass der Steuersatz in diesen Jahren 21 % beträgt.</p>
<p>Zum Zeitpunkt des Verkaufs muss der Käufer 3 % des Kaufpreises einbehalten und an das Finanzamt abführen. Dieser Betrag gilt als Vorauszahlung auf die durch die Übertragung entstandene Steuer.</p>
<p>Der Gewinn berechnet sich als Differenz zwischen Nettoverkaufspreis und aktualisierten Anschaffungskosten der Immobilie. Der Nettoverkaufspreis ist der um Veräußerungskosten und angefallene <b>Steuern</b> (z.B. Maklerprovision, kommunale Wertzuwachssteuer) geminderte Verkaufspreis. Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem tatsächlichen Betrag, zu dem diese Anschaffung getätigt wurde, sowie den mit dem Kauf verbundenen Kosten und <i>Steuern</i> und den Investitionen und Verwendungen zusammen. Diese Anschaffungskosten werden mit einem bestimmten Koeffizienten aktualisiert, um den Effekt der Inflation zu mildern. Dieser Koeffizient wird jedes Jahr im Haushaltsgesetz festgelegt.</p>
<p>In jedem Fall behält Deutschland das Recht einer zusätzlichen Besteuerung. Artikel 23 des Abkommens legt im Prinzip ein Steuerfreistellungssystem fest, in dem Progression und Besteuerung gemäß den internen deutschen Rechtsnormen erfolgen</p>
<h3>2. Verkauf von Aktien oder Anteilen an Gesellschaften, die Eigentümer von Immobilien<br />
in Spanien sind.</h3>
<p>Nach dem alten Abkommen, das zum Zeitpunkt der Publikation dieses Artikels noch in Kraft ist, wurde diese Art von Geschäften in Spanien nicht besteuert. Aber mit dem neuen Abkommen ist die Übertragung von Anteilen an Gesellschaften, deren Aktivvermögen (direkt oder indirekt über andere Gesellschaften) zu über 50 % aus Immobilien in Spanien besteht, in Spanien steuerpflichtig. In diesem Fall wird die Steuer auf den Gewinn berechnet, der sich als Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die Aktien oder Anteile und ihrem Verkaufspreis ergibt. Der Steuersatz beträgt wie oben bereits erwähnt 19 % und für 2012 und 2013 21 %.</p>
<h3>3. Besitz von Aktien und Anteilen an Gesellschaften mit Immobilien in Spanien<br />
(Vermögensteuer)</h3>
<p>Was die Vermögensteuer betrifft, löste nach dem alten Abkommen der Besitz von Anteilen an einer Gesellschaft durch eine nicht in Spanien ansässige Person dort nicht diese Steuer aus. Aber im neuen Abkommen wird in Artikel 21 die Vermögenssteuerpflicht von natürlichen Personen, die im Besitz von Aktien oder Anteilen einer Gesellschaft sind, deren hauptsächliches Aktivvermögen Immobilien in Spanien ist, festgelegt, und zwar unabhängig davon, in welchem Land der Steuersitz dieser Gesellschaft ist. Der Wert der Anteile ist der höchste der folgenden drei: der Nennwert, der theoretische Wert der letzten genehmigten Bilanz oder der Wert, der sich aus der Multiplikation des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei Geschäftsjahre mit 5 ergibt. Jede Person kann einen Freibetrag in Höhe von 700.000 Euro in Anspruch nehmen. In der Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise das Haus eines deutschen Ehepaares auf Mallorca, das auf den Namen einer Gesellschaft eingetragen ist und jeder Ehegatte 50 % des Gesellschaftskapitals hält, nur zur Vermögensteuer herangezogen wird, wenn der nach oben genannter Regel berechnete Wert 1,4 Millionen Euro übersteigt.</p>
<p>Außerdem ist zu beachten, dass die 2011 eingeführte Vermögensteuer 2011 für die Steuerjahre 2011 und 2012 nur eingeschränkt gilt. Die Steuertabelle kann <a title="Steuertabelle" href="http://www.elblogsalmon.com/conceptos-de-economia/el-impuesto-de-patrimonio- calculo-de-la-base-imponible-y-tipos-efectivos" target="_blank">hier</a> eingesehen werden.</p>
<h3>4. Besteuerung im Falle einer Erbschaft oder Schenkung von spanischen Immobilien<br />
sowie von Aktien und Anteilen an Gesellschaften mit unbeweglichem Vermögen in<br />
Spanien.</h3>
<p>Das Abkommen ist auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht anwendbar. Somit richtet sich die Besteuerung dieser Sachverhalte nach den internen Rechtsnormen jedes Landes.</p>
<p>Dieser Steuer unterliegen in Spanien alle Vermögenswerte und Rechte jedweder Natur, die in Spanien belegen sind bzw. dort ausgeübt oder verwirklicht werden können. Gesellschaften gelten als in Spanien befindlich, wenn sie ihren Gesellschafts- und Steuersitz in Spanien haben.</p>
<p>Die Bemessungsgrundlage der Steuer ist der tatsächliche Wert, also der Verkehrswert der Immobilie oder der Anteile. Der auf Rechtsgeschäfte zwischen Ehegatten und Verwandten der ab- und aufsteigenden Linie ersten Grades anzuwendende Steuersatz erreicht seinen Höchstwert von 34 % bei Beträgen, die 797.555,08 € übersteigen. Hier die <a title="Steuertabelle " href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2012/04/Steuertabelle.png" target="_blank">Steuertabelle</a>.</p>
<p>Jedenfalls hat die Europäische Kommission Spanien im Februar 2011 eine mit Gründen versehene Stellungnahme (IP/11/162) übermittelt mit der Aufforderung, Änderungen in die nationale Gesetzgebung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer einzuführen, um die völlige Einhaltung des Gemeinschaftsrecht zu gewährleisten. Die spanische Reaktion könnte eine mittelfristige Modifizierung der Belastung von Gebietsfremden mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer sein, auch wenn dies keineswegs sicher ist.</p>
<h3>5. Neuigkeiten auf dem Gebiet der Renten.</h3>
<p>Ab 2015 wird Deutschland das Recht haben, 5 % der Renten einzubehalten, die an in Spanien ansässige Deutsche gezahlt werden. Ab 2030 wird der Einbehalt 10 % betragen.</p>
<h3>6. Austausch von Informationen und Zusammenarbeit bei der Erhebung.</h3>
<p>Das Abkommen stärkt die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Steuerbehörden deutlich. Hierfür wurden eine ausführliche Klausel zum Informationsaustausch sowie einige spezifische Verfahrensregeln zur Erhebung und zur Kontrolle der tatsächlich Begünstigten und von Wohnsitzwechseln eingeführt.</p>
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		<title>Neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-Spanien unterzeichnet</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 11:30:28 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das geltende deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1966 ist eines der ältesten deutschen Doppelbesteuerungsabkommen. Das neue Abkommen soll nach Ratifizierung durch die Parlamente in Kraft treten. Weiterlesen&#8230; Hier ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien No related posts. Ähnliche Artikel bereitgestellt von Yet Another Related Posts Plugin.
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		<title>Wohnsitz nach Spanien verlegen Was ist zu beachten? Was kommt auf Sie zü</title>
		<link>http://steuern-spanien.com/146/</link>
		<comments>http://steuern-spanien.com/146/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 17:34:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Jemand wird in Spanien als steuerpflichtig betrachtet, wenn: a) Er sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält. Vorübergehende Abwesenheiten werden angerechnet, ausgenommen der Steuerpflichtige beweist seine Steueransässigkeit in einem anderen Staat. b) Sich in Spanien direkt oder indirekt der Kern oder die Basis der wirtschaftlichen Tätigkeit befindet. Soweit nichts Gegenteiliges bewiesen wird, [...]
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<li>b) Sich in Spanien direkt oder indirekt der Kern oder die Basis der wirtschaftlichen Tätigkeit befindet.</li>
</ul>
<p>Soweit nichts Gegenteiliges bewiesen wird, wird davon ausgegangen, dass der Steuerpflichtige gemäß den oben genannten Regeln seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat, wenn seine Ehefrau, von der er nicht gerichtlich getrennt ist, und von ihm abhängige Kinder, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben.</p>
<p>Wäre man in Spanien Einkommensteuerpflichtig, sollten aber außerdem Einkünfte in Deutschland bestehen, werden die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen erstmal in Deutschland versteuert. Das Abkommen sieht schon Mechanismen voraus um die Doppelversteuerung zu vermeiden.</p>
<p><b>Steuern Spanien</b>:</p>
<p>SPANISCHE EINKOMMENSSTEUER.</p>
<p>Soweit das Doppelbesteuerungsabkommen nichts Gegenteiliges vorsieht, regelt das Einkommenssteuergesetz die Versteuerung des gesamten Welteinkommens der in Spanien ansässigen natürlichen Personen.</p>
<p>Als zu versteuerndes Einkommen gelten alle Einkünfte, unabhängig von ihrer Art. Jedoch besteht für jede Einkommensart eine spezifische Berechnungsform der zu versteuernden Grundlage.</p>
<p>Das Netto-Einkommen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß Artikel 27 bis 32 des LIRPF (Einkommenssteuer Gesetz) unterliegt den Vorschriften des Gesellschaftssteuergesetzes mit einigen Sonderregelungen.</p>
<p>Der Steuerpflichtige unterliegt damit einer vollständigen Buchführungspflicht gemäß dem gültigen allgemeinen spanischen Kontenplan und hat den Gewinn zu versteuern. Für Einkommen unter 600.000 Euros gibt es ein vereinfachtes Verfahren mit weniger bürokratischem Aufwand.</p>
<p>Die Einnahmen aus Immobilien in Deutschland werden gemäß Artikel 6 des Doppelbesteuerungsabkommens ausschließlich in Deutschland versteuert.</p>
<p><strong>Freibetrag:</strong></p>
<p>Pro Steuerzahler liegt der Freibetrag bei 5.151 Euros, für Ehemann und für Ehefrau. Für  das erste  Kind  gilt ein Freibetrag von 1.836 Euros, für das zweite Kind 2.040 Euros, für das dritte 3.672 Euros. Für Steuerzahler die über</p>
<p>65 Jahre alt sind, ist noch ein Freibetrag von 918 Euros pro Lebensjahr,</p>
<p>1.122 Euros, wenn man schon über 75 ist.</p>
<p><i>Steuern Spanien</i>, Steuersätze:</p>
<p>Es bestehen zwei völlig unterschiedliche Steuersätze für das Einkommen:</p>
<p>1.    Das sogenannte Kapitaleinkommen, bestehend aus Dividenden, Zinsen,</p>
<p>Gewinnen aus dem Verkauf von Geldanlagen hat einen Steuersatz von 19 % für die ersten 6.000 Euros und 21 % für die restlichen Beträge, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Verkauf von Immobilien unterliegt linear 19%.</p>
<p>2.     Alle sonstigen Einkommen unterliegen dem in vier Abschnitte</p>
<p>unterteilten progressiven Steuersatz mit einem Höchstsatz von 43 % für Einkommen ab 53.407 Euros. Bis zu 17.707 Euros im Jahr beträgt die Einkommenssteuer 24 %, von 17.707 bis 33.007 sind es 28 % und ab 33.007 bis 53.407 Euros jährlich 37%.</p>
<p>Ist der Steuerzahler schon über 65 Jahre alt, ist der Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie wo er sein Domizil hat, steuerfrei. Unter 65 ist der Gewinn auch steuerfrei wenn der volle Erlös aus dem Verkauf in eine neue Immobilie investiert wird (unter bestimmten Bedingungen).</p>
<p>SPANISCHE VERMÖGENSSTEUER.</p>
<p>Als in Spanien Ansässiger fällt keine Vermögenssteuer an, außer in den Ländern, wo eine besteht.</p>
<p>SPANISCHE ERBSCHAFTSSTEUER.</p>
<p>Jede Region in Spanien hat seine eigenen Vorschriften für die Erbschaftssteuer. Erst nach einer 5-jährigen Anwesenheit auf Mallorca greifen die Balearen spezifischen Vorschriften ein.</p>
<p>Nach den Vorschriften der Balearen wird die Erbmasse, wenn Abkömmlinge, Eltern oder Eheleute Erben vorhanden sind, einheitlich mit 1 % versteuert.</p>
<p>Dieser Steuersatz findet auch auf den Marktwert der Erbmasse Anwendung. Die im Ausland gezahlte Steuer vermindert die hiesige Steuerlast bis zu dem Grenzwert der hiesigen Steuerpflicht.</p>
<p>Der Unterschied zwischen den beiden Besteuerungen (als Ansässiger oder</p>
<p>Nicht-Ansässiger) ist erheblich, es besteht jedoch in Spanien politischer Druck, eine einheitliche Erbschaftssteuer (voraussichtlich zwischen ca. 18 und 20 %) für alle Erbfälle in Spanien einzuführen. So könnten die heute bestehenden Balearen spezifischen Vorteile verschwinden oder sich vermindern.</p>
<p>WOHNSITZVERLEGUNG ACHTUNG!</p>
<p>Bei eine Wohnsitzverlegung, ist dennoch  zu prüfen, ob die deutsche Gesetzgebung nicht auf dem Merkmal des wirtschaftlichen Mittelpunktes besteht, wonach es möglich sein kann, dass das Einkommen von der Person weiterhin  in Deutschland entsteht. Auch sein Vermögen könnte hauptsächlich in Deutschland bestehen.</p>
<p>Es ist daher entscheidend zu überprüfen, ob zwischen den Gesetzgebungen der beiden Länder eine Konfliktsituation bezüglich der Ansässigkeit bestehen könnte. Sollte dies der Fall sein, greifen die Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens, die ich ein anderes Mal ausführlicher erläuten werde.</p>
<p>Ich halte es für sehr ratsam, möglichst viele und eindeutige Unterlagen zu sammeln, die dem Deutschen Finanzamt die steuerliche Ansässigkeit in Spanien belegen.</p>
<p>Geben Sie also Acht: Die Abmeldung in Deutschland muss nicht nur formell sondern auch effektiv in aller Hinsicht sein. Für Mann und Frau gelten, kein Auto, keine Wohnung (außer an fremden Dritte langfristig vermietet), besser kein Bankkonto, keine Kreditkarte, keine Postanschrift, kein Geschäft, besser keine Beteiligung an Unternehmen, keinen sporadisch befristeten Arbeitsvertrag, kein Mitglied bei Vereinen, keine Krankenversicherung, kein nachweislicher Aufenthalt bei Familienangehörigen, keine Schule oder Studium, etc, etc.</p>
<p>Fragen? Rufen Sie mich an.</p>
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		<title>Investieren in Spanien meistens steuerfrei*</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Dec 2009 16:59:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn eine deutsche oder österreichische Gesellschaft in <b>Spanien</b> investiert, müsste man im voraus wissen, wie die erwirtschafteten Erträge im Quellenland versteuert werden.</p>
<p><strong>Dividenden:</strong></p>
<p>Wenn eine ausländische Gesellschaft sich an einer spanischen Gesellschaft beteiligt, kann es ggf. sein, dass die spanische Gesellschaft Dividenden ausschüttet. Diese Dividenden, welche die deutsche oder österreichische Gesellschaft erhält, sind in <i>Spanien</i> steuerfrei, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:</p>
<ul>
<li>a) Die ausländische Muttergesellschaft muss mindestens 10 % des Kapitals der spanischen Tochtergesellschaft halten. Dieser Prozentsatz muss mindestens ein Jahr vor dem Tag der Dividendenausschüttung aufrecht erhalten sein. D.h., es gilt nicht, die Aktien vor einem Jahr gekauft zu haben, um die Dividenden ausgezahlt zu bekommen. Es muss mindestens ein Jahr vergangen sein.</li>
<li>b) Dass die Muttergesellschaft und die Filiale einer Steuer auf den Gewinn unterliegen. In <u>Spanien</u> ist dieses die Körperschaftsteuer. In dem Land der Muttergesellschaft muss es eine ähnliche Steuer sein. Da es sich um EU-Länder handelt, wird es diesen Fall fast immer geben.</li>
<li>c) Dass keine Beteiligungen in der Muttergesellschaft von direkten oder indirekten physischen Personen oder Firmen gehalten werden, die nicht in EU-Staaten ansässig sind. (Außer ein paar Ausnahmen).</li>
</ul>
<p><strong>Gewinnausschüttungen einer spanischen Gesellschaft</strong>, S. L. oder S. A., an in Deutschland ansässige Privatpersonen unterliegen einer Quellensteuer in Spanien in Höhe von 15 Prozent gemäß Doppelbesteuerungsabkommen Spanien-Deutschland.</p>
<p><strong>Zinsen:</strong></p>
<p>Wenn eine in einem EU-Staat ansässige Gesellschaft ein Darlehen an eine spanische Gesellschaft erteilt, muss diese auf die eingenommenen Zinsen keine Steuern in Spanien zahlen. Das gleiche gilt auch, wenn der Darlehensgeber eine natürliche Person ist, die in einem EU-Staat ansässig ist. Auch wenn diese Person das Darlehen an seine eigene spanische Gesellschaft erteilt.</p>
<p>Auf Zinseinnahmen aus Geldanlagen bei spanischen Banken werden keine Quellensteuern entrichtet.</p>
<p><strong>Gewinne durch den Verkauf von Aktien und Anteilen:</strong></p>
<p>Wenn ein Ansässiger der EU Gewinne durch den Verkauf von Aktien oder Anteilen erwirtschaftet, muss dieser in Spanien keine Steuern zahlen. Auch nicht wenn es sich um die Gewinne durch den Verkauf von Anteilen in Anlagefonds handelt. Gemäß Doppelbesteuerunsabkommen Spanien-Deutschland gibt es keine Ausnahmen von dieser Regel, auch wenn es sich um eine Immobiliengesellschaft handelt.</p>
<p><strong>Achtung:</strong><br />
Der Aktienverkauf spanischer Gesellschaften unterliegt der Grunderwerbsteuer in folgenden Fällen:</p>
<ol>
<li>Wenn die Aktiva der Gesellschaft, deren Aktien verkauft werden, hauptsächlich direkt oder indirekt aus Immobilien, die sich in Spanien befinden, besteht. (+50%)</li>
<li>Wenn irgendwann vor dem Verkauf, innerhalb der vorherigen 12 Monate, die Person direkt oder indirekt, schon mehr als 25 % des Gesellschaftskapitals gehalten hat.</li>
</ol>
<p>Es muss allerdings erwähnt werden, dass, obwohl die Erträge aus dem Aktienverkauf nicht in Spanien steuerpflichtig sind, sie aber in der Steuererklärung des Landes angegeben werden müssen, in dem der Endempfänger ansässig ist. Dies ist wichtig, da die spanischen Gesellschaften das Finanzamt über die bezahlten Beträge informieren, seien es Dividenden oder Zinsen.</p>
<p>Trotzdem ist es möglich, dass bei Anwendung der Korrektur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Ihre deutsche Muttergesellschaft auch diesbezüglich keine Steuern zahlen müsste. Das wäre der Fall bei Dividenden.</p>
<p>Wenn Sie Zweifel haben, rufen Sie mich an. Ich sage Ihnen gerne, wo Sie oder Ihrer Firma steuerpflichtig sind.</p>
<p>* Quellensteuer frei</p>
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