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	<title>Steuern Spanien &#187; News + Steuertipps</title>
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		<title>Steuer Suchmaschine: Steuern in Spanien und in Europa</title>
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		<pubDate>Fri, 29 Apr 2011 22:51:10 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Hier kommt man zu einer Suchmaschine für Steuern in Europa. Man muss nur die Art der Steuer eingeben, z. B. Personal Income Tax, das Jahr, und das Land. So kommt man zu einem Resumé aller Steuerarten der verschiedenen Länder (allerdings nur in English). No related posts. Ähnliche Artikel bereitgestellt von Yet Another Related Posts Plugin.


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		<title>Vorteile der spanischen S.L.</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 00:31:42 +0000</pubDate>
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		<title>Steueränderungen 2011</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 18:18:59 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category>
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		<description><![CDATA[Im Folgenden möchte ich Ihnen einige Steueränderungen vorstellen, die durch das Haushaltsgesetzt 2011 in Kraft getreten sind. Körperschaftssteuer 1. Die Höchstgrenze des Jahresumsatzes, für die steuerliche Anerkennung als Unternehmer kleineren Umfangs, wird auf 10 Millionen erhöht. Ebenso kann ein Unternehmen, welches über drei Jahre hinweg diese Höchstgrenze einhält aber  danach nicht, trotzdem auch für weitere [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Folgenden möchte ich Ihnen einige <b>Steueränderungen</b> vorstellen, die durch das Haushaltsgesetzt 2011 in Kraft getreten sind.</p>
<h3><strong>Körperschaftssteuer</strong></h3>
<p>1. Die Höchstgrenze des Jahresumsatzes, für die steuerliche Anerkennung als Unternehmer kleineren Umfangs, wird auf 10 Millionen erhöht. Ebenso kann ein Unternehmen, welches über drei Jahre hinweg diese Höchstgrenze einhält aber  danach nicht, trotzdem auch für weitere drei Jahre dasselbe Steuersystem anwenden.</p>
<p>Einer der Vorteile der Versteuerung für Unternehmen kleineren Umfangs liegt in dem um 5 % reduzierten Steuersatz für eine etablierte erste Gewinnspanne. Diese erste Gewinnspane wird von 120.000 auf 300.000 Euro erweitert. Somit wird der erste 300.000 Euro Gewinn mit 25 % versteuert und was darüber hinaus liegt, linear mit 30 %.<br />
Aber ich erinnere daran, dass bereits durch das „Real Decreto 13/2010“ vom 3. Dezember 2010 für Unternehmen kleineren Umfangs, dessen versteuernde Grundlage unter 5 Millionen Euro im Jahr liegt und unter 25 Mitarbeiter beschäftigt, die ersten 300.000 Euro sogar nur noch mit 20 % zu versteuern sind. Gewinne über 300.000 Euro bleiben dann bei dem Steuersatz von 25 %.</p>
<p>Denken Sie auch an die durch das erwähnte Real Decreto ermöglichte freie Abschreibung für Anschaffungen bis zum Jahr 2015  (siehe mein Steuertipp vom 14. Dezember 2010).</p>
<p>2. Die Pflicht für Klein-Unternehmen, die verbundenen Operationen zu dokumentieren und zu berichten,  entfällt, wenn diese Geschäfte insgesamt nicht 100.000 Euro überschreiten. Wenn Operationen mit demselben Unternehmen oder derselben Person bestehen, liegt die Grenze bei 250.000 Euro.</p>
<h3><strong>Einkommensteuer für natürliche Personen</strong></h3>
<p>1. Es werden zwei neue Progressionsabschnitte in der Einkommenssteuer-Tabelle eingeführt: für Einkommen über 120.000 Euro und über 175.000 Euro. Der damalige Spitzensteuersatz wird jeweils um 1 % und um 2 % erhöht.</p>
<p>Die Progressionstabelle, soweit die autonome Region keine Besonderheiten vorsieht, ergibt sich wie folgt:</p>
<div id="attachment_261" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><a href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2011/03/Einkommensteuer-Spanien-2011.png"><img class="size-medium wp-image-261" title="Einkommensteuer Spanien 2011" src="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2011/03/Einkommensteuer-Spanien-2011-300x96.png" alt="Steuern Spanien: Einkommensteuer" width="300" height="96" /></a><p class="wp-caption-text">Steuern Spanien: Einkommensteuer</p></div>
<p>2. Der Kinderfreibetrag bei Geburt oder Adoption fällt weg.</p>
<p>3. Die Reduzierung von 40 % für unregelmäßige Einkommen wird begrenzt. Sie galt für Einkommen innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren. Nunmehr kann die Reduzierung nur geltend gemacht werden wenn die unregelmäßigen Einkommen unter 300.000 Euro liegen.</p>
<p>4. Neue Bestimmungen für die Eigenheimfreibeträge.</p>
<p>Die Absetzung des Erwerbspreises kann nur geltend gemacht werden, wenn das zu versteuernde Einkommen gewöhnlich unter 24. 107,20 Euro im Jahr liegt.</p>
<p>Für Einkommen unter 17.707,20 Euro liegt die Höchstgrenze der Abschreibung bei 9.040 Euro und verringert sich progressiv für Einkommen zwischen 17.707,20 und 24.107,20 Euro.</p>
<p>Für Erwerbe vor 2011 gilt eine Übergangsvorschrift nach der die Abschreibung ohne Rücksicht auf die Einkommenshöhe anerkannt wird.</p>
<p>5. Absetzung für Mieten von Wohneinheiten.</p>
<p>Die Minderung des Nettoeinkommens wird bei Mieteinnahmen von 50 % auf 60 % erhöht.</p>
<p>Die 100 %-ige Reduzierung  gilt nur für neue Mietverträge ab 2011 wenn der Mieter zwischen 18 und 30 Jahre alt ist (vorher galt es zwischen dem Alter von 18 bis 35 Jahren)</p>
<p>6. SICAV</p>
<p>Die Versteuerung von Auszahlungen in Form von Kapitalreduzierungen mit Rückzahlungen der Einlagen oder Verteilung von Erstausschreibungen an Mitglieder der SICAV wird geändert.</p>
<p>Ab jetzt gilt die erste Zahlung an die Mitglieder als Gewinnverteilung der SICAV und nicht als Rückzahlung der Einlage. Dies gilt auch für Auszahlungen bei Kapitalreduzierungen.</p>
<h3><strong>Einkommenssteuer der Nicht-Residenten</strong></h3>
<p>1. Für eine steuerfreie Dividendenausschüttung an Unternehmen innerhalb der EU wird der Mindestbeteiligungssatz auf 5 % reduziert.</p>
<p>2. Der Einbehalt von 10 % für bestimmte Lizenzgebühren einer spanischen an eine andere Gesellschaft oder Niederlassung innerhalb der EU ist abgeschafft, sie erfolgt nun ohne Einbehalt.</p>
<h3><strong>Steuern für Gesellschaftsvorgänge</strong></h3>
<p>Kapitalerhöhungen und Gründungen von Firmen kleineren Umfangs bleiben in den Jahre 2011 und 2012 steuerfrei. Der Steuersatz lag bei 1 % auf das gezeichnete Kapital.</p>
<h3><strong>KFZ-Steuern</strong></h3>
<p>Für Fahrzeuge, die ihre Kennzeichnungspflicht in Spanien nicht erfüllen, wird die Möglichkeit eingeführt, zunächst den Fahrer auf seine diesbezügliche Pflicht oder die entsprechende Garantie der umgehenden Steuerzahlung hinzuweisen. Beim Verstoß gegen diese Pflicht kann das Fahrzeug stillgelegt werden. Diese Vorschrift ist die Konsequenz eines Verfahrens durch die Europäische Kommission gegen Spanien.</p>
<p>Es wird die Möglichkeit eingeräumt, die Steuer zu zahlen, ohne dass das Fahrzeug ein spanisches Kennzeichen erhält. Die endgültige Pflicht, das Fahrzeug in Spanien anzumelden, wird auf Fahrzeuge beschränkt, die von einer in Spanien ansässigen Person oder Gesellschaft genutzt werden.</p>
<h3><strong>Grundsteuer</strong></h3>
<p>Die Katasterwerte werden ab 1.1.2011 um 1 % erhöht.<br />
Diese Erhöhung  findet allgemein auf Werte des Jahres 2010 statt.</p>
<h3><strong>Gesetzlicher Zinssatz und Verzugszins für 2011</strong></h3>
<p>Der gesetzliche Zinssatz für 2011 wird auf 4 % und der Verzugszins auf 5 % festgelegt.</p>
<h3><strong>Beiträge an die Handelskammer</strong></h3>
<p>Den Jahresbeitrag an die Handelskammer müssen ab 2011 nur die Unternehmen bezahlen, die sich freiwillig den Kammern anschließen wollen. Bis dato war es eine wahllose Pflicht.</p>
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		<title>Spanische S.L.</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 12:48:00 +0000</pubDate>
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		<title>Neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-Spanien unterzeichnet</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 11:30:28 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das geltende deutsch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1966 ist eines der ältesten deutschen Doppelbesteuerungsabkommen. Das neue Abkommen soll nach Ratifizierung durch die Parlamente in Kraft treten. Weiterlesen&#8230; Hier ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien Related posts:Wie Sie eine spanische Immobilie in Deutschland versteuern müssen. Was Sie als Eigentümer einer spanischen Immobilie über steuerliche [...]


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		<title>Wie Sie eine spanische Immobilie in Deutschland versteuern müssen.</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 11:00:17 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Was Sie als Eigentümer einer spanischen Immobilie über steuerliche Fragen in Deutschland wissen müssen, vorausgesetzt, Sie sind in Deutschland ansassig. Nutzen Sie alles, was die Gesetze und der Europäische Gerichtshof ermöglichen. Weiterlesen&#8230; Inhalt dieses Artikels: Mieteinkünfte Wie macht man Mietverluste in Deutschland steuerlich geltend Spanische Mietverluste ermöglichen die Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland Steuerbonuse [...]


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<p><a href="http://mallorca-steuerberater.com/wie-sie-eine-spanische-immobilie-in-deutschland-versteuern-mussen/">Weiterlesen&#8230;</a></p>
<p><strong>Inhalt dieses Artikels:</strong></p>
<ol>
<li>Mieteinkünfte</li>
<li>Wie macht man Mietverluste in Deutschland steuerlich geltend</li>
<li>Spanische Mietverluste ermöglichen die Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland</li>
<li>Steuerbonuse</li>
<li>So können Sie mehr steuerliche Vorteile erzielen</li>
<li>Eigengebrauch</li>
<li>Verkauf</li>
<li>Zwei ganz besondere Falle<br />
I. Vermietung der <i>Immobilie</i> über eine Ferienhausvermittlung<br />
II. Die spanische <u>Immobilie</u> ist im Besitz einer Deutschen Gesellschaft und wird vermietet</li>
<li>Umsatzsteuer</li>
</ol>
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		</item>
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		<title>Für Steuerfreaks: Die Geschichte des “missing trader fraud“ und die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer.</title>
		<link>http://steuern-spanien.com/fu%cc%88r-steuerfreaks-die-geschichte-des-%e2%80%9cmissing-trader-fraud%e2%80%9c-und-die-innergemeinschaftliche-mehrwertsteuer/</link>
		<comments>http://steuern-spanien.com/fu%cc%88r-steuerfreaks-die-geschichte-des-%e2%80%9cmissing-trader-fraud%e2%80%9c-und-die-innergemeinschaftliche-mehrwertsteuer/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 10:39:01 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Karussellbetrug]]></category>

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		<description><![CDATA[Einige meiner Mandanten bitten mich bei der Gründung einer Gesellschaft, diese auch in dem Innergemeinschaftlichen Register, auch VIES (VAT Information Exchange System) genannt, anzumelden. Die Anmeldung geschieht durch das Formularblatt 036 beim Finanzamt. Das Finanzamt muss dann die sogenannte innergemeinschaftliche Steuernummer (auf spanisch „Número Registro de Operador Intracomunitario“ – ROI) erteilen, was bedeutet, dass die [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Einige meiner Mandanten bitten mich bei der Gründung einer Gesellschaft, diese auch in dem Innergemeinschaftlichen Register, auch VIES (VAT Information Exchange System) genannt, anzumelden.</p>
<p>Die Anmeldung geschieht durch das Formularblatt 036 beim Finanzamt. Das Finanzamt muss dann die sogenannte innergemeinschaftliche Steuernummer (auf spanisch „Número Registro de Operador Intracomunitario“ – ROI) erteilen, was bedeutet, dass die Gesellschaft im innergemeinschaftlichen Register verzeichnet ist. Durch diesen Vorgang wird es der Gesellschaft ermöglicht, innerhalb Europas Waren oder Dienstleistungen zu erwerben, ohne die <b>Mehrwertsteuer</b> zu zahlen. Oder um es deutlicher zu sagen: der Erwerb erfolgt zum Netto-Preis.</p>
<p>Das Finanzamt erschwert die Eintragung im ROI in letzter Zeit zunehmend, was wiederum einige Mandanten nicht verstehen und in manchen Fällen zu verständlicher Verärgerung führt.</p>
<p>Die Gründe, weshalb das Finanzamt zunehmend skeptischer wird ist eindeutig: ein in ganz Europa zunehmender Betrug mit der <i>Mehrwertsteuer</i>. Einige Schätzungen gehen davon aus, dass in ganz Europa jährlich 250 Milliarden Euros hinterzogen werden. Hinsichtlich dieser Summe ist die Skepsis verständlich.</p>
<p>Das Finanzamt geht sogar soweit, dass ein Beamter im Rahmen des Antrages auf VIES beim Gesellschaftssitz vorspricht. Wenn der Sitz in einem Büro, wie dem meinigen ist, wird er freundlich empfangen, aber es wird  deutlich, dass dies ein Steuerberatungsbüro ist und nicht der Geschäftssitz der „XYZ Gesellschaft“. Der Beamte stellt also einige Fragen, füllt sein Formular aus und bittet uns manchmal sogar beim Finanzamt selber vorzusprechen, um zu erklären, „was die Gesellschaft tatsächlich tut“ (sic).</p>
<p>Selbstverständlich ist die Registrierung für manche Gesellschaften und manche Handelstätigkeiten absolut entscheidend, z.B. wenn sie Waren, Möbel oder Autos aus Deutschland einführen. Aber es kommt auch vor, dass es nur um den Erwerb eines iPad in Deutschland geht und man die 19 Prozent  <u>Mehrwertsteuer</u> sparen will.</p>
<p>Ich möchte deshalb eines klarstellen: Die innergemeinschaftliche Steuernummer aus Lust und Tollerei zu beantragen, weil man eventuell einiges in Deutschland kaufen möchte, ist sinnlos, vergessen Sie es! Und wenn Sie dieses Schreiben weiterlesen, werden Sie die Gründe verstehen.</p>
<p>Ich weiß, dass einige meiner Leser ausgesprochene „Steuer-Info-Fans“ sind und möchte Ihnen daher erklären, wie die organisierten Banden in Europa tatsächlich einen Betrug in Höhe von 250 Milliarden Euros begehen können.</p>
<p><strong>Achtung!: das Folgende ist reine Information, es ist in keinem Fall als eine Anleitung zum Begehen von Straftaten zu verstehen! Jegliche Tätigkeit in diesem Sinne ist strafbar, ich lehne jede Verantwortung ab!</strong></p>
<p>Der Betrug existiert seit der Einführung der Übergangsvorschriften der Mehrwertsteuer im Jahre 1992 und ist unter verschiedenen Begriffen bekannt: „missing trader fraud“ auf Englisch, „Karussellbetrug“ auf Deutsch, oder auch „verschwundener Händler Betrug“ in deutscher Übersetzung.</p>
<p>Zum Verständnis sei erklärt, was die Übergangsvorschriften der Mehrwertsteuer  besagen. Übergangsvorschriften heißen sie, weil sie eigentlich nur 4 Jahre gelten sollten, und heute bereits 18 Jahre Anwendung finden. Wenn die Bürger wüssten, was sie dieser Übergang in diesen 18 Jahren gekostet hat, würde ein Skandal ausbrechen. Es handelt sich um einen erheblichen Aderlass der Staatskassen der von den Politikern und der Europäischen Union zugelassen wird. Rechnen Sie mal: ein Durchschnitt von 150 Milliarden Euros pro Jahr mal 18 Jahre ergeben 2,7 Billionen Euros! Grund genug, um nicht viel Wind darum zu machen. Aber ich komme vom Thema ab, wir waren bei der Mehrwertsteuer.</p>
<p>Jeder Verkauf von einem europäischen Land in ein anderes ist von der Mehrwertsteuer in dem Land des Verkäufers befreit. Die Rechnung an den in einem anderen Land ansässigen Käufer enthält keine Mehrwertsteuer.</p>
<p>Jeder Verkauf von einem europäischen Land in ein anderes unterliegt der  Steuerpflicht des Erwerberlandes. Der Erwerber muss sich selbst die Mehrwertsteuer berechnen, aber da er MwSt. abzugsberechtigt ist und er sie absetzen kann, ist die Rechnung gleich 0 mit der Folge: er führt keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab. Ein Beispiel: Eine spanische Gesellschaft kauft von einen deutschen Unternehmen einen Computer für 1.000 Euros, die deutsche Gesellschaft stellt eine Netto-Rechnung über 1.000 Euros aus, die von der spanischen Gesellschaft bezahlt wird. Bei Erhalt der Ware muss die spanische Gesellschaft sich selbst die Mehrwertsteuer  von 180 Euros in Rechnung stellen, da sie aber gleichzeitig Erwerber der Ware ist, ist sie über dieselben 180 Euros Vorsteuer abzugsberechtigt.?</p>
<p>Wenn sie keine weitere Handelstätigkeit vornehmen würde, sähe die IVASteuererklärung für die spanische Gesellschaft wie folgt aus: abzuführende IVA = umgewälzte IVA – Vorsteuer (bezahlte IVA) = 180 – 180 = 0, keine Steuerzahlung.?</p>
<p>Sehen wir nun dasselbe mit einer teuren Ware, die leicht zu transportieren ist und große Nachfrage hat: ein Handy ist perfekt! Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum die Handys fast verschenkt werden ? Es ist kein Geschenk der Mobil-Telefon-Konzerne, sondern das Ergebnis eines Karussellbetruges. Ebenso eignen sich für diesen Betrug Gebrauchtwagen, Alkohol, Goldwaren oder Informatikmaterial.</p>
<p><strong>Der Betrug funktioniert folgendermaßen:</strong></p>
<p>Eine Gesellschaft (A) „Zwischengesellschaft“ genannt (conduit company), vertreibt eine Ware innerhalb Europas an einen „verschwundenen Händler“ (missing trader), (B) in einem anderen Mitgliedsland. Diese Gesellschaft (B) ist ein eingetragenes innergemeinschaftliches Unternehmen, erwirbt die Ware ohne MwSt. Und verkauft sie dann an eine dritte Gesellschaft (C) (broker), innerhalb des selben Landes. Die Gesellschaft (B) berechnet dem Broker (C) die MwSt., führt sie jedoch nicht an den Staat ab und verschwindet. Der Broker (C) beantragt beim Finanzamt eine Rückzahlung der von ihm an (B) gezahlten MwSt.. Danach kann die Gesellschaft (C) einen innergemeinschaftlichen steuerfreien Verkauf an die Gesellschaft (A) tätigen und (A) wiederum kann einen innergemeinschaftlichen steuerfreien Verkauf  an die Gesellschaft (B) realisieren, wodurch der betrügerische Kreislauf geschlossen ist. Dies stellt den Begriff „Karussellbetrug“ dar.</p>
<p>Um die Nachforschungen zu erschweren, erfolgt der Vertrieb von (B) an (C)  nicht direkt sondern über Zwischengesellschaften, sogenannte „buffers“. In manchen Fällen kann es eine Vielzahl von buffers geben, die zum Teil vielleicht sogar gar nichts von dem Betrug wissen, wenngleich sie häufig darauf aufmerksam werden durch den niedrigen Preis der Waren und die Art der Angebote. Die „missing traders“, die die Ware liefern, riechen wirklich faul. Aber die Zwischengesellschaften, die nicht direkt an dem Betrug beteiligt sind, arbeiten mit einer attraktiven Spanne und verdienen auch gut, sodass sie kein Interesse an einer Anzeige haben. Ihre Mitwirkung an dem Betrug ist schwer nachweisbar.</p>
<p>Die „missing trader“ Gesellschaften (B) werden kurzfristig gegründet und wieder „aufgelöst“, teilweise innerhalb ein paar Monate oder sogar weniger. Manchmal realisieren die nur einen oder zwei „Geschäfte“ und verschwinden in der Luft. Sie werden von den spanischen Finanzamtbeamten „Forellen“ genannt, weil die schwer zu fangen sind. Als Geschäftsführer diese Gesellschaften werden mittellose Strohmänner eingesetzt, wie zum Beispiel,  Strassenbettler, Drogenabhängige oder ältere Personen die  kein Vermögen haben. Das tun sie für ein paar zerdrückte Geldscheine auf der Hand.</p>
<p>Die Kette dieses Betrugs kann beliebig verkompliziert werden, sowohl auf der Ebene der „buffers“ als auch auf der Ebene der „Forellen“ oder „missing traders“.  Man könnte Seiten über die verschiedenen Tricks füllen. Spanier und Italiener zeichnen sich durch besondere Fantasie aus, dicht gefolgt von Holländern und Franzosen. Nicht umsonst hatten diese Länder in der Vergangenheit große Künstler.</p>
<p>Am Ende der Kette wird die Ware in der Regel an eine Gesellschaft aus der Branche zu einem sehr niedrigen Preis verkauft, sodass neben dem Steuerbetrug eine Marktlage entsteht, die nicht der Wirklichkeit entspricht, und die rechtmäßig handelnde Firmen vom Markt vertreibt.?Der Betrug wird von professionellen Betrügern in großer Zahl und mit erheblichen Gewinnen durchgeführt. Für jede umgesetzte Million verdienen sie glatte 180.000 Euros (bei einem MwSt-Satz von 18 Prozent). Und genauso wie man eine Million bewegt kann man auch 100 Millionen endlos weiter bewegen. Es reicht aus, genügend Gesellschaften zu gründen ohne Aufsehen zu erwecken und dann dem Geldfluss freien Lauf zu lassen. In vielen Fällen wird die Ware sogar gar nicht bewegt, manchmal reisen nur die leeren Handykartons. Der Gewinn wird letztendlich in Steuerparadiesen gewaschen.</p>
<p>Die Strafen für Drogenhandel, der immerhin ein hohes Risiko darstellen, sind hoch. Aber der organisierte MwSt-Betrug ist schwer aufzudecken und die Haftstrafen sind viel geringer. Auch wenn man die gesamte KarussellKette aufdeckt, kann diese kurz danach irgendwo anders wieder neu anfangen. Werden nur die mittellosen Strohmänner der „missing traders“ oder „Forellen“ verhaftet, nützt es gar nichts. Manche leben nicht einmal in Spanien. Die wirklich Verantwortlichen der Bande aufzudecken und heranzuziehen ist fast unmöglich.</p>
<p>Welche Lösung gibt es ? Die Übergangsbestimmungen der Mehrwertsteuer ein für alle mal abzuschaffen ! Die innerhalb der EU vertriebenen Waren würden dann ganz normal mit MwSt. abgerechnet werden und dem Betrug wäre die Grundlage genommen.</p>
<p>Warum geschieht dies nicht ? Eine Einigung zwischen den Ländern hinsichtlich der Mehrwertsteuer ist schwer zu erreichen, dies vor allem wegen der unterschiedlichen Steuersätze, von 15 % in Zypern und Luxemburg bis zu 25 % in Dänemark und Schweden.?</p>
<p>Die Länder befürchten, dass durch das Abschaffen der Übergangsbestimmung der Handel in die Länder abzieht, deren MwSt. satz niedrig ist, weil diese dann mit einem niedrigeren Preis exportieren könnten. Die fehlende Einigung in dieser Materie ermöglich somit den Betrug.</p>
<p><strong>Mein Rat an alle, die die Anmeldung als innergemeinschaftliche Händler beim Finanzamt beantragen wollen:</strong></p>
<ol>
<li>Legen Sie den Gesellschaftssitz nicht in ein Geschäftszentrum oder ähnliches, oder ein Büro mit vielen Gesellschaften etc., dies ist zwar rechtmäßig, aber es kommt dem Finanzamt verdächtig vor.</li>
<li>Geben Sie als Anschrift auch keine unklaren Daten an, z.B. Carretera de Andratx  s/n (sin número) oder ähnliches. Die eigene Wohnung ist zwar rechtmäßig, aber ebenso verdächtig.</li>
<li>Es ist wichtig, dass der Geschäftsführer anwesend und ansprechbar ist und die Verhandlungen mit dem Finanzamt persönlich führen kann, sein Auftreten ist ausschlaggebend. Selbstverständlich können Sie den Antrag über einen Anwalt, Steuerberater etc. stellen, aber ich garantiere Ihnen, dass dies den Vorgang nicht beschleunigt, im Gegenteil !</li>
<li>Es ist ratsam, Proforma Rechnungen vorzulegen, die von ernsthaften ausländischen Firmen mit innergemeinschaftlichen Steuernummern ausgestellt sind. Und andererseits ernsthafte eigene Kostenvoranschläge oder Rechnungen auf innergemeinschaftliche Firmen über die zukünftige Tätigkeit zur Hand zu haben.</li>
<li>Hilfreich ist es auch, Empfehlungen vorlegen zu können, sei es, dass der Geschäftsführer auch bei anderen Gesellschaften tätig und dem Finanzamt daher positiv bekannt ist, sei es, dass man nachweislich auf eine jahrelange Tätigkeit in diesem Bereich zurückgreifen kann.</li>
<li>Bedenken Sie, dass Bereiche, wie Autohandel, Bürobedarf oder Mobil-Telefone „Problemwaren“ sind.  Die früher übliche Sitte, ein anderes Gewerbe vortäuschend anzumelden, um die Eintragung zu erreichen, ist nicht mehr durchführbar. Das Finanzamt wird ihre Tätigkeit genauestens überprüfen.</li>
<li>Die Ideallösung: einen glaubhaften Gesellschaftssitz, leicht zu finden und gut beschriftet, ein ausreichendes Lager, Anmeldung von Telefonlinien und sonstigen Versorgungsleitungen und ein professioneller Geschäftsführer mit seriösem Auftreten.</li>
</ol>
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</ol></p>
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		<title>Einkäufe aus Deutschland: Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 10:10:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mehrwertsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[News + Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Rückerstattung von Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerfrei]]></category>
		<category><![CDATA[Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[VAT Information Exchange System]]></category>
		<category><![CDATA[VIES]]></category>

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		<description><![CDATA[Ihre Gesellschaft möchte in Deutschland einen Computer kaufen. Der Verkäufer teilt Ihnen mit, dass Ihre Gesellschaft nicht in dem System VIES (VAT Information Exchange System) erscheint und somit die deutsche Mehrwertsteuer von 19 % gezahlt werden muss. Dieser Fall tritt sehr häufig auf. Damit der Verkäufer Ihnen die Mehrwertsteuer nicht berechnet, müssen folgende Bedingungen erfüllt [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Ihre Gesellschaft möchte in Deutschland einen Computer kaufen. Der Verkäufer teilt Ihnen mit, dass Ihre Gesellschaft nicht in dem System VIES (VAT Information Exchange System) erscheint und somit die deutsche <b>Mehrwertsteuer</b> von 19 % gezahlt werden muss. Dieser Fall tritt sehr häufig auf.</p>
<p>Damit der Verkäufer Ihnen die <i>Mehrwertsteuer</i> nicht berechnet, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:</p>
<ol>
<li>Sie benötigen einen Nachweis, dass die Güter von Deutschland nach Spanien transportiert wurden oder werden.</li>
<li>Sie als Käufer müssen dem Lieferanten die Número de Identificación Fiscal (Umsatzsteuer-ID-Nummer) mitteilen. (In Spanien ist dieses die CIF-Nummer und davor stehen die Buchstaben ES).</li>
</ol>
<p>Wenn Sie einen Kauf in einem EU-Land tätigen möchten (dasselbe gilt, wenn Sie etwas an einen Kunden eines EU-Lands verkaufen möchten) ist es Pflicht, dass Sie vorab die Umsatzsteuer-ID-Nummer vom Finanzamt erhalten haben. Dieses ist sehr wichtig: Das Finanzamt muss Ihnen diese Nummer ausdrücklich vorab erteilen.</p>
<p>Versuchen Sie nicht, einfach Ihre CIF anzugeben, in dem Sie die zwei Buchstaben ES davor setzen. Da die CIF nicht im VIES Register verzeichnet ist, wird sich der Lieferant sich an Sie wenden, weil er die deutsche <u>Mehrwertsteuer</u> an das Finanzamt abführen muss.</p>
<p>Wie beantragt man diese Nummer? Mit Modell 036 muss beim Finanzamt der Eintrag Ihrer Gesellschaft im innergemeinschaftlichen Register (in Spanisch: Registro de Operadores Intracomunitarios – ROI) beantragt werden.</p>
<p>Jeder kann im Internet überprüfen, ob eine Gesellschaft eine gültige Umsatzsteuer-ID-Nummer hat: https://aest.es/viescoes.html.</p>
<p>Der Antrag zur Anmeldung beim spanischen Finanzamt muss rechtzeitig gemacht werden. Es kann bis zu drei Monate dauern bis das Finanzamt die Umsatzsteuer-ID-Nummer erteilt. Wenn das Finanzamt in dieser Frist nicht antwortet, gilt der Antrag als abgewiesen. Das Finanzamt ist in dieser Hinsicht sehr sorgfältig, da es sehr viele Betrügereien bzgl. innergemeinschaftlicher Leistungen gibt.</p>
<p>Wenn keine innergemeinschaftlichen Geschäfte getätigt wurden, meldet das Finanzamt die Gewerbetätigkeit im Register ROI nach 12 Monaten ab. Aus diesem Grund ist die Gesellschaft verpflichtet, vierteljährliche IVA-Steuererklärungen zu präsentieren, auch wenn die Gesellschaft ihre unternehmerische Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat.</p>
<p>Wenn Ihre Gesellschaft nicht im Register ROI angemeldet ist, muss der EU-Lieferant Ihnen die Mehrwertsteuer berechnen. Sie haben immer das Recht, die Rückerstattung der Mehrwertsteuer bis zum 30. 6. des Folgejahres im Quellenstaat zu beantragen. Die Mehrwertsteuer eines anderen EU-Landes ist in Spanien nicht absetzbar.</p>
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		<title>Wohnsitz nach Spanien verlegen Was ist zu beachten? Was kommt auf Sie zü</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 17:34:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Doppelbesteuerung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
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		<category><![CDATA[Wohnsitz]]></category>

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		<description><![CDATA[Jemand wird in Spanien als steuerpflichtig betrachtet, wenn: a) Er sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält. Vorübergehende Abwesenheiten werden angerechnet, ausgenommen der Steuerpflichtige beweist seine Steueransässigkeit in einem anderen Staat. b) Sich in Spanien direkt oder indirekt der Kern oder die Basis der wirtschaftlichen Tätigkeit befindet. Soweit nichts Gegenteiliges bewiesen wird, [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Jemand wird in Spanien als steuerpflichtig betrachtet, wenn:</p>
<ul>
<li>a) Er sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält. Vorübergehende Abwesenheiten werden angerechnet, ausgenommen der Steuerpflichtige beweist seine Steueransässigkeit in einem anderen Staat.</li>
<li>b) Sich in Spanien direkt oder indirekt der Kern oder die Basis der wirtschaftlichen Tätigkeit befindet.</li>
</ul>
<p>Soweit nichts Gegenteiliges bewiesen wird, wird davon ausgegangen, dass der Steuerpflichtige gemäß den oben genannten Regeln seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat, wenn seine Ehefrau, von der er nicht gerichtlich getrennt ist, und von ihm abhängige Kinder, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben.</p>
<p>Wäre man in Spanien Einkommensteuerpflichtig, sollten aber außerdem Einkünfte in Deutschland bestehen, werden die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen erstmal in Deutschland versteuert. Das Abkommen sieht schon Mechanismen voraus um die Doppelversteuerung zu vermeiden.</p>
<p><b>Steuern Spanien</b>:</p>
<p>SPANISCHE EINKOMMENSSTEUER.</p>
<p>Soweit das Doppelbesteuerungsabkommen nichts Gegenteiliges vorsieht, regelt das Einkommenssteuergesetz die Versteuerung des gesamten Welteinkommens der in Spanien ansässigen natürlichen Personen.</p>
<p>Als zu versteuerndes Einkommen gelten alle Einkünfte, unabhängig von ihrer Art. Jedoch besteht für jede Einkommensart eine spezifische Berechnungsform der zu versteuernden Grundlage.</p>
<p>Das Netto-Einkommen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß Artikel 27 bis 32 des LIRPF (Einkommenssteuer Gesetz) unterliegt den Vorschriften des Gesellschaftssteuergesetzes mit einigen Sonderregelungen.</p>
<p>Der Steuerpflichtige unterliegt damit einer vollständigen Buchführungspflicht gemäß dem gültigen allgemeinen spanischen Kontenplan und hat den Gewinn zu versteuern. Für Einkommen unter 600.000 Euros gibt es ein vereinfachtes Verfahren mit weniger bürokratischem Aufwand.</p>
<p>Die Einnahmen aus Immobilien in Deutschland werden gemäß Artikel 6 des Doppelbesteuerungsabkommens ausschließlich in Deutschland versteuert.</p>
<p><strong>Freibetrag:</strong></p>
<p>Pro Steuerzahler liegt der Freibetrag bei 5.151 Euros, für Ehemann und für Ehefrau. Für  das erste  Kind  gilt ein Freibetrag von 1.836 Euros, für das zweite Kind 2.040 Euros, für das dritte 3.672 Euros. Für Steuerzahler die über</p>
<p>65 Jahre alt sind, ist noch ein Freibetrag von 918 Euros pro Lebensjahr,</p>
<p>1.122 Euros, wenn man schon über 75 ist.</p>
<p><i>Steuern Spanien</i>, Steuersätze:</p>
<p>Es bestehen zwei völlig unterschiedliche Steuersätze für das Einkommen:</p>
<p>1.    Das sogenannte Kapitaleinkommen, bestehend aus Dividenden, Zinsen,</p>
<p>Gewinnen aus dem Verkauf von Geldanlagen hat einen Steuersatz von 19 % für die ersten 6.000 Euros und 21 % für die restlichen Beträge, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Verkauf von Immobilien unterliegt linear 19%.</p>
<p>2.     Alle sonstigen Einkommen unterliegen dem in vier Abschnitte</p>
<p>unterteilten progressiven Steuersatz mit einem Höchstsatz von 43 % für Einkommen ab 53.407 Euros. Bis zu 17.707 Euros im Jahr beträgt die Einkommenssteuer 24 %, von 17.707 bis 33.007 sind es 28 % und ab 33.007 bis 53.407 Euros jährlich 37%.</p>
<p>Ist der Steuerzahler schon über 65 Jahre alt, ist der Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie wo er sein Domizil hat, steuerfrei. Unter 65 ist der Gewinn auch steuerfrei wenn der volle Erlös aus dem Verkauf in eine neue Immobilie investiert wird (unter bestimmten Bedingungen).</p>
<p>SPANISCHE VERMÖGENSSTEUER.</p>
<p>Als in Spanien Ansässiger fällt keine Vermögenssteuer an, außer in den Ländern, wo eine besteht.</p>
<p>SPANISCHE ERBSCHAFTSSTEUER.</p>
<p>Jede Region in Spanien hat seine eigenen Vorschriften für die Erbschaftssteuer. Erst nach einer 5-jährigen Anwesenheit auf Mallorca greifen die Balearen spezifischen Vorschriften ein.</p>
<p>Nach den Vorschriften der Balearen wird die Erbmasse, wenn Abkömmlinge, Eltern oder Eheleute Erben vorhanden sind, einheitlich mit 1 % versteuert.</p>
<p>Dieser Steuersatz findet auch auf den Marktwert der Erbmasse Anwendung. Die im Ausland gezahlte Steuer vermindert die hiesige Steuerlast bis zu dem Grenzwert der hiesigen Steuerpflicht.</p>
<p>Der Unterschied zwischen den beiden Besteuerungen (als Ansässiger oder</p>
<p>Nicht-Ansässiger) ist erheblich, es besteht jedoch in Spanien politischer Druck, eine einheitliche Erbschaftssteuer (voraussichtlich zwischen ca. 18 und 20 %) für alle Erbfälle in Spanien einzuführen. So könnten die heute bestehenden Balearen spezifischen Vorteile verschwinden oder sich vermindern.</p>
<p>WOHNSITZVERLEGUNG ACHTUNG!</p>
<p>Bei eine Wohnsitzverlegung, ist dennoch  zu prüfen, ob die deutsche Gesetzgebung nicht auf dem Merkmal des wirtschaftlichen Mittelpunktes besteht, wonach es möglich sein kann, dass das Einkommen von der Person weiterhin  in Deutschland entsteht. Auch sein Vermögen könnte hauptsächlich in Deutschland bestehen.</p>
<p>Es ist daher entscheidend zu überprüfen, ob zwischen den Gesetzgebungen der beiden Länder eine Konfliktsituation bezüglich der Ansässigkeit bestehen könnte. Sollte dies der Fall sein, greifen die Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens, die ich ein anderes Mal ausführlicher erläuten werde.</p>
<p>Ich halte es für sehr ratsam, möglichst viele und eindeutige Unterlagen zu sammeln, die dem Deutschen Finanzamt die steuerliche Ansässigkeit in Spanien belegen.</p>
<p>Geben Sie also Acht: Die Abmeldung in Deutschland muss nicht nur formell sondern auch effektiv in aller Hinsicht sein. Für Mann und Frau gelten, kein Auto, keine Wohnung (außer an fremden Dritte langfristig vermietet), besser kein Bankkonto, keine Kreditkarte, keine Postanschrift, kein Geschäft, besser keine Beteiligung an Unternehmen, keinen sporadisch befristeten Arbeitsvertrag, kein Mitglied bei Vereinen, keine Krankenversicherung, kein nachweislicher Aufenthalt bei Familienangehörigen, keine Schule oder Studium, etc, etc.</p>
<p>Fragen? Rufen Sie mich an.</p>
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		</item>
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		<title>Ausländer können Steuer aus Immobilienverkauf in Spanien zurückfordern</title>
		<link>http://steuern-spanien.com/auslander-konnen-steuer-aus-immobilienverkauf-in-spanien-zuruckfordern/</link>
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		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 17:22:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[News + Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Rückerstattung von Steuern]]></category>
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		<category><![CDATA[Steuern Spanien]]></category>

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		<description><![CDATA[Der europäische Gerichtshof hat Spanien ein weiteres Mal wegen steuerlicher Benachteiligung verurteilt. Tatbestände: Bis Dezember 2006 wurden die Gewinne durch Vermögensverkäufe, die nicht ansässige EU-Bürger erzielten, mit 35 Prozent versteuert. Die Ansässigen mussten dieselben Gewinne nur mit 15 Prozent versteuern. Nachdem auf die spanische Regierung sehr viel Druck ausgeübt wurde, hatte diese sich dann dazu [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Der europäische Gerichtshof hat Spanien ein weiteres Mal wegen steuerlicher Benachteiligung verurteilt.</p>
<p>Tatbestände: Bis Dezember 2006 wurden die Gewinne  durch Vermögensverkäufe, die nicht ansässige EU-Bürger erzielten, mit 35  Prozent versteuert. Die Ansässigen mussten dieselben  Gewinne  nur mit 15 Prozent versteuern.</p>
<p>Nachdem auf die spanische Regierung sehr viel Druck ausgeübt wurde, hatte diese sich dann dazu entschlossen, diese Differenz zu entfernen. Aber sie tat es erst ab Januar 2007. Aus diesem Grund hatte sich die europäische Kommission doch letztendlich dazu entschlossen, eine Klage einzureichen. Die Klageschrift an den europäischen Gerichtshof beruhte auf die Beschränkung des freien Kapitalverkehrs.</p>
<p>Das Urteil vom 6. Oktober 2009 (C-562/07) hat der europäischen Kommission Recht gegeben:</p>
<blockquote><p>&#8220;Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 56 EG und Art. 40 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vom 2. Mail 1992 verstoßen, dass es von Gebietsansässigen in Spanien erzielte Gewinne bis zum 31. Dezember 2006 anders behandelt hat als die von Gebietsfremden dort erzielten Gewinne.&#8221;</p></blockquote>
<p>Der Gerichtshof hat auch geprüft, ob die steuerliche Behandlung der Nichtansässigen gegenüber den Ansässigen eine Diskriminierung darstellte. Die Schlussfolgerung ist:  Ja.</p>
<p>Wichtiger Hinweis an alle die Personen, die 35 Prozent Steuern auf die erzielten Gewinne beim Immobilienverkauf in Spanien bezahlten. Egal, ob freiwillig oder nach einer Steuerprüfung:</p>
<p>Sie können eine Klage gegen den spanischen Staat einreichen und die Rückerstattung von  20 Prozent  der gezahlten <b>Steuern in Spanien</b> verlangen, zuzüglich Verzugszinsen.</p>
<blockquote><p>Achtung:<br />
Die Verjährungsfrist für <i>Steuern in Spanien</i> beträgt nur 4 Jahre. Der Steuersatz von 35 Prozent wurde nur bis 2006 angewandt. Die Zeit läuft gegen Sie. Warten Sie nicht länger!</p></blockquote>
<p>Rufen Sie mich an. Ich kann Ihnen helfen, dass Sie Ihr Geld wieder bekommen.</p>
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		</item>
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