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	<title>Steuern Spanien &#187; S. L. (Spanische GmbH)</title>
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		<title>Steuer 2012: Steuererhöhung</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 05:46:33 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die ersten Maßnahmen der neuen Regierung sind die Erhöhung der Steuern (ca. 6 Milliarden Euro extra Einnahmen) und Kostenreduzierungen (um ca. 9 Milliarden Euro). Die Steuererhöhung soll  nur temporär sein,  für die Jahre 2012 und 2013. Es handelt sich hierbei nur um die erste einer Reihe von Maßnahmen. Zweifellos werden die nächsten Maßnahmen dann entsprechend [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die ersten Maßnahmen der neuen Regierung sind die Erhöhung der Steuern (ca. 6 Milliarden Euro extra Einnahmen) und Kostenreduzierungen (um ca. 9 Milliarden Euro).</p>
<p>Die Steuererhöhung soll  nur temporär sein,  für die Jahre <strong>2012 und 2013</strong>. Es handelt sich hierbei nur um die erste einer Reihe von Maßnahmen. Zweifellos werden die nächsten Maßnahmen dann entsprechend verkündet werden.</p>
<p>Im Jahre 2012 werden zusätzliche Steuersätze bei der Einkommenssteuer eingeführt. Dieses nennt sich „Solidaritätsaufschlag“ für die Allgemeinen und  für die Kapitaleinkünfte.</p>
<p>Diese Sondersteuersätze werden zu den Standard-Steuersätzen der Progressions-Tabelle der Einkommenssteuer zusätzlich eingeführt. Siehe Aufstellung etwas weiter unten. Somit wird Spanien eines der Länder mit den höchsten Steuersätze der westlichen Welt sein: <strong>Eine Person die 175.000 € im Jahr verdient wird die Hälfte an Steuern zahlen müssen.</strong></p>
<p><strong>Die ansässigen Personen müssen die Kapital-Erträge, inkl. der Gewinne durch den Verkauf von Immobilien, zu 27 Prozent versteuern (vorher 21 %). Die Nicht-Residenten zu 21 Prozent (vorher 19 %)</strong>.</p>
<p>Die Regierung hat die Empfehlungen Brüssels, die MWST zu erhöhen, in den Wind geschlagen und anstatt dessen die Einkommenssteuer erhöht.</p>
<p>Eine weitere Steuer die erhöht  wird, ist die Grundsteuer (in Spanisch genannt &#8220;IBI&#8221;). Mit dieser Erhöhung, werden ca. 18 Millionen Immobilien (mehr als 50 % der Gesamtzahl) im Durchschnitt 10 % mehr Grundsteuer pro Jahr bezahlen. Das macht ungefähr Euro 900 Millionen extra an Steuern aus, die in die Kassen der Gemeinden gespritzt werden.</p>
<p>Hinsichtlich der Kosten hat sich die neue Regierung von Rajoy dazu entschlossen, Euro 9 Milliarden zu kürzen. Es werden 20 Prozent an Subventionen für die politischen Parteien und Gewerkschaften gekürzt. Reduzierung von 20 % bei den Führungskräften der Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen. Die Gehälter der Beamten werden auf Eis gelegt und die Arbeitszeit der Beamten wird auf 37,5 Stunden erhöht (inklusive Kaffeepause).<br />
Das gesetzliche Mindestgehalt  wird auf Euro 614,40 monatlich festgelegt. Desweiteren wurde beschlossen, Kürzungen bei der Entwicklungshilfe, öffentlichen spanischen Fernsehens, RENFE (Eisenbahn), Autobahnen und Infrastrukturen vorzunehmen.</p>
<p>Diese erste Maßnahme setzt somit eine Anpassung von Euro 15 Milliarden voraus. Es fehlen dann aber immer noch Euro 25 Milliarden um das gesetzte Ziel des Defizits zu erreichen. Wir werden sehen, wo dieses Geld dann herkommen soll. Die großen Kostenpunkte sind bis dato noch nicht in Angriff genommen worden, wie z.B. das Gesundheitswesen, Bildung und Renten. Diese Posten machen 80 % des Haushaltes aus.</p>
<p>Alle Analytiker gehen davon aus, dass die spanische Wirtschaft einen Rückgang von zwischen -0,5 % und -1% im Jahr 2012 haben wird. Es wird mit Sicherheit eine Stagnierungsperiode geben (Wachstum gleich NULL), die viele Jahre dauern wird.</p>
<p>Die Arbeitslosigkeit stieg im Jahre 2011 in Spanien um 300.000 Personen, somit wurde ein Stand von 23 % erreicht. 5,3 Millionen Menschen sind in Spanien arbeitslos. 510.000 Familien werden bis zum Jahr 2015 Ihr Haus verloren haben, weil Sie den Zahlungen ihrer Hypothek nicht nachkommen konnten.</p>
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		<title>Vermögenssteuer wieder eingeführt</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 05:37:46 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die spanische Regierung hat die Vermögenssteuer wieder in Kraft gesetzt.  Diese Maßnahme könnte jährliche Einnahmen von Euro 1.080 Millionen ausmachen. Die Vermögenssteuer wird vorübergehend nur für die Jahre 2011 und 2012 neu eingesetzt und für Vermögensarten über  700.000 Euro. Das wirkt sich auf ca. 160.000 Steuerzahler aus. Der Freibetrag wird erweitert, und zwar um das [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die spanische Regierung hat die <b>Vermögenssteuer</b> wieder in Kraft gesetzt.  Diese Maßnahme könnte jährliche Einnahmen von Euro 1.080 Millionen ausmachen.</p>
<p>Die <i>Vermögenssteuer</i> wird vorübergehend <strong>nur für die Jahre 2011 und 2012</strong> neu eingesetzt und für <strong>Vermögensarten über  700.000 Euro</strong>. Das wirkt sich auf ca. <strong>160.000 Steuerzahler</strong> aus.</p>
<p>Der Freibetrag wird erweitert, und zwar um das siebenfache, als der, der bis zum Jahre 2008 galt, als diese Steuer einfroren wurde. Ansonsten wird die <u>Vermögenssteuer</u> die gleiche Struktur bei behalten.</p>
<p>Es muss erwähnt werden, dass die Regierung die Vermögenssteuer  vor ca. 3 Jahren still legte (zum 1. Januar 2008) um die Wirtschaft anzukurbeln, neben anderen Maßnahmen. Nun, da die Regierung jetzt dringend diese Einnahmen benötigt, setzt sie die Steuer wieder ein, obwohl der Konsum in einer Flaute steckt. Im Jahre 2007 hatte der Staat von der Vermögenssteuer Einnahmen von 1.800 Millionen Euro.</p>
<p>Steuerpflichtig sind Immobilien, Fahrzeuge, Depots und Girokonten, Aktien und Investmentfonds, Anleihen oder Lebensversicherungen u.a. Es ist  aber das Erste Domizil (Immobilieneigentum wo man drin ständig wohnt) von der Steuer befreit, aber nur die ersten Euro 300.000,-. Das ist trotzdem das Doppelte als vor dem Jahr 2008.</p>
<p>Die Nicht-Residenten, die Eigentum in Spanien auf Ihren privaten Namen haben, können leider von diesem konkreten Freibetrag  keinen Nutzen ziehen, aber doch auf den allgemeinen Freibetrag von 700.000 Euro. Zum Beispiel, wenn das Mallorca-Haus um 1,5 Mio. Euro gekauft wurde, muss man nur 800.000 versteuern. In diesem Beispiel macht  die Vermögenssteuer dann 3.620 Euro im Jahr aus. Wenn aber das Haus  im Namen von Ehemann und Ehefrau je zu 50% gekauft wurde, dann sinkt die Vermögenssteuer stark , denn € 1.500.000 / 2 = € 750.000,  – € 700.000 Freibetrag = € 50.000 an versteuerbarem Vermögen. Macht dann nur 100 Euro im Jahr pro Nase aus.</p>
<p>Die autonomischen Regionen Spaniens werden weiterhin die gleiche Autorität beibehalten um die Steuern gemäß Ihrem Zweck entsprechend anzupassen. Es ist daher wahrscheinlich, dass in den autonomen Regionen, wo die PP (Volkspartei) regiert, eine Ermäßigung von 100 % angewandt wird, somit wird diese Steuer so gut wie gar nicht zum Tragen kommen. Dies ist zum Beispiel der aktuelle Fall bei der Erbschaftsteuer (nur bei Steuer-Residenten).</p>
<p>Wer spanischen  Immobilien auf den Namen einer Gesellschaft hat, braucht sich um die spanische Vermögenssteuer keine Sorge zu machen.</p>
<p>Die neue Regierung Spaniens hat ein öffentliches Defizit von 8,2 % vorgefunden, das die vorherige Regierung von Zapatero hinterlassen hat. Zwei Prozent mehr als erwartet. Das heißt in Geld, eine Abweichung von 22 Milliarden Euro. Und das bedeutet, wenn Spanien im Jahre 2012, wie mit Brüssel vereinbart, das Ziel des Defizits von 4,4 % erreichen will, Anpassungen von Euro 40 Milliarden vorgenommen werden müssen.</p>
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		<title>Wichtigste Neuigkeiten im neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 01:14:35 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Am 3. Februar 2011 wurde in Madrid das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland abgeschlossen. Zum Inkrafttreten dieses Abkommens fehlt nur noch die Veröffentlichung im spanischen Amtsblatt (Boletín Oficial del Estado). Der vollständige Text des Doppelbesteuerungs-Abkommens kann hier heruntergeladen werden: Download. Die relevantesten Neuigkeiten betreffen die steuerliche Behandlung von unbeweglichem Vermögen. 1. Verkauf von in Spanien gelegenem Immobilien durch in [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 3. Februar 2011 wurde in Madrid das neue <a title="Doppelbesteuerungsabkommen Spanien Deutschland" href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2012/04/doppelbesteuerungsabkommen-brd-spanien.pdf" target="_blank">Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland</a> abgeschlossen. Zum Inkrafttreten dieses Abkommens fehlt nur noch die Veröffentlichung im spanischen Amtsblatt (Boletín Oficial del Estado).</p>
<p>Der vollständige Text des Doppelbesteuerungs-Abkommens kann hier heruntergeladen werden: <a title="Doppelbesteuerungsabkommen" href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2012/04/doppelbesteuerungsabkommen-brd-spanien.pdf" target="_blank">Download</a>. Die relevantesten Neuigkeiten betreffen die steuerliche Behandlung von unbeweglichem Vermögen.</p>
<h3>1. Verkauf von in Spanien gelegenem Immobilien durch in Deutschland ansässige<br />
Personen.</h3>
<p>Durch das neue Abkommen wird die Veräußerung von Immobilien in Spanien, das im direkten Eigentum von deutschen natürlichen oder juristischen Personen steht, nicht modifiziert.</p>
<p>Wir erinnern an das Besteuerungssystem: In Spanien wird auf den Veräußerungsgewinn ein fester Satz von 19 % berechnet. Allerdings wurde im September letzten Jahres für die Jahre 2012 und 2013 ein Aufschlag von 2 % auferlegt, so dass der Steuersatz in diesen Jahren 21 % beträgt.</p>
<p>Zum Zeitpunkt des Verkaufs muss der Käufer 3 % des Kaufpreises einbehalten und an das Finanzamt abführen. Dieser Betrag gilt als Vorauszahlung auf die durch die Übertragung entstandene Steuer.</p>
<p>Der Gewinn berechnet sich als Differenz zwischen Nettoverkaufspreis und aktualisierten Anschaffungskosten der Immobilie. Der Nettoverkaufspreis ist der um Veräußerungskosten und angefallene <b>Steuern</b> (z.B. Maklerprovision, kommunale Wertzuwachssteuer) geminderte Verkaufspreis. Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem tatsächlichen Betrag, zu dem diese Anschaffung getätigt wurde, sowie den mit dem Kauf verbundenen Kosten und <i>Steuern</i> und den Investitionen und Verwendungen zusammen. Diese Anschaffungskosten werden mit einem bestimmten Koeffizienten aktualisiert, um den Effekt der Inflation zu mildern. Dieser Koeffizient wird jedes Jahr im Haushaltsgesetz festgelegt.</p>
<p>In jedem Fall behält Deutschland das Recht einer zusätzlichen Besteuerung. Artikel 23 des Abkommens legt im Prinzip ein Steuerfreistellungssystem fest, in dem Progression und Besteuerung gemäß den internen deutschen Rechtsnormen erfolgen</p>
<h3>2. Verkauf von Aktien oder Anteilen an Gesellschaften, die Eigentümer von Immobilien<br />
in Spanien sind.</h3>
<p>Nach dem alten Abkommen, das zum Zeitpunkt der Publikation dieses Artikels noch in Kraft ist, wurde diese Art von Geschäften in Spanien nicht besteuert. Aber mit dem neuen Abkommen ist die Übertragung von Anteilen an Gesellschaften, deren Aktivvermögen (direkt oder indirekt über andere Gesellschaften) zu über 50 % aus Immobilien in Spanien besteht, in Spanien steuerpflichtig. In diesem Fall wird die Steuer auf den Gewinn berechnet, der sich als Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die Aktien oder Anteile und ihrem Verkaufspreis ergibt. Der Steuersatz beträgt wie oben bereits erwähnt 19 % und für 2012 und 2013 21 %.</p>
<h3>3. Besitz von Aktien und Anteilen an Gesellschaften mit Immobilien in Spanien<br />
(Vermögensteuer)</h3>
<p>Was die Vermögensteuer betrifft, löste nach dem alten Abkommen der Besitz von Anteilen an einer Gesellschaft durch eine nicht in Spanien ansässige Person dort nicht diese Steuer aus. Aber im neuen Abkommen wird in Artikel 21 die Vermögenssteuerpflicht von natürlichen Personen, die im Besitz von Aktien oder Anteilen einer Gesellschaft sind, deren hauptsächliches Aktivvermögen Immobilien in Spanien ist, festgelegt, und zwar unabhängig davon, in welchem Land der Steuersitz dieser Gesellschaft ist. Der Wert der Anteile ist der höchste der folgenden drei: der Nennwert, der theoretische Wert der letzten genehmigten Bilanz oder der Wert, der sich aus der Multiplikation des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei Geschäftsjahre mit 5 ergibt. Jede Person kann einen Freibetrag in Höhe von 700.000 Euro in Anspruch nehmen. In der Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise das Haus eines deutschen Ehepaares auf Mallorca, das auf den Namen einer Gesellschaft eingetragen ist und jeder Ehegatte 50 % des Gesellschaftskapitals hält, nur zur Vermögensteuer herangezogen wird, wenn der nach oben genannter Regel berechnete Wert 1,4 Millionen Euro übersteigt.</p>
<p>Außerdem ist zu beachten, dass die 2011 eingeführte Vermögensteuer 2011 für die Steuerjahre 2011 und 2012 nur eingeschränkt gilt. Die Steuertabelle kann <a title="Steuertabelle" href="http://www.elblogsalmon.com/conceptos-de-economia/el-impuesto-de-patrimonio- calculo-de-la-base-imponible-y-tipos-efectivos" target="_blank">hier</a> eingesehen werden.</p>
<h3>4. Besteuerung im Falle einer Erbschaft oder Schenkung von spanischen Immobilien<br />
sowie von Aktien und Anteilen an Gesellschaften mit unbeweglichem Vermögen in<br />
Spanien.</h3>
<p>Das Abkommen ist auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht anwendbar. Somit richtet sich die Besteuerung dieser Sachverhalte nach den internen Rechtsnormen jedes Landes.</p>
<p>Dieser Steuer unterliegen in Spanien alle Vermögenswerte und Rechte jedweder Natur, die in Spanien belegen sind bzw. dort ausgeübt oder verwirklicht werden können. Gesellschaften gelten als in Spanien befindlich, wenn sie ihren Gesellschafts- und Steuersitz in Spanien haben.</p>
<p>Die Bemessungsgrundlage der Steuer ist der tatsächliche Wert, also der Verkehrswert der Immobilie oder der Anteile. Der auf Rechtsgeschäfte zwischen Ehegatten und Verwandten der ab- und aufsteigenden Linie ersten Grades anzuwendende Steuersatz erreicht seinen Höchstwert von 34 % bei Beträgen, die 797.555,08 € übersteigen. Hier die <a title="Steuertabelle " href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2012/04/Steuertabelle.png" target="_blank">Steuertabelle</a>.</p>
<p>Jedenfalls hat die Europäische Kommission Spanien im Februar 2011 eine mit Gründen versehene Stellungnahme (IP/11/162) übermittelt mit der Aufforderung, Änderungen in die nationale Gesetzgebung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer einzuführen, um die völlige Einhaltung des Gemeinschaftsrecht zu gewährleisten. Die spanische Reaktion könnte eine mittelfristige Modifizierung der Belastung von Gebietsfremden mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer sein, auch wenn dies keineswegs sicher ist.</p>
<h3>5. Neuigkeiten auf dem Gebiet der Renten.</h3>
<p>Ab 2015 wird Deutschland das Recht haben, 5 % der Renten einzubehalten, die an in Spanien ansässige Deutsche gezahlt werden. Ab 2030 wird der Einbehalt 10 % betragen.</p>
<h3>6. Austausch von Informationen und Zusammenarbeit bei der Erhebung.</h3>
<p>Das Abkommen stärkt die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Steuerbehörden deutlich. Hierfür wurden eine ausführliche Klausel zum Informationsaustausch sowie einige spezifische Verfahrensregeln zur Erhebung und zur Kontrolle der tatsächlich Begünstigten und von Wohnsitzwechseln eingeführt.</p>
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		<title>Vorteile der spanischen S.L.</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Mar 2011 00:31:42 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die wichtigsten Vorteile der spanischen S.L. (Sociedad Limitada, Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Die Einsetzung der spanischen S.L. in Deutschland Durchgriffshaftung bei spanischer S.L. Unterschiede zwischen S. L. (GmbH) und S. A. (AG) No related posts. Ähnliche Artikel bereitgestellt von Yet Another Related Posts Plugin.
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		<title>Steueränderungen 2011</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 18:18:59 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Im Folgenden möchte ich Ihnen einige Steueränderungen vorstellen, die durch das Haushaltsgesetzt 2011 in Kraft getreten sind. Körperschaftssteuer 1. Die Höchstgrenze des Jahresumsatzes, für die steuerliche Anerkennung als Unternehmer kleineren Umfangs, wird auf 10 Millionen erhöht. Ebenso kann ein Unternehmen, welches über drei Jahre hinweg diese Höchstgrenze einhält aber  danach nicht, trotzdem auch für weitere [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Folgenden möchte ich Ihnen einige <b>Steueränderungen</b> vorstellen, die durch das Haushaltsgesetzt 2011 in Kraft getreten sind.</p>
<h3><strong>Körperschaftssteuer</strong></h3>
<p>1. Die Höchstgrenze des Jahresumsatzes, für die steuerliche Anerkennung als Unternehmer kleineren Umfangs, wird auf 10 Millionen erhöht. Ebenso kann ein Unternehmen, welches über drei Jahre hinweg diese Höchstgrenze einhält aber  danach nicht, trotzdem auch für weitere drei Jahre dasselbe Steuersystem anwenden.</p>
<p>Einer der Vorteile der Versteuerung für Unternehmen kleineren Umfangs liegt in dem um 5 % reduzierten Steuersatz für eine etablierte erste Gewinnspanne. Diese erste Gewinnspane wird von 120.000 auf 300.000 Euro erweitert. Somit wird der erste 300.000 Euro Gewinn mit 25 % versteuert und was darüber hinaus liegt, linear mit 30 %.<br />
Aber ich erinnere daran, dass bereits durch das „Real Decreto 13/2010“ vom 3. Dezember 2010 für Unternehmen kleineren Umfangs, dessen versteuernde Grundlage unter 5 Millionen Euro im Jahr liegt und unter 25 Mitarbeiter beschäftigt, die ersten 300.000 Euro sogar nur noch mit 20 % zu versteuern sind. Gewinne über 300.000 Euro bleiben dann bei dem Steuersatz von 25 %.</p>
<p>Denken Sie auch an die durch das erwähnte Real Decreto ermöglichte freie Abschreibung für Anschaffungen bis zum Jahr 2015  (siehe mein Steuertipp vom 14. Dezember 2010).</p>
<p>2. Die Pflicht für Klein-Unternehmen, die verbundenen Operationen zu dokumentieren und zu berichten,  entfällt, wenn diese Geschäfte insgesamt nicht 100.000 Euro überschreiten. Wenn Operationen mit demselben Unternehmen oder derselben Person bestehen, liegt die Grenze bei 250.000 Euro.</p>
<h3><strong>Einkommensteuer für natürliche Personen</strong></h3>
<p>1. Es werden zwei neue Progressionsabschnitte in der Einkommenssteuer-Tabelle eingeführt: für Einkommen über 120.000 Euro und über 175.000 Euro. Der damalige Spitzensteuersatz wird jeweils um 1 % und um 2 % erhöht.</p>
<p>Die Progressionstabelle, soweit die autonome Region keine Besonderheiten vorsieht, ergibt sich wie folgt:</p>
<div id="attachment_261" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><a href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2011/03/Einkommensteuer-Spanien-2011.png"><img class="size-medium wp-image-261" title="Einkommensteuer Spanien 2011" src="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2011/03/Einkommensteuer-Spanien-2011-300x96.png" alt="Steuern Spanien: Einkommensteuer" width="300" height="96" /></a><p class="wp-caption-text">Steuern Spanien: Einkommensteuer</p></div>
<p>2. Der Kinderfreibetrag bei Geburt oder Adoption fällt weg.</p>
<p>3. Die Reduzierung von 40 % für unregelmäßige Einkommen wird begrenzt. Sie galt für Einkommen innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren. Nunmehr kann die Reduzierung nur geltend gemacht werden wenn die unregelmäßigen Einkommen unter 300.000 Euro liegen.</p>
<p>4. Neue Bestimmungen für die Eigenheimfreibeträge.</p>
<p>Die Absetzung des Erwerbspreises kann nur geltend gemacht werden, wenn das zu versteuernde Einkommen gewöhnlich unter 24. 107,20 Euro im Jahr liegt.</p>
<p>Für Einkommen unter 17.707,20 Euro liegt die Höchstgrenze der Abschreibung bei 9.040 Euro und verringert sich progressiv für Einkommen zwischen 17.707,20 und 24.107,20 Euro.</p>
<p>Für Erwerbe vor 2011 gilt eine Übergangsvorschrift nach der die Abschreibung ohne Rücksicht auf die Einkommenshöhe anerkannt wird.</p>
<p>5. Absetzung für Mieten von Wohneinheiten.</p>
<p>Die Minderung des Nettoeinkommens wird bei Mieteinnahmen von 50 % auf 60 % erhöht.</p>
<p>Die 100 %-ige Reduzierung  gilt nur für neue Mietverträge ab 2011 wenn der Mieter zwischen 18 und 30 Jahre alt ist (vorher galt es zwischen dem Alter von 18 bis 35 Jahren)</p>
<p>6. SICAV</p>
<p>Die Versteuerung von Auszahlungen in Form von Kapitalreduzierungen mit Rückzahlungen der Einlagen oder Verteilung von Erstausschreibungen an Mitglieder der SICAV wird geändert.</p>
<p>Ab jetzt gilt die erste Zahlung an die Mitglieder als Gewinnverteilung der SICAV und nicht als Rückzahlung der Einlage. Dies gilt auch für Auszahlungen bei Kapitalreduzierungen.</p>
<h3><strong>Einkommenssteuer der Nicht-Residenten</strong></h3>
<p>1. Für eine steuerfreie Dividendenausschüttung an Unternehmen innerhalb der EU wird der Mindestbeteiligungssatz auf 5 % reduziert.</p>
<p>2. Der Einbehalt von 10 % für bestimmte Lizenzgebühren einer spanischen an eine andere Gesellschaft oder Niederlassung innerhalb der EU ist abgeschafft, sie erfolgt nun ohne Einbehalt.</p>
<h3><strong>Steuern für Gesellschaftsvorgänge</strong></h3>
<p>Kapitalerhöhungen und Gründungen von Firmen kleineren Umfangs bleiben in den Jahre 2011 und 2012 steuerfrei. Der Steuersatz lag bei 1 % auf das gezeichnete Kapital.</p>
<h3><strong>KFZ-Steuern</strong></h3>
<p>Für Fahrzeuge, die ihre Kennzeichnungspflicht in Spanien nicht erfüllen, wird die Möglichkeit eingeführt, zunächst den Fahrer auf seine diesbezügliche Pflicht oder die entsprechende Garantie der umgehenden Steuerzahlung hinzuweisen. Beim Verstoß gegen diese Pflicht kann das Fahrzeug stillgelegt werden. Diese Vorschrift ist die Konsequenz eines Verfahrens durch die Europäische Kommission gegen Spanien.</p>
<p>Es wird die Möglichkeit eingeräumt, die Steuer zu zahlen, ohne dass das Fahrzeug ein spanisches Kennzeichen erhält. Die endgültige Pflicht, das Fahrzeug in Spanien anzumelden, wird auf Fahrzeuge beschränkt, die von einer in Spanien ansässigen Person oder Gesellschaft genutzt werden.</p>
<h3><strong>Grundsteuer</strong></h3>
<p>Die Katasterwerte werden ab 1.1.2011 um 1 % erhöht.<br />
Diese Erhöhung  findet allgemein auf Werte des Jahres 2010 statt.</p>
<h3><strong>Gesetzlicher Zinssatz und Verzugszins für 2011</strong></h3>
<p>Der gesetzliche Zinssatz für 2011 wird auf 4 % und der Verzugszins auf 5 % festgelegt.</p>
<h3><strong>Beiträge an die Handelskammer</strong></h3>
<p>Den Jahresbeitrag an die Handelskammer müssen ab 2011 nur die Unternehmen bezahlen, die sich freiwillig den Kammern anschließen wollen. Bis dato war es eine wahllose Pflicht.</p>
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		<title>Spanische S.L.</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 12:48:00 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Steuern in Spanien, Spanische GmbH &#8211; Vorteile No related posts. Ähnliche Artikel bereitgestellt von Yet Another Related Posts Plugin.
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		<title>Wie Sie eine spanische Immobilie in Deutschland versteuern müssen.</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 11:00:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Was Sie als Eigentümer einer spanischen Immobilie über steuerliche Fragen in Deutschland wissen müssen, vorausgesetzt, Sie sind in Deutschland ansassig. Nutzen Sie alles, was die Gesetze und der Europäische Gerichtshof ermöglichen. Weiterlesen&#8230; Inhalt dieses Artikels: Mieteinkünfte Wie macht man Mietverluste in Deutschland steuerlich geltend Spanische Mietverluste ermöglichen die Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland Steuerbonuse [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Was Sie als Eigentümer einer spanischen <b>Immobilie</b> über steuerliche Fragen in Deutschland wissen müssen, vorausgesetzt, Sie sind in Deutschland ansassig. Nutzen Sie alles, was die Gesetze und der Europäische Gerichtshof ermöglichen.</p>
<p><a href="http://mallorca-steuerberater.com/wie-sie-eine-spanische-immobilie-in-deutschland-versteuern-mussen/">Weiterlesen&#8230;</a></p>
<p><strong>Inhalt dieses Artikels:</strong></p>
<ol>
<li>Mieteinkünfte</li>
<li>Wie macht man Mietverluste in Deutschland steuerlich geltend</li>
<li>Spanische Mietverluste ermöglichen die Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland</li>
<li>Steuerbonuse</li>
<li>So können Sie mehr steuerliche Vorteile erzielen</li>
<li>Eigengebrauch</li>
<li>Verkauf</li>
<li>Zwei ganz besondere Falle<br />
I. Vermietung der <i>Immobilie</i> über eine Ferienhausvermittlung<br />
II. Die spanische <u>Immobilie</u> ist im Besitz einer Deutschen Gesellschaft und wird vermietet</li>
<li>Umsatzsteuer</li>
</ol>
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		<title>Wie Sie ab sofort 5 Prozent weniger Körperschaftsteuer bezahlen</title>
		<link>http://steuern-spanien.com/wie-sie-ab-sofort-5-prozent-weniger-korperschaftsteuer-bezahlen/</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Dec 2009 12:27:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[News + Steuertipps]]></category>
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		<description><![CDATA[Ab 2009 zahlt eine spanische S.L. statt 25 Prozent, nur noch 20 Prozent Steuern unter folgenden Voraussetzungen: 1. Für bestehende S.L. reicht es, dass Sie Ihre Belegschaft im Jahr 2009 gemäß dem Stand des Jahres 2008 nicht reduziert haben. 2. Neugründungen müssen mindestens eine Person für zwei Jahre einstellen. Das ist alles. Es gibt keine [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab 2009 zahlt eine spanische S.L. statt 25 Prozent, nur noch 20 Prozent Steuern unter folgenden Voraussetzungen:</p>
<p>1. Für bestehende S.L. reicht es, dass Sie Ihre Belegschaft im Jahr 2009 gemäß dem Stand des Jahres 2008 nicht reduziert haben.</p>
<p>2. Neugründungen müssen mindestens eine Person für zwei Jahre einstellen.</p>
<p>Das ist alles. Es gibt keine weiteren Bedingungen.</p>
<p>Ab 2009 zahlen diese Gesellschaften 5 Prozent weniger Steuern. Effektiv bedeutet das 20 Prozent Steuersatz auf die ersten â‚¬ 120.202,41 Gewinn. Liegt der Gewinn höher, fallen 25 Prozent für den übersteigenden Betrag an.</p>
<p>Bedingungen, damit man aus dieser Steuersatzreduzierung Nutzen ziehen kann:</p>
<p>1. Der Jahresumsatz der Gesellschaft darf den Betrag von â‚¬ 5 Millionen nicht überscheiten.</p>
<p>2. Die Belegschaft der Firma darf aus nicht mehr als 25 Angestellten bestehen.</p>
<p>3. Für bereits bestehende Gesellschaften: Der Durchschnitt der Belegschaft im Jahr 2009 muss mindestens aus einem Arbeiter bestehen. Und die Zahl der Angestellten muss gleich sein oder über der des Jahres 2008 liegen.</p>
<p>4. Für gegründete Gesellschaften, im Jahre 2009, 2010 und 2011: Wie bereits  erwähnt, muss mindestens eine Person angestellt werden. Der Arbeitsplatz muss mindestens bis zum Ende des nächsten Geschäftsjahres bestehen.</p>
<p>Wenn Sie von der 5 prozentigen Steuerersparnis noch für das Jahr 2009  profitieren wollen, genügt es, die Zahl der Beschäftigten des Jahres 2008 beizubehalten. Wenn Sie keinen Bediensteten entlassen haben, erfüllen Sie die Anforderungen ohne weiteres. Sie erfüllen die Anforderung auch, wenn Sie einen Bediensteten ersetzen bzw. jemand für einen freigewordenen Arbeitsplatz neu einstellten.</p>
<p>Wenn Sie die Bedingungen nicht erfüllen, ist es vielleicht angebracht, dass Sie noch vor dem 31.12.2009 jemanden einstellen. Aber nur, wenn es nötig ist oder wenn die 5 Prozent Steuerersparnis die Kosten des Angestellten klar übersteigt.</p>
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		</item>
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		<title>Investieren in Spanien meistens steuerfrei*</title>
		<link>http://steuern-spanien.com/investieren-in-spanien-meistens-steuerfrei/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Dec 2009 16:59:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Doppelbesteuerung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[News + Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[S. L. (Spanische GmbH)]]></category>
		<category><![CDATA[steuerfrei]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern Spanien]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn eine deutsche oder österreichische Gesellschaft in Spanien investiert, müsste man im voraus wissen, wie die erwirtschafteten Erträge im Quellenland versteuert werden. Dividenden: Wenn eine ausländische Gesellschaft sich an einer spanischen Gesellschaft beteiligt, kann es ggf. sein, dass die spanische Gesellschaft Dividenden ausschüttet. Diese Dividenden, welche die deutsche oder österreichische Gesellschaft erhält, sind in Spanien [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn eine deutsche oder österreichische Gesellschaft in <b>Spanien</b> investiert, müsste man im voraus wissen, wie die erwirtschafteten Erträge im Quellenland versteuert werden.</p>
<p><strong>Dividenden:</strong></p>
<p>Wenn eine ausländische Gesellschaft sich an einer spanischen Gesellschaft beteiligt, kann es ggf. sein, dass die spanische Gesellschaft Dividenden ausschüttet. Diese Dividenden, welche die deutsche oder österreichische Gesellschaft erhält, sind in <i>Spanien</i> steuerfrei, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:</p>
<ul>
<li>a) Die ausländische Muttergesellschaft muss mindestens 10 % des Kapitals der spanischen Tochtergesellschaft halten. Dieser Prozentsatz muss mindestens ein Jahr vor dem Tag der Dividendenausschüttung aufrecht erhalten sein. D.h., es gilt nicht, die Aktien vor einem Jahr gekauft zu haben, um die Dividenden ausgezahlt zu bekommen. Es muss mindestens ein Jahr vergangen sein.</li>
<li>b) Dass die Muttergesellschaft und die Filiale einer Steuer auf den Gewinn unterliegen. In <u>Spanien</u> ist dieses die Körperschaftsteuer. In dem Land der Muttergesellschaft muss es eine ähnliche Steuer sein. Da es sich um EU-Länder handelt, wird es diesen Fall fast immer geben.</li>
<li>c) Dass keine Beteiligungen in der Muttergesellschaft von direkten oder indirekten physischen Personen oder Firmen gehalten werden, die nicht in EU-Staaten ansässig sind. (Außer ein paar Ausnahmen).</li>
</ul>
<p><strong>Gewinnausschüttungen einer spanischen Gesellschaft</strong>, S. L. oder S. A., an in Deutschland ansässige Privatpersonen unterliegen einer Quellensteuer in Spanien in Höhe von 15 Prozent gemäß Doppelbesteuerungsabkommen Spanien-Deutschland.</p>
<p><strong>Zinsen:</strong></p>
<p>Wenn eine in einem EU-Staat ansässige Gesellschaft ein Darlehen an eine spanische Gesellschaft erteilt, muss diese auf die eingenommenen Zinsen keine Steuern in Spanien zahlen. Das gleiche gilt auch, wenn der Darlehensgeber eine natürliche Person ist, die in einem EU-Staat ansässig ist. Auch wenn diese Person das Darlehen an seine eigene spanische Gesellschaft erteilt.</p>
<p>Auf Zinseinnahmen aus Geldanlagen bei spanischen Banken werden keine Quellensteuern entrichtet.</p>
<p><strong>Gewinne durch den Verkauf von Aktien und Anteilen:</strong></p>
<p>Wenn ein Ansässiger der EU Gewinne durch den Verkauf von Aktien oder Anteilen erwirtschaftet, muss dieser in Spanien keine Steuern zahlen. Auch nicht wenn es sich um die Gewinne durch den Verkauf von Anteilen in Anlagefonds handelt. Gemäß Doppelbesteuerunsabkommen Spanien-Deutschland gibt es keine Ausnahmen von dieser Regel, auch wenn es sich um eine Immobiliengesellschaft handelt.</p>
<p><strong>Achtung:</strong><br />
Der Aktienverkauf spanischer Gesellschaften unterliegt der Grunderwerbsteuer in folgenden Fällen:</p>
<ol>
<li>Wenn die Aktiva der Gesellschaft, deren Aktien verkauft werden, hauptsächlich direkt oder indirekt aus Immobilien, die sich in Spanien befinden, besteht. (+50%)</li>
<li>Wenn irgendwann vor dem Verkauf, innerhalb der vorherigen 12 Monate, die Person direkt oder indirekt, schon mehr als 25 % des Gesellschaftskapitals gehalten hat.</li>
</ol>
<p>Es muss allerdings erwähnt werden, dass, obwohl die Erträge aus dem Aktienverkauf nicht in Spanien steuerpflichtig sind, sie aber in der Steuererklärung des Landes angegeben werden müssen, in dem der Endempfänger ansässig ist. Dies ist wichtig, da die spanischen Gesellschaften das Finanzamt über die bezahlten Beträge informieren, seien es Dividenden oder Zinsen.</p>
<p>Trotzdem ist es möglich, dass bei Anwendung der Korrektur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Ihre deutsche Muttergesellschaft auch diesbezüglich keine Steuern zahlen müsste. Das wäre der Fall bei Dividenden.</p>
<p>Wenn Sie Zweifel haben, rufen Sie mich an. Ich sage Ihnen gerne, wo Sie oder Ihrer Firma steuerpflichtig sind.</p>
<p>* Quellensteuer frei</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Internationale Steueroasen und deren steuerliche Situation heute.</title>
		<link>http://steuern-spanien.com/internationale-steueroasen-und-deren-steuerliche-situation-heute/</link>
		<comments>http://steuern-spanien.com/internationale-steueroasen-und-deren-steuerliche-situation-heute/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 04 Dec 2009 12:46:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Einkommensteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[News + Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[S. L. (Spanische GmbH)]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einer Studie, veröffentlicht vom &#8220;Tax Justice Network&#8221; am 31. März 2005, kosten die Vermögen, die in Steueroasen geparkt sind, der Welt ungefähr 255 Milliarden Dollar (203 Milliarden Euro) an verlorenen Steuereinnahmen pro Jahr. Gemäß der aktuellen rechtskräftigen spanischen Gesetzgebung haben die Länder und Gebiete die Eigenschaft als Steuerparadies, die in der nachstehenden Aufstellung des [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einer Studie, veröffentlicht vom &#8220;Tax Justice Network&#8221; am 31. März 2005, kosten die Vermögen, die in <b>Steueroasen</b> geparkt sind, der Welt ungefähr 255 Milliarden Dollar (203 Milliarden Euro) an verlorenen Steuereinnahmen pro Jahr.</p>
<p>Gemäß der aktuellen rechtskräftigen spanischen Gesetzgebung haben die Länder und Gebiete die Eigenschaft als Steuerparadies, die in der nachstehenden Aufstellung des königlichen Dekret 1080/1999 und der nachträglichen Aufstellung gemäß dem königlichen Dekret 116/2003 aufgeführt sind.</p>
<p><a href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2009/12/Bild-22.png"><img src="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2009/12/Bild-22.png" alt="Bild 22" title="Bild 22" width="610" height="415" class="alignnone size-full wp-image-128" /></a></p>
<ul>
<li>(1) Zypern gehört zur EU und es werden die Normen des Informationsaustausches angewandt. Das Abkommen mit Spanien ist noch nicht unterschrieben. Aus diesem Grund steht Zypern noch in der Liste.</li>
<li>(2) Das Abkommen mit den Arabischen Emiraten ist am 02/04/2007 in Kraft getreten. Ab diesem Datum werden die Arabischen Emirate nicht mehr als Steuerparadies angesehen.</li>
<li>(3) Das Abkommen mit Malta ist am 12/09/2006 in Kraft getreten. Ab diesem Datum wird Malta nicht mehr als Steuerparadies angesehen.</li>
<li>(4) Hinsichtlich der Gesellschaften â€žHoldingâ€œ, die in der speziellen luxemburgischen Gesetzgebung definiert sind, außer den gemäß der Direktive 85/611//CEE angepassten.</li>
</ul>
<p>Das Gesetz sagt, dass jene Länder und Gebiete aus der Liste gestrichen werden, wenn das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Informationsaustauschkauseln unterschrieben ist. Wenn eines Tages das Abkommen nicht mehr erfüllt wird, wird dieses Land in der Liste wieder aufgenommen.</p>
<p><strong>Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 36/2006 sind zwei neue Konzepte in die Liste aufgenommen worden:</strong></p>
<ul>
<li>1. Gebiete mit keiner Besteuerung. Wenn keine identische oder ähnliche Steuer für die Körperschaften und/oder für das Privat Einkommen angewandt wird.</li>
<li>2. Und Gebiete, die keinen Informationsaustausch haben: Abkommen ohne Informationsaustauschklauseln oder wo ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es nicht ausreichend ist, und wenn keine anderen Vereinbarungen des Informationsaustausches hinsichtlich der steuerlichen Angelegenheit bestehen.</li>
</ul>
<p><strong>Die signifikantesten Normen und Maßnahmen gegen die Umgehung dieser mit den Gebieten getätigten Geschäfte, sind unter anderem, nachstehende:</strong></p>
<ul>
<li>1. Anwendung der internationalen Steuertransparenz. Man beruht sich auf das Prinzip der Versteuerung des weltlichen Einkommens. Dieses bedeutet, dass die ansässige Gesellschaft verpflichtet ist, ihr Gesamteinkommen, egal von woher es kommt und egal wo der Bezogene seinen Wohnsitz hat, zu versteuern. Wann wird die internationale Steuertransparenz angewandt? Wenn eine spanische Gesellschaft im Ausland Gesellschaften urkundlich gründet und diese zwischen die Einkommensquelle und den letzten Inhaber der Kapitale einschiebt, die eine Person oder eine mit Spanien verbundene Person ist. Obwohl die in Steuerparadiesen ansässigen Gesellschaften keine Gewinne ausschütten, obwohl diese nicht nur Briefkasten Firmen sind, sondern produktiv sind, sind die Gewinne in Spanien steuerpflichtig.</li>
<li>2. Die direkt oder indirekt getätigten Dienstleistungskosten mit Personen oder Gesellschaften, die in Steuerparadiesen ansässig sind, sind nicht abzugsfähig.</li>
<li>3. Desweiteren sind auch die Kosten, die über Personen oder Gesellschaften, die in diesen Gebieten ansässig sind, gezahlt werden, nicht abzugsfähig.</li>
<li>4. Bei anderen Kosten, müssen diese gemäß dem Marktwert bewertet werden. Man ist dazu verpflichtet, die Daten der nicht ansässigen Gesellschaft zu dokumentieren, eine Vergleichsanalyse zu erstellen, die ausgewählte Bewertungsmethode, und vieles mehr ist zu belegen.</li>
<li>5. Es gibt keine Dividendenbefreiung über Gewinnausschüttungen, wenn diese von einem Steuerparadies stammen.</li>
<li>6. Desweiteren gibt es auch keine Steuerbefreiung in Spanien auf die erwirtschafteten Gewinne, wenn diese durch den Verkauf von Anteilen einer Gesellschaft, die im Steuerparadies ansässig ist, stammen.</li>
<li>7. Es können keine Steuervergünstigungen auf Gewinne von verkauften Anlagewerten angewendet werden, wenn diese ursprünglich in einem Steuerparadies erworben wurden.</li>
<li>8. Keine Abzugsfähigkeit in der Körperschaftsteuer für das Export-Geschäft, wenn die Anlage oder die Kosten in einem Staat oder Gebiet, welches als Steuerparadies angesehen ist, gemacht werden.</li>
</ul>
<p>Die USA und andere Länder der OECD (*) , die in dem G 20 sind, üben schon seit geraumer Zeit Druck aus, damit diese Länder, die sich dazu bereit erklärt haben, entsprechende Maßnahmen für den Informationsaustausch zu ergreifen und es aber nicht tun, diese damit klar und wirklich anfangen. </p>
<p>Die Drohung Strafen aufzuerlegen, hat die meisten dieser Gebiete dazu gebracht, dass sie einlenken und sich dazu verpflichten, den Informationsaustausch zu ermöglichen.</p>
<p>Die OECD hat eine Liste der Länder erstellt, die diese Verpflichtung der allgemeinen Auskunft erfüllen und die diese nicht erfüllen.</p>
<p>Diese Aufstellung basiert auf die Verpflichtung der Auskunft hinsichtlich der Steuerangelegenheiten. Die Länder, die diese Verpflichtung nicht erfüllen werden in drei aufgeteilt:</p>
<ul>
<li>1. Steuerparadiese:  Sie haben sich dazu verpflichtet, aber führen dieses noch nicht effektiv durch, da sie das Minimum der 12 beschlossenen Vereinbarungen, nicht erfüllen. In Europa wären das z. B. Andorra, Gibraltar, Liechtenstein und San Marino.</li>
<li>2. Internationale Finanzplätze, wie z.B. Chile, Schweiz, Österreich, Belgien und Luxemburg.</li>
<li>3. Länder, die sich anfänglich nicht dazu bereit erklärt haben, irgendeine Auskunft freizugeben: Uruguay, Philippinen, Costa Rica und Malaysia (wegen seiner Freihandelszone von Labuan). Obgleich diese 4 Länder am darauf folgenden Tag nach der Veröffentlichung sich dazu verpflichtet haben, Auskunft zu erteilen, hat die OECD diese aus der letzten Gruppe gestrichen um sie in den ersten zwei Gruppen aufzunehmen.</li>
</ul>
<p>Die OECD wird alle diese Länder und Gebiete beobachten, ob sie tatsaechlich Ihren Kompromiss der Auskunft erfüllen. Wenn dieses nicht der Fall sein sollte, wird den Mietgliedern der OECD empfolen noch schwerwiegendere, wirtschaftliche, kommerzielle und steuerliche Strafen aufzuerlegen.</p>
<p>EU-Länder wie z.B. Belgien, Österreich und Luxemburg stehen ebenfalls in der OECD-Liste, weil sie Auskünfte verweigert haben. Luxemburg hat jedoch bereits angekündigt, dass deren DBA mit anderen Staaten geändert wird, um anderen Vertragsstaaten Steuerauskunft zu erteilen. Ebenso Belgien, das bereits Auskunft an andere EU-Staaten hinsichtlich der Kapitalanlagen von natürlichen Personen erteilt. Bis jetzt wurde nur eine Pauschalsteuer erhoben.</p>
<p>Auskünfte der steuerlichen Art bereitzustellen und das Bankgeheimnis aufzuheben sind zwei verschieden Sachen. Bis jetzt hat nur Luxemburg ernsthaft in Erwägung gezogen, das Bankgeheimnis aufzuheben.</p>
<p>Was in der Praxis geschehen wird, ist, dass diese Länder ihre interne Gesetzgebung ändern werden um das Bankgeheimnis teilweise aufzuheben, um Steuerauskunft bei bestimmten Steuertatbeständen zu erteilen. Hierzu werden sie speziellen Vereinbarungen hinsichtlich des Informationsaustausches unterschreiben.</p>
<p>Sonderbar ist, dass die spanische Liste von der OECD-Liste abweicht. Beispielsweise gibt es acht Länder, denen Spanien unterstellt, Steuerparadiese zu sein, z.B. Barbados, Seychellen und Mauritius.</p>
<p>Dann gibt es Länder, die bei der OECD als <i>Steueroasen</i> gelten, in Spanien jedoch nicht, z.B. Samoa, St. Kitts &#038; Nevis, Marschallinseln, Niue und Belice.</p>
<p>Außerdem gibt es neun Länder, die in Spanien als <u>Steueroasen</u> gelten, bei der OECD jedoch nicht, z.B. Fijiinseln, Falklandinseln und die Libanesische Republik.</p>
<p>Nach den Schätzungen der Steuerforschungsgruppe New Economics Foundation in London , welche die Berechnungen vorgenommen hat, ist das geschätzte Vermögen, das offshore geparkt wird, konservativ geschätzt, die unglaubliche Zahl von 11,5 Billionen US-Dollar (ohne die versteckten Konzerngewinne mitzurechnen).</p>
<p>(*) Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist eine Internationale Organisation mit 30 Mitgliedsländern, die sich Demokratie und Marktwirtschaft verpflichtet fühlen. Die meisten OECD-Mitglieder gehören zu den Ländern mit hohem pro-Kopf-Einkommen und gelten als entwickelte Länder. Sitz der Organisation ist Paris.</p>
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