Wenn Sie in Spanien eine Immobilien kaufen wollen, müssen Sie wissen, dass die Erbschaftssteuer 34 % beträgt für Beträge über € 800.000,-
Es geht darum zu vermeiden, dass die spanische Erbschaftssteuer angewandt werden muss. Umgehen ist nicht Hinterziehen. Umgehen ist eine legale Sache, Hinterziehen ist es nicht.
Wenn wir einmal davon ausgehen, dass Sie eine deutsche GmbH gründen und diese wiederum eine spanische Gesellschaft gründet und wir machen es so, dass Letztere die Immobilie kauft.
Auf diese Art zahlen Sie keine spanischen Erbschaftsteuern:
1. Die Besitzerin dieser Immobilie ist eine S.L.
2. Die Besitzerin der Geschäftsanteile der S.L. ist eine GmbH, eine deutsche Gesellschaft.
3. Der Besitzer der deutschen Gesellschaft sind Sie und/oder ein oder mehrere Familienangehörige.
Was passiert, wenn Sie sterben?
Es gibt keine Erbschaft in Spanien für die Immobilie, da die spanische S. L. immer noch Besitzerin derselben ist.
Es gibt keine Erbschaft in Spanien für die Geschäftsanteile der S.L., da sich diese immer noch im Besitz der deutschen Gesellschaft befinden.
Es gibt keine Erbschaft in Spanien, aber dann in Deutschland für die deutschen Geschäftsanteile, die auf Ihrem Namen standen und die jetzt an Ihre Erben gehen. Hier wäre die deutsche Erbschaftssteuer anzuwenden.
Die deutsche Erbschaftssteuer, nach Anwendung der Freibeträge und die Art der Steuerklasse I (Eheleute und Kinder), wäre weniger als ein Drittel gegenüber der spanischen Erbschaftsteuer.
Fragen Sie einen deutschen Steuerberater bezüglich der deutschen Erbschaftsteuer.
Fragen? Rufen Sie mich an!
Popularity: 15% [?]
No related posts.
Ähnliche Artikel bereitgestellt von Yet Another Related Posts Plugin.



Comments are closed.