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	<description>Steuern in Spanien &#124; Firmengründung Spanien &#124; Niederlassung in Deutschland &#124; Repräsentanz in Deutschland &#124; Spanische S.L. &#124; Spanische S.L. für Immobilien &#124; Einkommensteuer &#124; Vermögenssteuer &#124; Mehrwertsteuer &#124; Doppelbesteuerungsabkommen</description>
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		<title>Was ist seriöser &#8211; ein Business-Center bzw. Büroservice oder eine renommierte Steuerkanzlei?</title>
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<p>Der Mallorca Steuerberater bietet eine Komplett-Lösung für Unternehmer. Da er für seine Arbeit auch geradesteht, lehnt er die Zusammenarbeit mit dubiosen Büroservices ab, weil dort meistens kein Verantwortlicher anzutreffen ist.</p>
<p>Die spanische S. L. bietet eine große Anzahl von Vorteilen gegenüber der deutschen GmbH. Ein weiterer Vorteil ist, dass es in Spanien kürzere Fristen gibt, als in Deutschland. Deshalb ist es wichtig, dass sich ein Steuerberater mit seinem jahrelang eingespielten Team um alles kümmert, nicht irgendwelche Aushilfskräfte eines Büroservices.</p>
<p>Überlegen Sie immer, welche Folgen es haben kann, wenn Sie die Leute nicht kennen, die Sie beim Finanzamt vertreten.</p>
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		<title>Die Spanische S.L. ist die bessere GmbH für deutsche Unternehmen</title>
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		<pubDate>Fri, 22 Mar 2013 05:41:00 +0000</pubDate>
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<p>Er verdient mehr an teils dubiosen Firmengründungen, z.B. in Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, England, Estland, Frankreich, Finnland, Gibraltar, Griechenland, Irland, Isle of Man, Kroatien, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien Schweiz, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Zypern, etc.</p>
<p>Hand auf&#8217;s Herz, haben Sie Vertrauen zu jemanden, der Firmen gründet in Ländern, die auf der Liste der Steueroasen stehen? Da ist die deutsche Steuerfahndung Ihr Stammgast &#8230;</p>
<p>Versuchen Sie sich heute einmal als seriöser Geschäftsmann zu positionieren, wenn sich Ihr Firmensitz in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Gibraltar, Kroatien, Litauen, Rumänien, Russland, Slowakei, Slowenien, in der Ukraine oder auf Zypern befindet &#8230;</p>
<p>&#8230; wenn selbst die Englische Limited Ltd. inzwischen den Ruf hat, dass sie nur von Pleite gegangenen Unternehmern bevorzugt wurde.</p>
<p>Der Mallorca Steuerberater macht seit 20 Jahren nichts anderes, als spanische S. L. auf Mallorca zu gründen. Warum?</p>
<p>Weil Mallorca für viele Deutsche eine zweite Heimat geworden ist. Hier weiß man, was man hat.</p>
<p>Sogar der Massenfirmengründer beklagt auf seiner Webseite, dass die spanischen Finanzbehörden die Steuerprüfungen &#8220;nicht mehr locker nehmen&#8221;. Nun, Steuerprüfungen wurden in Spanien noch nie locker genommen, denn es gibt sie nur, wenn ein echter, begründeter Verdacht besteht. Ansonsten hören und sehen Sie nicht viel vom spanischen Finanzamt.</p>
<p>Unabhängig davon ist Steuerhinterziehung unter 120.000 Euro/Jahr nach wie vor kein Straftatbestand in Spanien! Soviel zum Thema, ab wann Steuerprüfungen nicht mehr locker genommen werden &#8230;</p>
<p>Die spanische S.L. hat vor allem gegenüber der deutschen GmbH entscheidende Vorteile strafrechtlicher Art. Hier gibt es weder eine dreiwöchige Anmeldepflicht einer <a title="Insolvenz: Schuldenfrei in 3 Monaten" href="http://www.insolvenz.es" target="_blank">Insolvenz</a> bei Zahlungsunfähigkeit, noch eine verdeckte Gewinnausschüttung. Und gibt es auch weitere Vorteile, wenn ein deutscher Unternehmer seine Firma auf S.L. umstellt, seinen Firmensitz nach Palma de Mallorca verlegt, und mit seiner bestehenden Firma in Deutschland ab sofort als S.L. firmiert.</p>
<p>Selbst bodenständige, deutsche Handwerksbetriebe arbeiten in Deutschland mit einer Niederlassung in der Rechtsform einer spanischen S.L. und lassen sich vom Mallorca Steuerberater beraten.</p>
<p>Und ein weiterer finanzieller Vorteil ist die günstige Krankenversicherung in Spanien, sowohl die private Krankenversicherung, als auch die Sozialversicherung &#8220;Seguridad Social&#8221;.</p>
<p>Der Autor dieser Zeilen, der seit fast 13 Jahren in Spanien eine S.L. hat, und noch nie eine Steuerprüfung hatte, zahlt als 60-jähriger bei einem deutschen Krankenversicherer in Spanien nur 54 Euro/Monat ohne Selbstbeteiligung. Seine Kollegen zahlen in Deutschland das zehnfache dieses Betrages. Stellen Sie sich mal vor, wie viel Geld Sie alleine dadurch Monat für Monat einsparen!</p>
<p>Gastbeitrag von <a title="Ihre Web Strategie ist falsch!" href="http://strategie.com" target="_blank">Horst D. Deckert</a></p>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>Die Steuerpflicht beginnt in Spanien,</p>
<p>a) wenn man sich länger als 183 Tage pro Jahr in Spanien aufhält, außer der Steuerpflichtige beweist seine Steueransässigkeit in einem anderen Staat.</p>
<p>b) wenn sich in Spanien direkt oder indirekt der Kern oder die Basis der wirtschaftlichen Tätigkeit befindet.</p>
<p>Mehr über die spanische Einkommensteuer, Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer, sowie die Steuersätze und Freibeträge, und was bei der <b>WOHNSITZVERLEGUNG NACH SPANIEN</b> zu beachten ist, lesen Sie hier:</p>
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		<pubDate>Sun, 25 Nov 2012 22:38:18 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Gemäß dem neuen Doppelbesteuerungs-Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien gilt ab 1.1.2013 die neue Regelung in Art. 13 Abs. 2: Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von Anteilen an einer Gesellschaft – oder vergleichbaren Beteiligungen – erzielt, deren Aktivvermögen zu mindestens 50 % unmittelbar oder mittelbar aus [...]<div class='yarpp-related-rss'>

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				<content:encoded><![CDATA[<p>Gemäß dem neuen Doppelbesteuerungs-Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien gilt ab 1.1.2013 die neue Regelung in Art. 13 Abs. 2:</p>
<p>Gewinne, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der Veräußerung von Anteilen an einer Gesellschaft – oder vergleichbaren Beteiligungen – erzielt, deren Aktivvermögen zu mindestens 50 % unmittelbar oder mittelbar aus unbeweglichem Vermögen besteht, das im anderen Vertragsstaat liegt, können im anderen Vertragsstaat besteuert werden. </p>
<p>Von dieser Regelung wird unter anderem die von deutschen Investoren beim Kauf spanischer Ferienimmobilien häufig gewählte Form des mittelbaren Erwerbs über die Beteiligung an einer spanischen Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.) erfasst. Bei einem Verkauf der Gesellschaftsanteile steht das Besteuerungsrecht an einem etwaigen Veräußerungsgewinn neben Deutschland nun auch Spanien zu. Die Doppelbesteuerung wird durch das Anrechnungsverfahren (Art. 22 Abs. 2 Buchst. b Nr. ii DBA Deutschland-Spanien) vermieden. </p>
<p>Aus innerstaatlicher deutscher Sicht ist aufgrund der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland eine Besteuerung des Vermögenszuwachses im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 AStG zu prüfen. Bei natürlichen Personen, die insgesamt mindestens 10 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren, führt die Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligungsquote von mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre zur Versteuerung eines fiktiven Veräußerungsgewinns gemäß § 6 Abs. 1 S. 3 AStG i.V.m. § 17 Abs. 2 EStG). </p>
<p>Dieser fiktive Veräußerungsgewinn berechnet sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Anteile zum Zeitpunkt des Verkaufs (der im Fall einer vollständig abbezahlten Immobilie mit dem Verkehrswert identisch ist) und den Anschaffungskosten der Anteile. </p>
<p>Der so ermittelte Gewinn ist nach dem sog. Teileinkünfteverfahren zu 40 % steuerfrei (§ 3 Nr. 40 c EStG). Auf die verbleibenden 60% ist der individuelle Steuersatz des Investors (in der Spitze 45 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Einkommensteuer) sowie eventuelle Kirchensteuer zu zahlen. Eine Stundung von Amts wegen gemäß § 6 Abs. 5 AStG ist im Fall des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AStG ist nicht vorgesehen.</p>
<p>Um eine Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland und damit eine sofortige Besteuerung des Vermögenszuwachses zu vermeiden und gegebenenfalls eine Plattform für das Halten weiterer Auslandsbeteiligungen zu schaffen, bieten wir Ihnen eine ganz legale Lösung an.  </p>
<p>Diese Lösung besteht in einer Umstrukturierung Ihres Vermögens, in dem das internationale Steuerrecht angewendet wird.</p>
<p>Im Ergebnis lässt sich aus deutscher Sicht der sofortige Anfall einer Besteuerung des Vermögenszuwachses vermeiden.</p>
<p>Die hier von betroffenen Personen, sind die, die in Deutschland ansässig und steuerpflichtig sind und Anteile einer spanischen Gesellschaft haben, die Besitzer einer spanischen Immobilie sind. </p>
<p>Diejenigen, die hauptsächlich davon betroffen sind, sind diejenigen, die eine hohe Differenz zwischen Anschaffungspreis der Anteile und Verkehrswert der Immobilie haben. </p>
<p>Es ist auf jeden Fall angebracht, sich sofort mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen, der über dieses Thema Bescheid weiß. </p>
<p>Wenn nicht, rufen Sie uns an!</p>
<p>Das Gute ist, dass es eine Lösung gibt, aber man muss schnell handeln. Ab 1.1.2013 ist es zu spät. </p>
<p>Quelle:<br />
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der <b>Steuern</b> vom Einkommen und Vermögen&#8221; vom 03.02.2011 wurde ausgetauscht. Damit ist das Abkommen gemäß Art. 30 Abs. 2 DBA Deutschland-Spanien zum 18.10.2012 in Kraft getreten. Gleichzeitig ist das bisher geltende Doppelbesteuerungsabkommen vom 05.12.1966 außer Kraft getreten. Anzuwenden ist das neue Abkommen im Ergebnis für Zeiträume ab dem 01.01.2013. </p>
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		<title>Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland tritt am 18. Oktober 2012 in Kraft.</title>
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		<pubDate>Wed, 12 Sep 2012 22:27:43 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland tritt am 18. Oktober in Kraft. Der vollständige Text des Doppelbesteuerungs-Abkommens kann hier heruntergeladen werden: Download. Die relevantesten Neuigkeiten betreffen die steuerliche Behandlung von unbeweglichem Vermögen. Die wichtigsten Neuigkeiten &#8230;<div class='yarpp-related-rss'>

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<p>Der vollständige Text des Doppelbesteuerungs-Abkommens kann hier heruntergeladen werden: <a title="Doppelbesteuerungsabkommen" href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2012/04/doppelbesteuerungsabkommen-brd-spanien.pdf" target="_blank">Download</a>. Die relevantesten Neuigkeiten betreffen die steuerliche Behandlung von unbeweglichem Vermögen.</p>
<p><a title="Doppelbesteuerungsabkommen Spanien-Deutschland" href="http://steuern-spanien.com/wichtigste-neuigkeiten-im-neuen-doppelbesteuerungsabkommen-mit-spanien/" target="_blank">Die wichtigsten Neuigkeiten &#8230;</a></p>
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		<title>Geschenk vom spanischen Finanzamt: 50 Prozent der Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, wenn &#8230;</title>
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		<pubDate>Wed, 12 Sep 2012 22:03:21 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[&#8230; die Immobilien zwischen dem 12. Mai 2012 und dem 31. Dezember 2012 erworben wurden. Dies gilt sowohl für Unternehmen, Privatpersonen, egal ob Resident oder Nicht-Resident. Beispiel: Sie  kaufen  eine Immobilie zu 500.000 € vor dem 31. Dezember 2012. Sie verkaufen diese Immobilie irgendwann mit einem Gewinn von 300.000 Euro. Sie zahlen nur Steuern auf Euro 150.000,-<div class='yarpp-related-rss yarpp-related-none'>

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				<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230; die Immobilien zwischen dem 12. Mai 2012 und dem 31. Dezember 2012 erworben wurden. Dies gilt sowohl für Unternehmen, Privatpersonen, egal ob Resident oder Nicht-Resident.</p>
<p>Beispiel:</p>
<p>Sie  kaufen  eine <b>Immobilie</b> zu 500.000 € vor dem 31. Dezember 2012. Sie verkaufen diese <i>Immobilie</i> irgendwann mit einem Gewinn von 300.000 Euro. Sie zahlen nur Steuern auf Euro 150.000,-</p>
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		<title>Steuer 2012: Steuererhöhung</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 05:46:33 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die ersten Maßnahmen der neuen Regierung sind die Erhöhung der Steuern (ca. 6 Milliarden Euro extra Einnahmen) und Kostenreduzierungen (um ca. 9 Milliarden Euro). Die Steuererhöhung soll  nur temporär sein,  für die Jahre 2012 und 2013. Es handelt sich hierbei nur um die erste einer Reihe von Maßnahmen. Zweifellos werden die nächsten Maßnahmen dann entsprechend [...]<div class='yarpp-related-rss yarpp-related-none'>

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				<content:encoded><![CDATA[<p>Die ersten Maßnahmen der neuen Regierung sind die Erhöhung der Steuern (ca. 6 Milliarden Euro extra Einnahmen) und Kostenreduzierungen (um ca. 9 Milliarden Euro).</p>
<p>Die Steuererhöhung soll  nur temporär sein,  für die Jahre <strong>2012 und 2013</strong>. Es handelt sich hierbei nur um die erste einer Reihe von Maßnahmen. Zweifellos werden die nächsten Maßnahmen dann entsprechend verkündet werden.</p>
<p>Im Jahre 2012 werden zusätzliche Steuersätze bei der Einkommenssteuer eingeführt. Dieses nennt sich „Solidaritätsaufschlag“ für die Allgemeinen und  für die Kapitaleinkünfte.</p>
<p>Diese Sondersteuersätze werden zu den Standard-Steuersätzen der Progressions-Tabelle der Einkommenssteuer zusätzlich eingeführt. Siehe Aufstellung etwas weiter unten. Somit wird Spanien eines der Länder mit den höchsten Steuersätze der westlichen Welt sein: <strong>Eine Person die 175.000 € im Jahr verdient wird die Hälfte an Steuern zahlen müssen.</strong></p>
<p><strong>Die ansässigen Personen müssen die Kapital-Erträge, inkl. der Gewinne durch den Verkauf von Immobilien, zu 27 Prozent versteuern (vorher 21 %). Die Nicht-Residenten zu 21 Prozent (vorher 19 %)</strong>.</p>
<p>Die Regierung hat die Empfehlungen Brüssels, die MWST zu erhöhen, in den Wind geschlagen und anstatt dessen die Einkommenssteuer erhöht.</p>
<p>Eine weitere Steuer die erhöht  wird, ist die Grundsteuer (in Spanisch genannt &#8220;IBI&#8221;). Mit dieser Erhöhung, werden ca. 18 Millionen Immobilien (mehr als 50 % der Gesamtzahl) im Durchschnitt 10 % mehr Grundsteuer pro Jahr bezahlen. Das macht ungefähr Euro 900 Millionen extra an Steuern aus, die in die Kassen der Gemeinden gespritzt werden.</p>
<p>Hinsichtlich der Kosten hat sich die neue Regierung von Rajoy dazu entschlossen, Euro 9 Milliarden zu kürzen. Es werden 20 Prozent an Subventionen für die politischen Parteien und Gewerkschaften gekürzt. Reduzierung von 20 % bei den Führungskräften der Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen. Die Gehälter der Beamten werden auf Eis gelegt und die Arbeitszeit der Beamten wird auf 37,5 Stunden erhöht (inklusive Kaffeepause).<br />
Das gesetzliche Mindestgehalt  wird auf Euro 614,40 monatlich festgelegt. Desweiteren wurde beschlossen, Kürzungen bei der Entwicklungshilfe, öffentlichen spanischen Fernsehens, RENFE (Eisenbahn), Autobahnen und Infrastrukturen vorzunehmen.</p>
<p>Diese erste Maßnahme setzt somit eine Anpassung von Euro 15 Milliarden voraus. Es fehlen dann aber immer noch Euro 25 Milliarden um das gesetzte Ziel des Defizits zu erreichen. Wir werden sehen, wo dieses Geld dann herkommen soll. Die großen Kostenpunkte sind bis dato noch nicht in Angriff genommen worden, wie z.B. das Gesundheitswesen, Bildung und Renten. Diese Posten machen 80 % des Haushaltes aus.</p>
<p>Alle Analytiker gehen davon aus, dass die spanische Wirtschaft einen Rückgang von zwischen -0,5 % und -1% im Jahr 2012 haben wird. Es wird mit Sicherheit eine Stagnierungsperiode geben (Wachstum gleich NULL), die viele Jahre dauern wird.</p>
<p>Die Arbeitslosigkeit stieg im Jahre 2011 in Spanien um 300.000 Personen, somit wurde ein Stand von 23 % erreicht. 5,3 Millionen Menschen sind in Spanien arbeitslos. 510.000 Familien werden bis zum Jahr 2015 Ihr Haus verloren haben, weil Sie den Zahlungen ihrer Hypothek nicht nachkommen konnten.</p>
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		<title>Vermögenssteuer wieder eingeführt</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 05:37:46 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die spanische Regierung hat die Vermögenssteuer wieder in Kraft gesetzt.  Diese Maßnahme könnte jährliche Einnahmen von Euro 1.080 Millionen ausmachen. Die Vermögenssteuer wird vorübergehend nur für die Jahre 2011 und 2012 neu eingesetzt und für Vermögensarten über  700.000 Euro. Das wirkt sich auf ca. 160.000 Steuerzahler aus. Der Freibetrag wird erweitert, und zwar um das [...]<div class='yarpp-related-rss yarpp-related-none'>

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				<content:encoded><![CDATA[<p>Die spanische Regierung hat die <b>Vermögenssteuer</b> wieder in Kraft gesetzt.  Diese Maßnahme könnte jährliche Einnahmen von Euro 1.080 Millionen ausmachen.</p>
<p>Die <i>Vermögenssteuer</i> wird vorübergehend <strong>nur für die Jahre 2011 und 2012</strong> neu eingesetzt und für <strong>Vermögensarten über  700.000 Euro</strong>. Das wirkt sich auf ca. <strong>160.000 Steuerzahler</strong> aus.</p>
<p>Der Freibetrag wird erweitert, und zwar um das siebenfache, als der, der bis zum Jahre 2008 galt, als diese Steuer einfroren wurde. Ansonsten wird die <u>Vermögenssteuer</u> die gleiche Struktur bei behalten.</p>
<p>Es muss erwähnt werden, dass die Regierung die Vermögenssteuer  vor ca. 3 Jahren still legte (zum 1. Januar 2008) um die Wirtschaft anzukurbeln, neben anderen Maßnahmen. Nun, da die Regierung jetzt dringend diese Einnahmen benötigt, setzt sie die Steuer wieder ein, obwohl der Konsum in einer Flaute steckt. Im Jahre 2007 hatte der Staat von der Vermögenssteuer Einnahmen von 1.800 Millionen Euro.</p>
<p>Steuerpflichtig sind Immobilien, Fahrzeuge, Depots und Girokonten, Aktien und Investmentfonds, Anleihen oder Lebensversicherungen u.a. Es ist  aber das Erste Domizil (Immobilieneigentum wo man drin ständig wohnt) von der Steuer befreit, aber nur die ersten Euro 300.000,-. Das ist trotzdem das Doppelte als vor dem Jahr 2008.</p>
<p>Die Nicht-Residenten, die Eigentum in Spanien auf Ihren privaten Namen haben, können leider von diesem konkreten Freibetrag  keinen Nutzen ziehen, aber doch auf den allgemeinen Freibetrag von 700.000 Euro. Zum Beispiel, wenn das Mallorca-Haus um 1,5 Mio. Euro gekauft wurde, muss man nur 800.000 versteuern. In diesem Beispiel macht  die Vermögenssteuer dann 3.620 Euro im Jahr aus. Wenn aber das Haus  im Namen von Ehemann und Ehefrau je zu 50% gekauft wurde, dann sinkt die Vermögenssteuer stark , denn € 1.500.000 / 2 = € 750.000,  – € 700.000 Freibetrag = € 50.000 an versteuerbarem Vermögen. Macht dann nur 100 Euro im Jahr pro Nase aus.</p>
<p>Die autonomischen Regionen Spaniens werden weiterhin die gleiche Autorität beibehalten um die Steuern gemäß Ihrem Zweck entsprechend anzupassen. Es ist daher wahrscheinlich, dass in den autonomen Regionen, wo die PP (Volkspartei) regiert, eine Ermäßigung von 100 % angewandt wird, somit wird diese Steuer so gut wie gar nicht zum Tragen kommen. Dies ist zum Beispiel der aktuelle Fall bei der Erbschaftsteuer (nur bei Steuer-Residenten).</p>
<p>Wer spanischen  Immobilien auf den Namen einer Gesellschaft hat, braucht sich um die spanische Vermögenssteuer keine Sorge zu machen.</p>
<p>Die neue Regierung Spaniens hat ein öffentliches Defizit von 8,2 % vorgefunden, das die vorherige Regierung von Zapatero hinterlassen hat. Zwei Prozent mehr als erwartet. Das heißt in Geld, eine Abweichung von 22 Milliarden Euro. Und das bedeutet, wenn Spanien im Jahre 2012, wie mit Brüssel vereinbart, das Ziel des Defizits von 4,4 % erreichen will, Anpassungen von Euro 40 Milliarden vorgenommen werden müssen.</p>
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		<title>Wichtigste Neuigkeiten im neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 01:14:35 +0000</pubDate>
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				<content:encoded><![CDATA[<p>Am 3. Februar 2011 wurde in Madrid das neue <a title="Doppelbesteuerungsabkommen Spanien Deutschland" href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2012/04/doppelbesteuerungsabkommen-brd-spanien.pdf" target="_blank">Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und Deutschland</a> abgeschlossen. Zum Inkrafttreten dieses Abkommens fehlt nur noch die Veröffentlichung im spanischen Amtsblatt (Boletín Oficial del Estado).</p>
<p>Der vollständige Text des Doppelbesteuerungs-Abkommens kann hier heruntergeladen werden: <a title="Doppelbesteuerungsabkommen" href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2012/04/doppelbesteuerungsabkommen-brd-spanien.pdf" target="_blank">Download</a>. Die relevantesten Neuigkeiten betreffen die steuerliche Behandlung von unbeweglichem Vermögen.</p>
<h3>1. Verkauf von in Spanien gelegenem Immobilien durch in Deutschland ansässige<br />
Personen.</h3>
<p>Durch das neue Abkommen wird die Veräußerung von Immobilien in Spanien, das im direkten Eigentum von deutschen natürlichen oder juristischen Personen steht, nicht modifiziert.</p>
<p>Wir erinnern an das Besteuerungssystem: In Spanien wird auf den Veräußerungsgewinn ein fester Satz von 19 % berechnet. Allerdings wurde im September letzten Jahres für die Jahre 2012 und 2013 ein Aufschlag von 2 % auferlegt, so dass der Steuersatz in diesen Jahren 21 % beträgt.</p>
<p>Zum Zeitpunkt des Verkaufs muss der Käufer 3 % des Kaufpreises einbehalten und an das Finanzamt abführen. Dieser Betrag gilt als Vorauszahlung auf die durch die Übertragung entstandene Steuer.</p>
<p>Der Gewinn berechnet sich als Differenz zwischen Nettoverkaufspreis und aktualisierten Anschaffungskosten der Immobilie. Der Nettoverkaufspreis ist der um Veräußerungskosten und angefallene <b>Steuern</b> (z.B. Maklerprovision, kommunale Wertzuwachssteuer) geminderte Verkaufspreis. Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem tatsächlichen Betrag, zu dem diese Anschaffung getätigt wurde, sowie den mit dem Kauf verbundenen Kosten und <i>Steuern</i> und den Investitionen und Verwendungen zusammen. Diese Anschaffungskosten werden mit einem bestimmten Koeffizienten aktualisiert, um den Effekt der Inflation zu mildern. Dieser Koeffizient wird jedes Jahr im Haushaltsgesetz festgelegt.</p>
<p>In jedem Fall behält Deutschland das Recht einer zusätzlichen Besteuerung. Artikel 23 des Abkommens legt im Prinzip ein Steuerfreistellungssystem fest, in dem Progression und Besteuerung gemäß den internen deutschen Rechtsnormen erfolgen</p>
<h3>2. Verkauf von Aktien oder Anteilen an Gesellschaften, die Eigentümer von Immobilien<br />
in Spanien sind.</h3>
<p>Nach dem alten Abkommen, das zum Zeitpunkt der Publikation dieses Artikels noch in Kraft ist, wurde diese Art von Geschäften in Spanien nicht besteuert. Aber mit dem neuen Abkommen ist die Übertragung von Anteilen an Gesellschaften, deren Aktivvermögen (direkt oder indirekt über andere Gesellschaften) zu über 50 % aus Immobilien in Spanien besteht, in Spanien steuerpflichtig. In diesem Fall wird die Steuer auf den Gewinn berechnet, der sich als Differenz zwischen den Anschaffungskosten für die Aktien oder Anteile und ihrem Verkaufspreis ergibt. Der Steuersatz beträgt wie oben bereits erwähnt 19 % und für 2012 und 2013 21 %.</p>
<h3>3. Besitz von Aktien und Anteilen an Gesellschaften mit Immobilien in Spanien<br />
(Vermögensteuer)</h3>
<p>Was die Vermögensteuer betrifft, löste nach dem alten Abkommen der Besitz von Anteilen an einer Gesellschaft durch eine nicht in Spanien ansässige Person dort nicht diese Steuer aus. Aber im neuen Abkommen wird in Artikel 21 die Vermögenssteuerpflicht von natürlichen Personen, die im Besitz von Aktien oder Anteilen einer Gesellschaft sind, deren hauptsächliches Aktivvermögen Immobilien in Spanien ist, festgelegt, und zwar unabhängig davon, in welchem Land der Steuersitz dieser Gesellschaft ist. Der Wert der Anteile ist der höchste der folgenden drei: der Nennwert, der theoretische Wert der letzten genehmigten Bilanz oder der Wert, der sich aus der Multiplikation des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei Geschäftsjahre mit 5 ergibt. Jede Person kann einen Freibetrag in Höhe von 700.000 Euro in Anspruch nehmen. In der Praxis bedeutet dies, dass beispielsweise das Haus eines deutschen Ehepaares auf Mallorca, das auf den Namen einer Gesellschaft eingetragen ist und jeder Ehegatte 50 % des Gesellschaftskapitals hält, nur zur Vermögensteuer herangezogen wird, wenn der nach oben genannter Regel berechnete Wert 1,4 Millionen Euro übersteigt.</p>
<p>Außerdem ist zu beachten, dass die 2011 eingeführte Vermögensteuer 2011 für die Steuerjahre 2011 und 2012 nur eingeschränkt gilt. Die Steuertabelle kann <a title="Steuertabelle" href="http://www.elblogsalmon.com/conceptos-de-economia/el-impuesto-de-patrimonio- calculo-de-la-base-imponible-y-tipos-efectivos" target="_blank">hier</a> eingesehen werden.</p>
<h3>4. Besteuerung im Falle einer Erbschaft oder Schenkung von spanischen Immobilien<br />
sowie von Aktien und Anteilen an Gesellschaften mit unbeweglichem Vermögen in<br />
Spanien.</h3>
<p>Das Abkommen ist auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht anwendbar. Somit richtet sich die Besteuerung dieser Sachverhalte nach den internen Rechtsnormen jedes Landes.</p>
<p>Dieser Steuer unterliegen in Spanien alle Vermögenswerte und Rechte jedweder Natur, die in Spanien belegen sind bzw. dort ausgeübt oder verwirklicht werden können. Gesellschaften gelten als in Spanien befindlich, wenn sie ihren Gesellschafts- und Steuersitz in Spanien haben.</p>
<p>Die Bemessungsgrundlage der Steuer ist der tatsächliche Wert, also der Verkehrswert der Immobilie oder der Anteile. Der auf Rechtsgeschäfte zwischen Ehegatten und Verwandten der ab- und aufsteigenden Linie ersten Grades anzuwendende Steuersatz erreicht seinen Höchstwert von 34 % bei Beträgen, die 797.555,08 € übersteigen. Hier die <a title="Steuertabelle " href="http://steuern-spanien.com/wp-content/uploads/2012/04/Steuertabelle.png" target="_blank">Steuertabelle</a>.</p>
<p>Jedenfalls hat die Europäische Kommission Spanien im Februar 2011 eine mit Gründen versehene Stellungnahme (IP/11/162) übermittelt mit der Aufforderung, Änderungen in die nationale Gesetzgebung zur Erbschafts- und Schenkungssteuer einzuführen, um die völlige Einhaltung des Gemeinschaftsrecht zu gewährleisten. Die spanische Reaktion könnte eine mittelfristige Modifizierung der Belastung von Gebietsfremden mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer sein, auch wenn dies keineswegs sicher ist.</p>
<h3>5. Neuigkeiten auf dem Gebiet der Renten.</h3>
<p>Ab 2015 wird Deutschland das Recht haben, 5 % der Renten einzubehalten, die an in Spanien ansässige Deutsche gezahlt werden. Ab 2030 wird der Einbehalt 10 % betragen.</p>
<h3>6. Austausch von Informationen und Zusammenarbeit bei der Erhebung.</h3>
<p>Das Abkommen stärkt die Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Steuerbehörden deutlich. Hierfür wurden eine ausführliche Klausel zum Informationsaustausch sowie einige spezifische Verfahrensregeln zur Erhebung und zur Kontrolle der tatsächlich Begünstigten und von Wohnsitzwechseln eingeführt.</p>
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		<title>Steuer Suchmaschine: Steuern in Spanien und in Europa</title>
		<link>http://steuern-spanien.com/steuer-suchmaschine-steuern-in-spanien-und-in-europa/</link>
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		<pubDate>Fri, 29 Apr 2011 22:51:10 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Hier kommt man zu einer Suchmaschine für Steuern in Europa. Man muss nur die Art der Steuer eingeben, z. B. Personal Income Tax, das Jahr, und das Land. So kommt man zu einem Resumé aller Steuerarten der verschiedenen Länder (allerdings nur in English).<div class='yarpp-related-rss yarpp-related-none'>

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</a></span></p>
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