Grundsteuer 2009

Eigentümer einer Spanien-Immobilie müssen die Gemeindesteuern innerhalb einer festgelegten Frist zahlen. Wer die Frist versäumt, zahlt 20 % mehr.

Die Grundsteuer (I.B.I.: Impuestos de Bienes Inmuebles) und die Müllabfuhr sind regelmäßig zu bezahlen. Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, den Eigentümer zur Zahlung aufzufordern, obwohl dies in den meisten Gemeinden per Brief geschieht. Wer keine Zahlungsaufforderung erhält, sollte sich bei der Gemeinde erkundigen.

Es ist zu beachten, dass auch ohne Aufforderung die Zahlung gemäß der in den städtischen Verordnungen festgelegten Fristen zu leisten ist. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nicht bezahlen, erfolgt ein Aufschlag von 20 % inkl. Verzugszinsen.

Um die Zahlungsfrist nicht zu versäumen, holen Sie sich bei Ihrer Gemeinde einen Abbuchungsauftrag, den Sie Ihrer Bank erteilen.

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Es ist nicht üblich, aber nicht unmöglich, dass bei Nichtzahlung der städtischen Gebühren das Eigentum gepfändet und versteigert wird.

Auf den Balearen werden jedes Jahr 50 100 Immobilien versteigert, weil z.B. die Grundsteuer, Kfz-Steuer oder andere städtische Abgaben nicht bezahlt wurden.

Wie schafft man es, dass man eine Immobilie verliert?

Niemand verliert automatisch sein Haus, wenn man die Grundsteuer nicht bezahlt hat. Nur notorische Nichtzahler laufen Gefahr, dass sie ihre Immobilie verlieren, weil auf anderes Vermögen der Zugriff fehlt. In der Regel werden zuerst Gehälter und Bankkonten, Anlagefond oder Aktien gepfändet. Besitzt der säumige Steuerzahler nichts dergleichen, werden andere Vermögen gepfändet, z.B. Autos, wenn die Kfz-Steuer geschuldet wird. Nur als allerletzten Ausweg sichert man sich die Immobilie.

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