Der Jahresabschluss ist beim Handelsregister innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zu hinterlegen. Wird der Jahresabschluss nicht hinterlegt, blockiert das Handelsregister ab Beginn des kommenden Geschäftsjahres jede weitere Änderung. Das Registerblatt der Gesellschaft wird geschlossen. Es können keine weiteren Beschlüsse vollzogen werden, die ins Handelsregister einzutragen sind, z. B. Ernennung von neuen Geschäftsführern, [...]
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Konsequenzen für Gesellschaften, die die Jahresabschlüsse nicht hinterlegen
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