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	<title>Steuern Spanien &#187; Mehrwertsteuer</title>
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		<title>Für Steuerfreaks: Die Geschichte des “missing trader fraud“ und die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer.</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 10:39:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mehrwertsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[News + Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerhinterziehung]]></category>
		<category><![CDATA[Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Karussellbetrug]]></category>

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		<description><![CDATA[Einige meiner Mandanten bitten mich bei der Gründung einer Gesellschaft, diese auch in dem Innergemeinschaftlichen Register, auch VIES (VAT Information Exchange System) genannt, anzumelden. Die Anmeldung geschieht durch das Formularblatt 036 beim Finanzamt. Das Finanzamt muss dann die sogenannte innergemeinschaftliche Steuernummer (auf spanisch „Número Registro de Operador Intracomunitario“ – ROI) erteilen, was bedeutet, dass die [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Einige meiner Mandanten bitten mich bei der Gründung einer Gesellschaft, diese auch in dem Innergemeinschaftlichen Register, auch VIES (VAT Information Exchange System) genannt, anzumelden.</p>
<p>Die Anmeldung geschieht durch das Formularblatt 036 beim Finanzamt. Das Finanzamt muss dann die sogenannte innergemeinschaftliche Steuernummer (auf spanisch „Número Registro de Operador Intracomunitario“ – ROI) erteilen, was bedeutet, dass die Gesellschaft im innergemeinschaftlichen Register verzeichnet ist. Durch diesen Vorgang wird es der Gesellschaft ermöglicht, innerhalb Europas Waren oder Dienstleistungen zu erwerben, ohne die <b>Mehrwertsteuer</b> zu zahlen. Oder um es deutlicher zu sagen: der Erwerb erfolgt zum Netto-Preis.</p>
<p>Das Finanzamt erschwert die Eintragung im ROI in letzter Zeit zunehmend, was wiederum einige Mandanten nicht verstehen und in manchen Fällen zu verständlicher Verärgerung führt.</p>
<p>Die Gründe, weshalb das Finanzamt zunehmend skeptischer wird ist eindeutig: ein in ganz Europa zunehmender Betrug mit der <i>Mehrwertsteuer</i>. Einige Schätzungen gehen davon aus, dass in ganz Europa jährlich 250 Milliarden Euros hinterzogen werden. Hinsichtlich dieser Summe ist die Skepsis verständlich.</p>
<p>Das Finanzamt geht sogar soweit, dass ein Beamter im Rahmen des Antrages auf VIES beim Gesellschaftssitz vorspricht. Wenn der Sitz in einem Büro, wie dem meinigen ist, wird er freundlich empfangen, aber es wird  deutlich, dass dies ein Steuerberatungsbüro ist und nicht der Geschäftssitz der „XYZ Gesellschaft“. Der Beamte stellt also einige Fragen, füllt sein Formular aus und bittet uns manchmal sogar beim Finanzamt selber vorzusprechen, um zu erklären, „was die Gesellschaft tatsächlich tut“ (sic).</p>
<p>Selbstverständlich ist die Registrierung für manche Gesellschaften und manche Handelstätigkeiten absolut entscheidend, z.B. wenn sie Waren, Möbel oder Autos aus Deutschland einführen. Aber es kommt auch vor, dass es nur um den Erwerb eines iPad in Deutschland geht und man die 19 Prozent  <u>Mehrwertsteuer</u> sparen will.</p>
<p>Ich möchte deshalb eines klarstellen: Die innergemeinschaftliche Steuernummer aus Lust und Tollerei zu beantragen, weil man eventuell einiges in Deutschland kaufen möchte, ist sinnlos, vergessen Sie es! Und wenn Sie dieses Schreiben weiterlesen, werden Sie die Gründe verstehen.</p>
<p>Ich weiß, dass einige meiner Leser ausgesprochene „Steuer-Info-Fans“ sind und möchte Ihnen daher erklären, wie die organisierten Banden in Europa tatsächlich einen Betrug in Höhe von 250 Milliarden Euros begehen können.</p>
<p><strong>Achtung!: das Folgende ist reine Information, es ist in keinem Fall als eine Anleitung zum Begehen von Straftaten zu verstehen! Jegliche Tätigkeit in diesem Sinne ist strafbar, ich lehne jede Verantwortung ab!</strong></p>
<p>Der Betrug existiert seit der Einführung der Übergangsvorschriften der Mehrwertsteuer im Jahre 1992 und ist unter verschiedenen Begriffen bekannt: „missing trader fraud“ auf Englisch, „Karussellbetrug“ auf Deutsch, oder auch „verschwundener Händler Betrug“ in deutscher Übersetzung.</p>
<p>Zum Verständnis sei erklärt, was die Übergangsvorschriften der Mehrwertsteuer  besagen. Übergangsvorschriften heißen sie, weil sie eigentlich nur 4 Jahre gelten sollten, und heute bereits 18 Jahre Anwendung finden. Wenn die Bürger wüssten, was sie dieser Übergang in diesen 18 Jahren gekostet hat, würde ein Skandal ausbrechen. Es handelt sich um einen erheblichen Aderlass der Staatskassen der von den Politikern und der Europäischen Union zugelassen wird. Rechnen Sie mal: ein Durchschnitt von 150 Milliarden Euros pro Jahr mal 18 Jahre ergeben 2,7 Billionen Euros! Grund genug, um nicht viel Wind darum zu machen. Aber ich komme vom Thema ab, wir waren bei der Mehrwertsteuer.</p>
<p>Jeder Verkauf von einem europäischen Land in ein anderes ist von der Mehrwertsteuer in dem Land des Verkäufers befreit. Die Rechnung an den in einem anderen Land ansässigen Käufer enthält keine Mehrwertsteuer.</p>
<p>Jeder Verkauf von einem europäischen Land in ein anderes unterliegt der  Steuerpflicht des Erwerberlandes. Der Erwerber muss sich selbst die Mehrwertsteuer berechnen, aber da er MwSt. abzugsberechtigt ist und er sie absetzen kann, ist die Rechnung gleich 0 mit der Folge: er führt keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt ab. Ein Beispiel: Eine spanische Gesellschaft kauft von einen deutschen Unternehmen einen Computer für 1.000 Euros, die deutsche Gesellschaft stellt eine Netto-Rechnung über 1.000 Euros aus, die von der spanischen Gesellschaft bezahlt wird. Bei Erhalt der Ware muss die spanische Gesellschaft sich selbst die Mehrwertsteuer  von 180 Euros in Rechnung stellen, da sie aber gleichzeitig Erwerber der Ware ist, ist sie über dieselben 180 Euros Vorsteuer abzugsberechtigt.?</p>
<p>Wenn sie keine weitere Handelstätigkeit vornehmen würde, sähe die IVASteuererklärung für die spanische Gesellschaft wie folgt aus: abzuführende IVA = umgewälzte IVA – Vorsteuer (bezahlte IVA) = 180 – 180 = 0, keine Steuerzahlung.?</p>
<p>Sehen wir nun dasselbe mit einer teuren Ware, die leicht zu transportieren ist und große Nachfrage hat: ein Handy ist perfekt! Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum die Handys fast verschenkt werden ? Es ist kein Geschenk der Mobil-Telefon-Konzerne, sondern das Ergebnis eines Karussellbetruges. Ebenso eignen sich für diesen Betrug Gebrauchtwagen, Alkohol, Goldwaren oder Informatikmaterial.</p>
<p><strong>Der Betrug funktioniert folgendermaßen:</strong></p>
<p>Eine Gesellschaft (A) „Zwischengesellschaft“ genannt (conduit company), vertreibt eine Ware innerhalb Europas an einen „verschwundenen Händler“ (missing trader), (B) in einem anderen Mitgliedsland. Diese Gesellschaft (B) ist ein eingetragenes innergemeinschaftliches Unternehmen, erwirbt die Ware ohne MwSt. Und verkauft sie dann an eine dritte Gesellschaft (C) (broker), innerhalb des selben Landes. Die Gesellschaft (B) berechnet dem Broker (C) die MwSt., führt sie jedoch nicht an den Staat ab und verschwindet. Der Broker (C) beantragt beim Finanzamt eine Rückzahlung der von ihm an (B) gezahlten MwSt.. Danach kann die Gesellschaft (C) einen innergemeinschaftlichen steuerfreien Verkauf an die Gesellschaft (A) tätigen und (A) wiederum kann einen innergemeinschaftlichen steuerfreien Verkauf  an die Gesellschaft (B) realisieren, wodurch der betrügerische Kreislauf geschlossen ist. Dies stellt den Begriff „Karussellbetrug“ dar.</p>
<p>Um die Nachforschungen zu erschweren, erfolgt der Vertrieb von (B) an (C)  nicht direkt sondern über Zwischengesellschaften, sogenannte „buffers“. In manchen Fällen kann es eine Vielzahl von buffers geben, die zum Teil vielleicht sogar gar nichts von dem Betrug wissen, wenngleich sie häufig darauf aufmerksam werden durch den niedrigen Preis der Waren und die Art der Angebote. Die „missing traders“, die die Ware liefern, riechen wirklich faul. Aber die Zwischengesellschaften, die nicht direkt an dem Betrug beteiligt sind, arbeiten mit einer attraktiven Spanne und verdienen auch gut, sodass sie kein Interesse an einer Anzeige haben. Ihre Mitwirkung an dem Betrug ist schwer nachweisbar.</p>
<p>Die „missing trader“ Gesellschaften (B) werden kurzfristig gegründet und wieder „aufgelöst“, teilweise innerhalb ein paar Monate oder sogar weniger. Manchmal realisieren die nur einen oder zwei „Geschäfte“ und verschwinden in der Luft. Sie werden von den spanischen Finanzamtbeamten „Forellen“ genannt, weil die schwer zu fangen sind. Als Geschäftsführer diese Gesellschaften werden mittellose Strohmänner eingesetzt, wie zum Beispiel,  Strassenbettler, Drogenabhängige oder ältere Personen die  kein Vermögen haben. Das tun sie für ein paar zerdrückte Geldscheine auf der Hand.</p>
<p>Die Kette dieses Betrugs kann beliebig verkompliziert werden, sowohl auf der Ebene der „buffers“ als auch auf der Ebene der „Forellen“ oder „missing traders“.  Man könnte Seiten über die verschiedenen Tricks füllen. Spanier und Italiener zeichnen sich durch besondere Fantasie aus, dicht gefolgt von Holländern und Franzosen. Nicht umsonst hatten diese Länder in der Vergangenheit große Künstler.</p>
<p>Am Ende der Kette wird die Ware in der Regel an eine Gesellschaft aus der Branche zu einem sehr niedrigen Preis verkauft, sodass neben dem Steuerbetrug eine Marktlage entsteht, die nicht der Wirklichkeit entspricht, und die rechtmäßig handelnde Firmen vom Markt vertreibt.?Der Betrug wird von professionellen Betrügern in großer Zahl und mit erheblichen Gewinnen durchgeführt. Für jede umgesetzte Million verdienen sie glatte 180.000 Euros (bei einem MwSt-Satz von 18 Prozent). Und genauso wie man eine Million bewegt kann man auch 100 Millionen endlos weiter bewegen. Es reicht aus, genügend Gesellschaften zu gründen ohne Aufsehen zu erwecken und dann dem Geldfluss freien Lauf zu lassen. In vielen Fällen wird die Ware sogar gar nicht bewegt, manchmal reisen nur die leeren Handykartons. Der Gewinn wird letztendlich in Steuerparadiesen gewaschen.</p>
<p>Die Strafen für Drogenhandel, der immerhin ein hohes Risiko darstellen, sind hoch. Aber der organisierte MwSt-Betrug ist schwer aufzudecken und die Haftstrafen sind viel geringer. Auch wenn man die gesamte KarussellKette aufdeckt, kann diese kurz danach irgendwo anders wieder neu anfangen. Werden nur die mittellosen Strohmänner der „missing traders“ oder „Forellen“ verhaftet, nützt es gar nichts. Manche leben nicht einmal in Spanien. Die wirklich Verantwortlichen der Bande aufzudecken und heranzuziehen ist fast unmöglich.</p>
<p>Welche Lösung gibt es ? Die Übergangsbestimmungen der Mehrwertsteuer ein für alle mal abzuschaffen ! Die innerhalb der EU vertriebenen Waren würden dann ganz normal mit MwSt. abgerechnet werden und dem Betrug wäre die Grundlage genommen.</p>
<p>Warum geschieht dies nicht ? Eine Einigung zwischen den Ländern hinsichtlich der Mehrwertsteuer ist schwer zu erreichen, dies vor allem wegen der unterschiedlichen Steuersätze, von 15 % in Zypern und Luxemburg bis zu 25 % in Dänemark und Schweden.?</p>
<p>Die Länder befürchten, dass durch das Abschaffen der Übergangsbestimmung der Handel in die Länder abzieht, deren MwSt. satz niedrig ist, weil diese dann mit einem niedrigeren Preis exportieren könnten. Die fehlende Einigung in dieser Materie ermöglich somit den Betrug.</p>
<p><strong>Mein Rat an alle, die die Anmeldung als innergemeinschaftliche Händler beim Finanzamt beantragen wollen:</strong></p>
<ol>
<li>Legen Sie den Gesellschaftssitz nicht in ein Geschäftszentrum oder ähnliches, oder ein Büro mit vielen Gesellschaften etc., dies ist zwar rechtmäßig, aber es kommt dem Finanzamt verdächtig vor.</li>
<li>Geben Sie als Anschrift auch keine unklaren Daten an, z.B. Carretera de Andratx  s/n (sin número) oder ähnliches. Die eigene Wohnung ist zwar rechtmäßig, aber ebenso verdächtig.</li>
<li>Es ist wichtig, dass der Geschäftsführer anwesend und ansprechbar ist und die Verhandlungen mit dem Finanzamt persönlich führen kann, sein Auftreten ist ausschlaggebend. Selbstverständlich können Sie den Antrag über einen Anwalt, Steuerberater etc. stellen, aber ich garantiere Ihnen, dass dies den Vorgang nicht beschleunigt, im Gegenteil !</li>
<li>Es ist ratsam, Proforma Rechnungen vorzulegen, die von ernsthaften ausländischen Firmen mit innergemeinschaftlichen Steuernummern ausgestellt sind. Und andererseits ernsthafte eigene Kostenvoranschläge oder Rechnungen auf innergemeinschaftliche Firmen über die zukünftige Tätigkeit zur Hand zu haben.</li>
<li>Hilfreich ist es auch, Empfehlungen vorlegen zu können, sei es, dass der Geschäftsführer auch bei anderen Gesellschaften tätig und dem Finanzamt daher positiv bekannt ist, sei es, dass man nachweislich auf eine jahrelange Tätigkeit in diesem Bereich zurückgreifen kann.</li>
<li>Bedenken Sie, dass Bereiche, wie Autohandel, Bürobedarf oder Mobil-Telefone „Problemwaren“ sind.  Die früher übliche Sitte, ein anderes Gewerbe vortäuschend anzumelden, um die Eintragung zu erreichen, ist nicht mehr durchführbar. Das Finanzamt wird ihre Tätigkeit genauestens überprüfen.</li>
<li>Die Ideallösung: einen glaubhaften Gesellschaftssitz, leicht zu finden und gut beschriftet, ein ausreichendes Lager, Anmeldung von Telefonlinien und sonstigen Versorgungsleitungen und ein professioneller Geschäftsführer mit seriösem Auftreten.</li>
</ol>
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		<title>Einkäufe aus Deutschland: Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 10:10:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Mehrwertsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[News + Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Rückerstattung von Steuern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerfrei]]></category>
		<category><![CDATA[Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[VAT Information Exchange System]]></category>
		<category><![CDATA[VIES]]></category>

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		<description><![CDATA[Ihre Gesellschaft möchte in Deutschland einen Computer kaufen. Der Verkäufer teilt Ihnen mit, dass Ihre Gesellschaft nicht in dem System VIES (VAT Information Exchange System) erscheint und somit die deutsche Mehrwertsteuer von 19 % gezahlt werden muss. Dieser Fall tritt sehr häufig auf. Damit der Verkäufer Ihnen die Mehrwertsteuer nicht berechnet, müssen folgende Bedingungen erfüllt [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Ihre Gesellschaft möchte in Deutschland einen Computer kaufen. Der Verkäufer teilt Ihnen mit, dass Ihre Gesellschaft nicht in dem System VIES (VAT Information Exchange System) erscheint und somit die deutsche <b>Mehrwertsteuer</b> von 19 % gezahlt werden muss. Dieser Fall tritt sehr häufig auf.</p>
<p>Damit der Verkäufer Ihnen die <i>Mehrwertsteuer</i> nicht berechnet, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:</p>
<ol>
<li>Sie benötigen einen Nachweis, dass die Güter von Deutschland nach Spanien transportiert wurden oder werden.</li>
<li>Sie als Käufer müssen dem Lieferanten die Número de Identificación Fiscal (Umsatzsteuer-ID-Nummer) mitteilen. (In Spanien ist dieses die CIF-Nummer und davor stehen die Buchstaben ES).</li>
</ol>
<p>Wenn Sie einen Kauf in einem EU-Land tätigen möchten (dasselbe gilt, wenn Sie etwas an einen Kunden eines EU-Lands verkaufen möchten) ist es Pflicht, dass Sie vorab die Umsatzsteuer-ID-Nummer vom Finanzamt erhalten haben. Dieses ist sehr wichtig: Das Finanzamt muss Ihnen diese Nummer ausdrücklich vorab erteilen.</p>
<p>Versuchen Sie nicht, einfach Ihre CIF anzugeben, in dem Sie die zwei Buchstaben ES davor setzen. Da die CIF nicht im VIES Register verzeichnet ist, wird sich der Lieferant sich an Sie wenden, weil er die deutsche <u>Mehrwertsteuer</u> an das Finanzamt abführen muss.</p>
<p>Wie beantragt man diese Nummer? Mit Modell 036 muss beim Finanzamt der Eintrag Ihrer Gesellschaft im innergemeinschaftlichen Register (in Spanisch: Registro de Operadores Intracomunitarios – ROI) beantragt werden.</p>
<p>Jeder kann im Internet überprüfen, ob eine Gesellschaft eine gültige Umsatzsteuer-ID-Nummer hat: https://aest.es/viescoes.html.</p>
<p>Der Antrag zur Anmeldung beim spanischen Finanzamt muss rechtzeitig gemacht werden. Es kann bis zu drei Monate dauern bis das Finanzamt die Umsatzsteuer-ID-Nummer erteilt. Wenn das Finanzamt in dieser Frist nicht antwortet, gilt der Antrag als abgewiesen. Das Finanzamt ist in dieser Hinsicht sehr sorgfältig, da es sehr viele Betrügereien bzgl. innergemeinschaftlicher Leistungen gibt.</p>
<p>Wenn keine innergemeinschaftlichen Geschäfte getätigt wurden, meldet das Finanzamt die Gewerbetätigkeit im Register ROI nach 12 Monaten ab. Aus diesem Grund ist die Gesellschaft verpflichtet, vierteljährliche IVA-Steuererklärungen zu präsentieren, auch wenn die Gesellschaft ihre unternehmerische Tätigkeit noch nicht aufgenommen hat.</p>
<p>Wenn Ihre Gesellschaft nicht im Register ROI angemeldet ist, muss der EU-Lieferant Ihnen die Mehrwertsteuer berechnen. Sie haben immer das Recht, die Rückerstattung der Mehrwertsteuer bis zum 30. 6. des Folgejahres im Quellenstaat zu beantragen. Die Mehrwertsteuer eines anderen EU-Landes ist in Spanien nicht absetzbar.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>IVA / Mehrwertsteuer bei Immobiliengeschäfte 3. Teil</title>
		<link>http://steuern-spanien.com/mehrwertsteuer-bei-immobiliengeschafte-3/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Nov 2009 19:10:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrwertsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[News + Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Immobiliengeschäfte]]></category>

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		<description><![CDATA[Veräusserung anderer Immobilien: Geschäftslokale/Läden, IVA 16 % Fertighäuser, IVA 7 % Veräusserung der Elemente einer auseinander genommenen Wohneinheit, IVA 16 % Veräusserung von Gebäuden an u. durch Leasingunternehmen (LU): Veräusserung durch Privatmann an LU: ITP Veräusserung durch Unternehmer an LU, bei Erstveräusserung: IVA Veräusserung durch Unternehmer an LU, bei Zweitveräusserung: weder IVA noch ITP Veräusserung [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Veräusserung anderer Immobilien:</p>
<ul>
<li>Geschäftslokale/Läden, IVA 16 %</li>
<li>Fertighäuser, IVA 7 %</li>
<li>Veräusserung der Elemente einer auseinander genommenen Wohneinheit, IVA 16 %</li>
</ul>
<p>Veräusserung von Gebäuden an u. durch Leasingunternehmen (LU):</p>
<ul>
<li>Veräusserung durch Privatmann an LU: ITP</li>
<li>Veräusserung durch Unternehmer an LU, bei Erstveräusserung: IVA</li>
<li>Veräusserung durch Unternehmer an LU, bei Zweitveräusserung: weder IVA noch ITP</li>
<li>Veräusserung durch LU: IVA</li>
</ul>
<p>Bauarbeiten an Wohneinheiten:</p>
<ul>
<li>Errichtung einer Wohneinheit, IVA 7 %</li>
<li>Errichtung von Gebäuden mit mehr als 50 % Wohnraum, IVA 7 %</li>
<li>Ausbau von Wohneinheiten, IVA 7 %</li>
<li>Vorgänge zwischen Bauunternehmen und Bauträger während der Errichtung, IVA 7 % (4)</li>
<li>Vorgänge zwischen Bauunternehmen und Bauträger nach beendeter Errichtung, IVA 16 % (4)</li>
</ul>
<p>(4) Im Rahmen der IVA (Mehrwertsteuer) wird selbst der für private Nutzung Bauende als Bauträger behandelt.</p>
<p>Bauarbeiten an Baulichkeiten, die keine Wohneinheiten sind: IVA 16 %</p>
<p>Dienstleistungen mit Baubezug:</p>
<ul>
<li>Architektenhonorare, IVA 16 %</li>
<li>Lieferung von Baumaterial ohne Installation bzw. Einbau, IVA 16 %</li>
<li>Verkauf von Material nebst dessen Installation in Wohnzwecken dienenden Gebäuden, IVA 7 % (5)</li>
<li>Installation ohne Verkauf, IVA 16 %</li>
<li>Verkauf und Installation von Küchenmöbeln, IVA 7 %</li>
<li>Qualitätskontrollservice, IVA 16 %</li>
</ul>
<p>(5) z. B. Innenausbau, Spenglerund Elektrizitätsarbeiten, etc.</p>
<p>Umbauten:</p>
<ul>
<li>Wiederherstellung von Wohnraum, IVA 7 % (6)</li>
<li>Verbesserungsbzw. Aufwertungsarbeiten bei Wohnraum, IVA 16 %</li>
</ul>
<p>(6) Von einer Wiederherstellung (rehabilitaciÃ³n) kann nur ausgegangen werden, wenn bauliche Strukturelemente (Gebäudestruktur, Bedachungen, Fassaden, etc.) ausschliesslich oder überwiegend bearbeitet oder konsolidiert werden.</p>
<p>Veräusserung zur Wiederherstellung und zum Abriss mit nachfolgender Errichtung:</p>
<p>Die Veräusserung von Gebäuden durch Unternehmer zur Wiederherstellung unterliegt der IVA, wenn die Bauarbeiten des Bauträger-Wiederherstellers die Rekonstruktion der Baulichkeit durch Konsolidierung und Bearbeitung von Strukturelementen, Fassaden, Bedachungen bzw. anderen entsprechenden Massnahmen umfasst, und unter der Voraussetzung, dass die für solche Arbeiten aufzuwendenden Kosten 25 % der Versteuerungsgrundlage für die Veräusserung überschreiten.<br />
Ebenso sind Veräusserung zwecks Abriss und Wiederherstellung IVA-pflichtig.<br />
Unternehmer, die Gebäude zwecks Abriss und Wiederherstellung veräussern, haben sich den Zeck vorab mit allen rechtlich zulässigen Beweismitteln nachweisen zu lassen, um herauszubekommen, ob sie IVA überweisen müssen.</p>
<p>Mietverhältnisse:</p>
<ul>
<li>Von Wohnraum, ITP 4 %</li>
<li>Von Geschäftslokalen, IVA 16 %</li>
<li>Von Büroraum, 16 %</li>
<li>Von Wohnnebst Büroraum, IVA 16 % anteilig</li>
<li>Möblierte Apartments nebst Hotelleistungen, IVA 7 %</li>
<li>Parkplatzgelände, IVA 16 %</li>
<li>Gelände für Lagerund Abstellzwecke, IVA 16 %</li>
<li>Gelände für Werbung und Ausstellungen, IVA 16 %</li>
<li>Gelände für Steinbrüche, IVA 16 %</li>
<li>Gelände für sonstige Nutzungen, ITP 4 %</li>
<li>Vermietung eines Gebäudes an einen Zwischenvermieter, IVA 16 %</li>
<p>Immobilientausch:</p>
<p>Wenn ein Bauunternehmer als Gegenleistung für die von ihm erbrachten Bauleistungen Wohnungen erhält, handelt es sich um eine Erstveräusserung, die folglich IVA-pflichtig ist. Wenn nunmehr der Bauunternehmer seinerseits veräussert, handelt es sich um eine Zweitveräusserung, die folglich nicht IVA-(allerdings ITP-)pflichtig ist.</p>
<p>Wenn der Unternehmer und Eigentümer eines Baugrundstücks dies nach Abschluss seiner Bebauung einem Bauträger als Gegenleistung für dessen erbrachte Leistung veräussert, liegen zwei IVAplichtige Veräusserungen vor: Veräusserung des Grundstücks und erstmaliger Veräusserung der Wohnungen.<br />
Die Zweitveräusserung der Wohnungen durch den ehemaligen Grundstückseigentümer, ist IVA-(allerdings nicht ITP-) befreit.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>IVA / Mehrwertsteuer bei Immobiliengeschäfte 2. Teil</title>
		<link>http://steuern-spanien.com/mehrwertsteuer-bei-immobiliengeschafte-2/</link>
		<comments>http://steuern-spanien.com/mehrwertsteuer-bei-immobiliengeschafte-2/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 03 Nov 2009 19:03:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrwertsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[News + Steuertipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Geländeveräusserung: Veräusserung von Gelände durch Privatleute, ITP 7 % Bebauungsfähige Grundstücke: Veräusserung durch Unternehmer oder Handelsgesellschaft, IVA 16 % Nicht bebauungsfähige Gelände: Veräusserung durch Unternehmer oder Firma, ITP 7 % Nicht bebauungsfähige, aber erschlossene oder in Erschliessung begriffene Gelände: IVA 16 % (2) (2) Es handelt sich um rechtswidrige Erschliessungsgebiete auf gemäss Art. 16 und [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Geländeveräusserung</strong>:</p>
<ul>
<li>Veräusserung von Gelände durch Privatleute, ITP 7 %</li>
<li>Bebauungsfähige Grundstücke: Veräusserung durch Unternehmer oder Handelsgesellschaft, IVA 16 %</li>
<li>Nicht bebauungsfähige Gelände: Veräusserung durch Unternehmer oder Firma, ITP 7 %</li>
<li>Nicht bebauungsfähige, aber erschlossene oder in Erschliessung begriffene Gelände: IVA 16 % (2)</li>
</ul>
<p>(2) Es handelt sich um rechtswidrige Erschliessungsgebiete auf gemäss Art. 16 und 18 des allgemeinen Bodengesetzes (LGS) nicht erschliessungsfähigem Boden und sogar um mit behördlich genehmigte Erschliessungsgebiete mit der Folge, dass sie damit auch bebauungsfähig werden.</p>
<p>Folgendes Gelände ist <strong>bebauungsfähig</strong>:</p>
<ul>
<li>Baugrundstücke (städtischer Boden unter Beachtung der Planungsvorschriften).</li>
<li>Gelände, dem die Grundstückseigenschaft fehlt, sind dennoch bebauungsfähig, wenn eine entsprechende Baugenehmigung erteilt wurde.</li>
</ul>
<p>Folgendes Gelände ist <strong>nicht bebauungsfähig</strong>:</p>
<ul>
<li>Ländlicher Boden, Parks, öffentliche Gartenanlagen und öffentlicher Verkehrsgrund.</li>
<li>Städtischer Boden ohne Grunstücksqualität, solange keine Baugenehmigung vorliegt.</li>
</ul>
<p>Desgleichen unterliegt der IVA zum Satz von 16 % die Veräusserung von Gründstücken mit in Bau befindlichen Gebäude, zur Wiederherstellung oder zum Abriss und nachfolgender Errichtung.</p>
<p>Dies gilt allerdings nicht, wenn es sich um Veräusserung von nicht bebauungfähiges Gelände handelt und dieses zusammen mit landwirtschaftliche, still gelegte, Ruinen oder eingerissene Gebäude veräussert wird.</p>
<p>Nach Beendigung einer Baulichkeit folgt das Recht des Bodens dem des Gebäudes. Umgekehrt folgt das Recht des Bauwerks dem des Bodens, solange Ersteres noch nicht fertiggestellt ist.</p>
<p>Allerdings darf im Falle eines Einfamilienhauses das dazugehörige Gelände nicht 5.000 m2 überschreiten (in diesen 5.000 m2 ist nicht die Fläche enthalten, auf dem das Gebäude steht) und die darüber hinausgehende Fläche wird nach der für sie als solche geltenden Regelung besteuert.</p>
<p><strong>Veräusserung von Garagen und Abstellräume:</strong></p>
<ul>
<li>Veräusserung durch Privatmann, ITP 7 %</li>
<li>Veräusserung ohne Wohneinheit durch StS, IVA 16 %</li>
<li>Veräusserung mit Wohneinheit durch StS, IVA 7 % (3)</li>
</ul>
<p>(3) Zusammen mit einer Wohneinheit können höchstens zwei Garagen bzw. Nebengebäude zum reduzierten Steuersatz von 7 % veräussert werden.</p>
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		<title>IVA / Mehrwertsteuer bei Immobiliengeschäfte 1. Teil</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Nov 2009 17:39:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Immobilien]]></category>
		<category><![CDATA[Mehrwertsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[News + Steuertipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Das auf Immobiliengeschäfte anwendbare spanische IVA-/Mehrwertsteuerrecht ist sehr komplex. Oft kennen die Parteien von Immobiliengeschäften die einschlägigen Steuersätze nicht oder wissen gar nicht, ob diese Geschäfte überhaupt IVA-/mehrwertsteuerpflichtig sind. IVA-pflichtig sind jedoch eine Vielzahl von Immobiliengeschäften, angefangen bei Kauf bzw. Verkauf, über Bau und Wiederherstellung, bis hin zu deren Vermietung. In den nächsten Wochen werde [...]
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Das auf <b>Immobiliengeschäfte</b> anwendbare spanische IVA-/Mehrwertsteuerrecht ist sehr komplex. Oft kennen die Parteien von Immobiliengeschäften die einschlägigen Steuersätze nicht oder wissen gar nicht, ob diese Geschäfte überhaupt IVA-/mehrwertsteuerpflichtig sind. IVA-pflichtig sind jedoch eine Vielzahl von Immobiliengeschäften, angefangen bei Kauf bzw. Verkauf, über Bau und Wiederherstellung, bis hin zu deren Vermietung.</p>
<p>In den nächsten Wochen werde ich Ihnen weitere Tipps zukommen lassen, die die Geschäfte und alltäglichen Vorgänge  hinsichtlich der MWST und Immobilien vervollständigen.</p>
<p><strong>Veräußerung von Wohneinheiten (WE):</strong></p>
<ul>
<li>Veräusserung fertiggestellter WE durch Privatmann, ITP (Grunderwerbsteuer) 7 %</li>
<li>Veräusserung fertiggestellter WE durch Bauträger (Erstveräusserung), IVA 7 % (1)</li>
<li>Veräusserung fertiggestellter WE durch Bauträger (Zweitveräusserung), ITP 7 % (1)</li>
<li>Veräusserung von im Bau befindlicher WE durch StS (IVA-Steuerschuldner), IVA 16 %</li>
<li>Veräusserung von WE zur Wiederherstellung durch StS, IVA 16 %</li>
<li>Veräusserung von WE zum Abriss und Wiederaufbau durch StS, IVA 16 %</li>
<li>Veräusserung von WE zwecks Nutzungsänderung (z.B. als Büroraum) durch StS, IVA 7 %</li>
</ul>
<p>(1) Im Rahmen der IVA wird auch derjenige als Bauträger behandelt, der nur ein Gebäude errichtet, und selbst dann, wenn er keine andere mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit entfaltet.<br />
Unter Steuerschuldner (StS) ist derjenige zu verstehen, der die IVA (Mehrwertsteuer) in den von ihm getätigten Geschäften überzuwälzen hat, konkreter gesagt: der Bauträger, der Unternehmer oder Handelsgesellschaft.</p>
<p><strong>Wann liegt Erstbzw. Zweitveräusserung durch einen Bauträger vor?</strong></p>
<p>Diese Unterscheidung ist von Bedeutung, weil die Erstveräusserung IVA-/mehrwertsteuerpflichtig (IVA 7 % IVA bei WE und 16 % für sonstige Gebäude), die Zweitveräußerung hingegen grunderwerbsteuerpflichtig (ITP 7 %) ist.</p>
<ul>
<li>Veräußerung unbewohnter Gebäude: Erstveräußerung, deshalb IVA</li>
<li>Veräußerung vom Bauträger belegter Gebäude bei Veräußerung vor Ablauf von zwei Jahren ununterbrochener Nutzung: Erstveräußerung</li>
<li>Veräußerung vom Bauträger belegter Gebäude bei Veräußerung nach Ablauf von zwei Jahren ununterbrochener Nutzung: Zweitveräußerung, deshalb ITP</li>
<li>Veräußerung vom Nießbraucher belegter Gebäude bei Veräußerung vor Ablauf von zwei Jahren ununterbrochener Nutzung: Erstveräußerung</li>
<li>Veräußerung vom Nießbraucher belegter Gebäude bei Veräußerung nach Ablauf von zwei Jahren ununterbrochener Nutzung an den Nießbraucher selbst: Erstveräußerung</li>
<li>Veräußerung vom Nießbraucher bewohnter Gebäude bei Veräußerung nach Ablauf von zwei Jahren ununterbrochener Nutzung an Dritte: Zweitveräußerung</li>
<li>Veräußerung ohne Kaufoption vermieteter Gebäude vor Ablauf von zwei Jahren ununterbrochener Nutzung an den Mieter: Erstveräußerung</li>
<li>Veräußerung ohne Kaufoption vermieteter Gebäude nach zwei Jahren ununterbrochener Nutzung an den Mieter: Erstveräußerung</li>
<li>Veräußerung ohne Kaufoption vermieteter Gebäude nach Ablauf von zwei Jahren unuterbrochener Nutzung an Dritte: Zweitveräußerung.</li>
</ul>
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