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	<title>Steuern Spanien &#187; Spanien</title>
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		<title>Wie Sie eine spanische Immobilie in Deutschland versteuern müssen.</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Mar 2011 11:00:17 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Was Sie als Eigentümer einer spanischen Immobilie über steuerliche Fragen in Deutschland wissen müssen, vorausgesetzt, Sie sind in Deutschland ansassig. Nutzen Sie alles, was die Gesetze und der Europäische Gerichtshof ermöglichen. Weiterlesen&#8230; Inhalt dieses Artikels: Mieteinkünfte Wie macht man Mietverluste in Deutschland steuerlich geltend Spanische Mietverluste ermöglichen die Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland Steuerbonuse [...]


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</ol>

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			<content:encoded><![CDATA[<p>Was Sie als Eigentümer einer spanischen <b>Immobilie</b> über steuerliche Fragen in Deutschland wissen müssen, vorausgesetzt, Sie sind in Deutschland ansassig. Nutzen Sie alles, was die Gesetze und der Europäische Gerichtshof ermöglichen.</p>
<p><a href="http://mallorca-steuerberater.com/wie-sie-eine-spanische-immobilie-in-deutschland-versteuern-mussen/">Weiterlesen&#8230;</a></p>
<p><strong>Inhalt dieses Artikels:</strong></p>
<ol>
<li>Mieteinkünfte</li>
<li>Wie macht man Mietverluste in Deutschland steuerlich geltend</li>
<li>Spanische Mietverluste ermöglichen die Anwendung des negativen Progressionsvorbehaltes in Deutschland</li>
<li>Steuerbonuse</li>
<li>So können Sie mehr steuerliche Vorteile erzielen</li>
<li>Eigengebrauch</li>
<li>Verkauf</li>
<li>Zwei ganz besondere Falle<br />
I. Vermietung der <i>Immobilie</i> über eine Ferienhausvermittlung<br />
II. Die spanische <u>Immobilie</u> ist im Besitz einer Deutschen Gesellschaft und wird vermietet</li>
<li>Umsatzsteuer</li>
</ol>
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</ol></p>
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		<title>Wohnsitz nach Spanien verlegen Was ist zu beachten? Was kommt auf Sie zü</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 17:34:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Jemand wird in Spanien als steuerpflichtig betrachtet, wenn: a) Er sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält. Vorübergehende Abwesenheiten werden angerechnet, ausgenommen der Steuerpflichtige beweist seine Steueransässigkeit in einem anderen Staat. b) Sich in Spanien direkt oder indirekt der Kern oder die Basis der wirtschaftlichen Tätigkeit befindet. Soweit nichts Gegenteiliges bewiesen wird, [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Jemand wird in Spanien als steuerpflichtig betrachtet, wenn:</p>
<ul>
<li>a) Er sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält. Vorübergehende Abwesenheiten werden angerechnet, ausgenommen der Steuerpflichtige beweist seine Steueransässigkeit in einem anderen Staat.</li>
<li>b) Sich in Spanien direkt oder indirekt der Kern oder die Basis der wirtschaftlichen Tätigkeit befindet.</li>
</ul>
<p>Soweit nichts Gegenteiliges bewiesen wird, wird davon ausgegangen, dass der Steuerpflichtige gemäß den oben genannten Regeln seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien hat, wenn seine Ehefrau, von der er nicht gerichtlich getrennt ist, und von ihm abhängige Kinder, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben.</p>
<p>Wäre man in Spanien Einkommensteuerpflichtig, sollten aber außerdem Einkünfte in Deutschland bestehen, werden die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen erstmal in Deutschland versteuert. Das Abkommen sieht schon Mechanismen voraus um die Doppelversteuerung zu vermeiden.</p>
<p><b>Steuern Spanien</b>:</p>
<p>SPANISCHE EINKOMMENSSTEUER.</p>
<p>Soweit das Doppelbesteuerungsabkommen nichts Gegenteiliges vorsieht, regelt das Einkommenssteuergesetz die Versteuerung des gesamten Welteinkommens der in Spanien ansässigen natürlichen Personen.</p>
<p>Als zu versteuerndes Einkommen gelten alle Einkünfte, unabhängig von ihrer Art. Jedoch besteht für jede Einkommensart eine spezifische Berechnungsform der zu versteuernden Grundlage.</p>
<p>Das Netto-Einkommen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß Artikel 27 bis 32 des LIRPF (Einkommenssteuer Gesetz) unterliegt den Vorschriften des Gesellschaftssteuergesetzes mit einigen Sonderregelungen.</p>
<p>Der Steuerpflichtige unterliegt damit einer vollständigen Buchführungspflicht gemäß dem gültigen allgemeinen spanischen Kontenplan und hat den Gewinn zu versteuern. Für Einkommen unter 600.000 Euros gibt es ein vereinfachtes Verfahren mit weniger bürokratischem Aufwand.</p>
<p>Die Einnahmen aus Immobilien in Deutschland werden gemäß Artikel 6 des Doppelbesteuerungsabkommens ausschließlich in Deutschland versteuert.</p>
<p><strong>Freibetrag:</strong></p>
<p>Pro Steuerzahler liegt der Freibetrag bei 5.151 Euros, für Ehemann und für Ehefrau. Für  das erste  Kind  gilt ein Freibetrag von 1.836 Euros, für das zweite Kind 2.040 Euros, für das dritte 3.672 Euros. Für Steuerzahler die über</p>
<p>65 Jahre alt sind, ist noch ein Freibetrag von 918 Euros pro Lebensjahr,</p>
<p>1.122 Euros, wenn man schon über 75 ist.</p>
<p><i>Steuern Spanien</i>, Steuersätze:</p>
<p>Es bestehen zwei völlig unterschiedliche Steuersätze für das Einkommen:</p>
<p>1.    Das sogenannte Kapitaleinkommen, bestehend aus Dividenden, Zinsen,</p>
<p>Gewinnen aus dem Verkauf von Geldanlagen hat einen Steuersatz von 19 % für die ersten 6.000 Euros und 21 % für die restlichen Beträge, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Verkauf von Immobilien unterliegt linear 19%.</p>
<p>2.     Alle sonstigen Einkommen unterliegen dem in vier Abschnitte</p>
<p>unterteilten progressiven Steuersatz mit einem Höchstsatz von 43 % für Einkommen ab 53.407 Euros. Bis zu 17.707 Euros im Jahr beträgt die Einkommenssteuer 24 %, von 17.707 bis 33.007 sind es 28 % und ab 33.007 bis 53.407 Euros jährlich 37%.</p>
<p>Ist der Steuerzahler schon über 65 Jahre alt, ist der Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie wo er sein Domizil hat, steuerfrei. Unter 65 ist der Gewinn auch steuerfrei wenn der volle Erlös aus dem Verkauf in eine neue Immobilie investiert wird (unter bestimmten Bedingungen).</p>
<p>SPANISCHE VERMÖGENSSTEUER.</p>
<p>Als in Spanien Ansässiger fällt keine Vermögenssteuer an, außer in den Ländern, wo eine besteht.</p>
<p>SPANISCHE ERBSCHAFTSSTEUER.</p>
<p>Jede Region in Spanien hat seine eigenen Vorschriften für die Erbschaftssteuer. Erst nach einer 5-jährigen Anwesenheit auf Mallorca greifen die Balearen spezifischen Vorschriften ein.</p>
<p>Nach den Vorschriften der Balearen wird die Erbmasse, wenn Abkömmlinge, Eltern oder Eheleute Erben vorhanden sind, einheitlich mit 1 % versteuert.</p>
<p>Dieser Steuersatz findet auch auf den Marktwert der Erbmasse Anwendung. Die im Ausland gezahlte Steuer vermindert die hiesige Steuerlast bis zu dem Grenzwert der hiesigen Steuerpflicht.</p>
<p>Der Unterschied zwischen den beiden Besteuerungen (als Ansässiger oder</p>
<p>Nicht-Ansässiger) ist erheblich, es besteht jedoch in Spanien politischer Druck, eine einheitliche Erbschaftssteuer (voraussichtlich zwischen ca. 18 und 20 %) für alle Erbfälle in Spanien einzuführen. So könnten die heute bestehenden Balearen spezifischen Vorteile verschwinden oder sich vermindern.</p>
<p>WOHNSITZVERLEGUNG ACHTUNG!</p>
<p>Bei eine Wohnsitzverlegung, ist dennoch  zu prüfen, ob die deutsche Gesetzgebung nicht auf dem Merkmal des wirtschaftlichen Mittelpunktes besteht, wonach es möglich sein kann, dass das Einkommen von der Person weiterhin  in Deutschland entsteht. Auch sein Vermögen könnte hauptsächlich in Deutschland bestehen.</p>
<p>Es ist daher entscheidend zu überprüfen, ob zwischen den Gesetzgebungen der beiden Länder eine Konfliktsituation bezüglich der Ansässigkeit bestehen könnte. Sollte dies der Fall sein, greifen die Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens, die ich ein anderes Mal ausführlicher erläuten werde.</p>
<p>Ich halte es für sehr ratsam, möglichst viele und eindeutige Unterlagen zu sammeln, die dem Deutschen Finanzamt die steuerliche Ansässigkeit in Spanien belegen.</p>
<p>Geben Sie also Acht: Die Abmeldung in Deutschland muss nicht nur formell sondern auch effektiv in aller Hinsicht sein. Für Mann und Frau gelten, kein Auto, keine Wohnung (außer an fremden Dritte langfristig vermietet), besser kein Bankkonto, keine Kreditkarte, keine Postanschrift, kein Geschäft, besser keine Beteiligung an Unternehmen, keinen sporadisch befristeten Arbeitsvertrag, kein Mitglied bei Vereinen, keine Krankenversicherung, kein nachweislicher Aufenthalt bei Familienangehörigen, keine Schule oder Studium, etc, etc.</p>
<p>Fragen? Rufen Sie mich an.</p>
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		<title>Die etwas andere Art, spanische Erbschaftsteuer zu vermeiden</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Aug 2009 22:38:28 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Steuervermeidung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie in Spanien eine Immobilien kaufen wollen, müssen Sie wissen, dass die Erbschaftssteuer 34 % beträgt für Beträge über â‚¬ 800.000,- Es geht darum zu vermeiden, dass die spanische Erbschaftssteuer angewandt werden muss. Umgehen ist nicht Hinterziehen. Umgehen ist eine legale Sache, Hinterziehen ist es nicht. Wenn wir einmal davon ausgehen, dass Sie eine [...]


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			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie in Spanien eine Immobilien kaufen wollen, müssen Sie wissen, dass die Erbschaftssteuer 34 % beträgt für Beträge über â‚¬ 800.000,-</p>
<p>Es geht darum zu vermeiden, dass die spanische Erbschaftssteuer angewandt werden muss. Umgehen ist nicht Hinterziehen. Umgehen ist eine legale Sache, Hinterziehen ist es nicht.</p>
<p>Wenn wir einmal davon ausgehen, dass Sie eine deutsche GmbH gründen und diese wiederum eine spanische Gesellschaft gründet und wir machen es so, dass Letztere die Immobilie kauft.</p>
<p>Auf diese Art zahlen Sie keine spanischen Erbschaftsteuern:</p>
<p>1. Die Besitzerin dieser Immobilie ist eine S.L.</p>
<p>2. Die Besitzerin der Geschäftsanteile der S.L. ist eine GmbH, eine deutsche Gesellschaft.</p>
<p>3. Der Besitzer der deutschen Gesellschaft sind Sie und/oder ein oder mehrere Familienangehörige.</p>
<p><br/></p>
<p><strong>Was passiert, wenn Sie sterben?</strong></p>
<p>Es gibt keine Erbschaft in Spanien für die Immobilie, da die spanische S. L. immer noch Besitzerin derselben ist.</p>
<p>Es gibt keine Erbschaft in Spanien für die Geschäftsanteile der S.L., da sich diese immer noch im Besitz der deutschen Gesellschaft befinden.</p>
<p>Es gibt keine Erbschaft in Spanien, aber dann in Deutschland für die deutschen Geschäftsanteile, die auf Ihrem Namen standen und die jetzt an Ihre Erben gehen. Hier wäre die deutsche Erbschaftssteuer anzuwenden.</p>
<p>Die deutsche Erbschaftssteuer, nach Anwendung der Freibeträge und die Art der Steuerklasse I (Eheleute und Kinder), wäre weniger als ein Drittel gegenüber der spanischen Erbschaftsteuer. </p>
<p>Fragen Sie einen deutschen Steuerberater bezüglich der deutschen Erbschaftsteuer.</p>
<p>Fragen? Rufen Sie mich an!</p>
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