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Deutsche Steuerberater: Wenn Sie ihn brauchen, dann berät er Sie nicht!

25/09/2015Horst D. DeckertInsolvenz, News + Steuertipps, Rückerstattung von Steuern, S. A. (Aktiengesellschaft), S. L. (Spanische GmbH), Steuerfrei, Steuerhinterziehung, Steuern in Spanien, Umsatzsteuer, Vermögenssteuer

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 7.3.2013 (IX ZR 64/12) den Haftungsumfang des Steuerberaters im Insolvenzfall eingeschränkt!

Lesen Sie das Urteil, und Sie werden feststellen, dass Ihnen der Steuerberater nicht sagen muss, was er aufgrund seines Wissens festgestellt hat. Er kann Sie also bei einer etwaigen Insolvenzreife ins offene Messer der Staatsanwaltschaft rennen lassen, muss Sie nicht darauf hinweisen bzw. warnen.

Wozu alimentieren Sie dann einen Steuer“berater“, der er Sie nicht berät, wenn sie ihn brauchen?

Sie brauchen einen Buchhalter, der schnell, korrekt und pünktlich arbeitet, mehr nicht! Der kostet nur einen Bruchteil des Steuerberaters, ist aber wesentlich schneller. Schneller heißt, Sie wissen selbst innerhalb von Tagen, wo Sie und Ihr Unternehmen stehen.

Sollten Sie keinen kennen, ich kann Ihnen einen sehr guten Buchhalter empfehlen.

Urteil des IX. Zivilsenats vom 7.3.2013 – IX ZR 64/12

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