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Geschenk vom spanischen Finanzamt: 50 Prozent der Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, wenn …

12/09/2012Horst D. DeckertBaurecht, Doppelbesteuerung, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Immobilien, Kapitalanlagen, News + Steuertipps, Steuerfrei, Steuern in Spanien

… die Immobilien zwischen dem 12. Mai 2012 und dem 31. Dezember 2012 erworben wurden. Dies gilt sowohl für Unternehmen, Privatpersonen, egal ob Resident oder Nicht-Resident.

Beispiel:

Sie  kaufen  eine Immobilie zu 500.000 € vor dem 31. Dezember 2012. Sie verkaufen diese Immobilie irgendwann mit einem Gewinn von 300.000 Euro. Sie zahlen nur Steuern auf Euro 150.000,-

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Tags: Finanzamt, Geschenk, Immobilien, Kapitalgewinne, nicht-resident, Privatpersonen, resident, Steuern, Unternehmen, Verkauf

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