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Mehr Geld, mehr Steuern für Spanien: Residente Deutsche als Melkkühe?

17/04/2015Horst D. DeckertDBA, Doppelbesteuerung, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Immobilien, Kapitalanlagen, Körperschaftsteuer, News + Steuertipps, S. A. (Aktiengesellschaft), S. L. (Spanische GmbH), Steuerfrei, Steuerhinterziehung, Steuern in Spanien, Vermögenssteuer

Deutsche Residente, Immobilienbesitzer, Rentner werden zur Kasse gebeten. Nicht-Residente müssen einige wichtige Punkte beachten, um nicht verdächtigt werden zu können, sich dauerhaft in Spanien aufzuhalten und der Steuerpflicht zu entziehen.

Am liebsten würde Spanien aus jedem Deutschen im Land einen Residenten machen. Sobald man sich nämlich mindestens 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält, ist man mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig.

Was vorher niemanden interessierte, steht jetzt im Fokus der Steuerfahndung. Findet sich nämlich der kleinste Verdacht, wird zunächst einmal beschlagnahmt, was möglich ist. Immobilien werden mit einer Zwangshypothek belegt. Es dauert dann Jahre, bis man wieder über sein Vermögen verfügen kann.

Wenn Sie das spanische Finanzamt verdächtigt, Ihrer Steuerpflicht nicht nachzukommen, dann gilt es zu beweisen, wo Sie steuerpflichtig sind. Und da akzeptiert das spanische Finanzamt neuerdings nur die Steuererklärung eines anderen Landes. Was Sie also unbedingt brauchen, ist ein Land, in dem Sie zwar steuerlich veranlagt werden, Auslandseinnahmen jedoch steuerfrei sind und Inlandseinkommen nur mit 10 Prozent versteuert werden müssen. Dieses nahezu schuldenfreie Land gibt es und es ist auch kein Problem und völlig legal, ganz offiziell die angebotenen Vorteile zu nutzen.

Außerdem bietet sich in diesem Land auch an, eine Aktiengesellschaft zu gründen, die alle Ihre Gesellschaftsanteile, Beteiligungen, Aktien, Immobilien, Vermögenswerte, etc. in europäischen Firmen und Ländern hält. Auf diese Weise ist Ihr Vermögen nicht antastbar, z.B. durch einen Arrest, da es sich nicht mehr in Ihrem Eigentum befindet. Außer dem tatsächlichen Eigentümer der Aktien hat niemand die Möglichkeit festzustellen, wer die Eigentümer dieser AG sind.

Die von deutschen Steuerfahndern gebrieften spanischen Finanzbeamten und Steuerfahnder suchen auf Hochtouren neue Geldquellen. Die Energieversorger helfen kräftig dabei mit und melden alle Vertragspartner sowie die Höhe ihres Strom-, Wasser- und Gasverbrauchs. Auch die Telefongesellschaften sind mit von der Partie und halten die Verbindungsdaten bereit.

Lesen Sie weiter auf Mallorca Steuerberater:

Höhere Steuereinnahmen für Spanien: Steuerfahndung prüft alle Stromrechnungen.

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Tags: Auslandseinnahmen, Deutsche, Energieversorger, Geld, Immobilienbesitzer, Inlandseinkommen, Melkkühe, Nicht-Residente, Rentner, Residente, Spanien, Steuerberater, Steuereinnahmen, Steuererklärung, Steuerfahndung, steuerfrei, Steuern, Steuerpflicht, Stromrechnung

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