steuern-spanien.com
  • Home
    • News + Steuertipps
    • Baurecht
    • Doppelbesteuerung
    • Einkommensteuer
    • Erbschaftsteuer
    • Immobilien
    • Kapitalanlagen
    • Körperschaftsteuer
    • Mehrwertsteuer
    • Rückerstattung von Steuern
    • S. A. (Aktiengesellschaft)
    • S. L. (Spanische GmbH)
    • Steuerfrei
    • Steuerhinterziehung
    • Steuern in Spanien
    • Umsatzsteuer
  • Spanische S.L., Spanische GmbH
    • Die Durchgriffshaftung bei der spanischen S.L.
  • Immobilie in Spanien?
  • Steuern in Spanien
    • Erbschaftssteuer
    • Mehrwertsteuer Spanien
    • Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Spanien
  • Links
  • Über Horst D. Deckert
  • Impressum

Steuern in Spanien: Vermögensteuer auch für deutsche Nichtresidenten – Wichtige Tipps zur Vermeidung

17/10/2018Horst D. DeckertDBA, Doppelbesteuerung, Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Immobilien, News + Steuertipps, S. A. (Aktiengesellschaft), S. L. (Spanische GmbH), Steuerfrei, Steuern in Spanien, Vermögenssteuer

Resident oder Nichtresident?

Residenten sind in Spanien mit ihrem Welteinkommen steuerpflichtig! Grund genug, alle Voraussetzungen zu erfüllen, um Nichtresident bleiben oder werden zu können.

Nichtresident kann auch bleiben, wenn nur der Ehepartner und die Kinder in Spanien leben!

Voraussetzung ist, dass der Nichtresident nachweisen kann

1. nur maximal 182 Tage im Kalenderjahr in Spanien verbracht zu haben.
2. mindestes 183 Tage in anderen Ländern verbracht zu haben.
3. wo sich der Hauptsitz seiner Tätigkeiten oder wirtschaftlichen Interessen außerhalb Spaniens befanden.
4. wo er außerhalb Spaniens als steuerlich ansässig gemeldet ist und dass er dort versteuert.

Wer sich in Spanien länger als 182 Tage pro Jahr aufhält, egal ob zusammenhängend oder nicht, ist in Spanien mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig!

Nichtresidenten sind in Spanien nur mit ihrem in Spanien befindlichen Immobilienvermögen steuerpflichtig!

In Deutschland Steuerpflichtige zahlen spanische Vermögensteuer für ihr direktes und indirektes spanisches Immobilienvermögen.

Tipp für Immobilien-Käufer:
Kaufen Sie Immobilien nie im Dezember. Falls Sie vor dem 31.12. kaufen, fällt die Vermögensteuer für das gesamte Jahr an. Auch wenn Sie erst am 30.12. kaufen!

Tipp für Immobilien-Verkäufer:
Verkaufen Sie Immobilien spätestens bis 30. Dezember. Dann fällt für das gesamte Jahr KEINE Vermögensteuer an.

Tipp für Immobilienbesitzer:
Verkaufen Sie alles und legen Sie Ihr Geld im Wachstumsland Nr. 1 in Amerika an: in Paraguay. Der Paraguay-Insider informiert Sie umfassend.

Möchten Sie die Steuerpflicht in Spanien vermeiden?
Ich informiere Sie gerne: Hier klicken!

No related posts.

Tags: 182 Tage, 183 Tage-Regelung, Immobilien-Käufer, Immobilien-Verkäufer, Immobilienbesitzer, Nichtresident, Nichtresidenten, resident, Residenten, Vermögensteuer

Ähnliche Beiträge

Geschenk vom spanischen Finanzamt: 50 Prozent der Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, wenn …

12/09/2012Horst D. Deckert

Mehr Geld, mehr Steuern für Spanien: Residente Deutsche als Melkkühe?

17/04/2015Horst D. Deckert

News + Tipps

  • Steuern in Spanien: Vermögensteuer auch für deutsche Nichtresidenten – Wichtige Tipps zur Vermeidung
  • Das Leben in Spanien wird immer unangenehmer!
  • Warnung: Banca March blockiert Bankkonten, angeblich „in Übereinstimmung mit der aktuellen Gesetzgebung …“
  • Wer sein Geld-Vermögen behalten will, sollte es aus Spanien abziehen!
  • Spanischer Fiskus jagt Immobilienkäufer
  • Deutsche Steuerberater: Wenn Sie ihn brauchen, dann berät er Sie nicht!
  • Banken sperren Konten und Kreditkarten
  • Mehr Geld, mehr Steuern für Spanien: Residente Deutsche als Melkkühe?
  • Steuerberater: Deutsche Verhältnisse bei spanischen Finanzämtern?
  • Spanien ein Steuer-Paradies? Mit dem richtigen Konzept schon lange!
  • Steuer- und Lebens-Strategie in Spanien
  • Nutzung einer spanischen Ferienimmobilie kann zu steuerpflichtigen Gewinnausschüttungen führen
  • Was ist seriöser – ein Business-Center bzw. Büroservice oder eine renommierte Steuerkanzlei?
  • Die Spanische S.L. ist die bessere GmbH für deutsche Unternehmen
  • Steuerpflicht in Spanien

Blogroll

  • Insolvenz und Neustart: Schuldenfrei in nur 3 Monaten
  • Mehr Kunden = mehr Gewinn!
© 2015 Steuern Spanien. All Rights Reserved. Powered by www.webstrategie.info